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Das Bestellerprinzip für Makler kommt − Aufgepasst!

Was des Mieters Freude ist – insbesondere in Ballungsgebieten mit hohem Mietspiegel und knappem Wohnraum − ist des Maklers Schrecken: das „Bestellerprinzip“. Bereits seit Mitte 2013 geistert der Begriff durch die Medien, im Frühjahr 2015 soll die neue Regelung „Wer bestellt, bezahlt“ nun in Kraft treten. Es heißt also: Achtung, das Bestellerprinzip für Makler kommt!

Das bedeutet, dass das langjährig übliche Prozedere des die Courtage zahlenden Mieters mit dem sogenannten Mietrechtsnovellierungsgesetz passé sein wird. Vermieter, die künftig einen Makler mit der Suche nach neuen Mietern beauftragen, werden die Provision selbst zahlen müssen. Auch wenn die Möglichkeit besteht, diesen Mehraufwand mittelfristig durch erhöhte Mieten auf die Mieter umzulegen, wirkt das Bestellerprinzip abschreckend. Mehr Vermieter werden sich auf eigene Faust auf Nachmietersuche begeben, um die Ausgaben in Höhe von bis zu zwei Monatsmieten zzgl. Mehrwertsteuer zu umgehen.

Auswirkungen für Makler

Bislang gab es im Wohnungsvermittlungsgesetz keine Regelung darüber, wer die Maklerprovision zu zahlen hat. Dass der Mieter dies tut, war lange Zeit schlichtweg gängige Praxis. Insbesondere in Großstädten, wo 20 oder mehr Interessenten für eine vakante Wohnung Standard sind, war auf diese Weise ein sehr angemessenes Einkommen von Maklern gesichert. Ob qualifiziert oder nicht. Da dieser Zustand in absehbarer Zeit ein Ende finden wird, sind Makler nun angehalten, sich die Auswirkungen des Mietrechtsnovellierungsgesetzes auf die Praxis genau anzuschauen. Was wird geschehen?

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Auftraggeber Mieter

Die Vermieter werden weniger Makler beauftragen und stattdessen eigenständig Mieter suchen. Da sie dabei in der Regel nicht so professionell vorgehen werden wir ein erfahrener Immobilienmakler, werden deutlich weniger Wohnungssuchende Zugang zu der Information über freien Mietraum haben. Da die Dringlichkeit für diesen Personenkreis nunmehr wachsen wird, ist abzusehen, dass auch Mietwillige selbst Makler beauftragen werden. Da sie somit zu den Auftraggebern werden, zahlen sie auch nach der Gesetzesänderung die Courtage.

Makler können sich unter diesen Voraussetzungen dazu entscheiden, sich auf die Zielgruppe „Wohnungssuchende“ zu spezialisieren. Sie sollten in diesem Fall ihren neuen Kundenkreis gezielt analysieren, um Marketingmaßnahmen zielführend einsetzen zu können. Unter Umständen kann es sogar sinnvoll sein, einen Marketingprofi mit der Umsetzung des neuen Images zu beauftragen.

Das Gesetz „umgehen“?

Etliche Makler suchen anstelle neuer Zielgruppen oder eines neuen Images beziehungsweise einer Spezialisierung nach augenscheinlich bequemeren Wegen, die kommenden Restriktionen wirtschaftlich unbeeinträchtigt zu überstehen. So lautet zumindest das Ergebnis einer Studie unter 2.300 Maklern, die von Immobilienscout24, Immo Media Consult und der Immobilien Zeitung beauftragt wurde. Ganze 90 Prozent der Befragten gaben demnach an, dass es ihrer Meinung nach Versuche geben werde, das Bestellerprinzip zu umgehen. Eine Möglichkeit könne sein, dass Makler sich von Interessenten inoffiziell beauftragen lassen, ihnen dafür die Zusage zur Wohnung und sich selbst die Provision sichern könnten, so immobilien-zeitung.de. Weitere „Lösungen“ dieser Art seien verdeckte Provisionszahlungen der Mieter in Regionen mit Wohnungsnot oder „überhöhte Ablösebeträge für Einrichtungsgegenstände des Eigentümers.“

Qualität hat Bestand

Jedoch seien ernsthafte, gut qualifizierte Makler nicht diejenigen, die zu derartigen Methoden greifen werden. Vielmehr diene die Gesetzesänderung der Marktbereinigung: Lediglich seriöse Marktteilnehmer werden mit neuen Methoden und Spezialisierungen die Neuregelung weitestgehend unbeschadet überstehen. Für sie, die laut o. g. Studie zu den Befürwortern des Bestellerprinzips zählen, macht nicht die private Wohnungsvermietung, sondern der Verkauf von Gewerbeimmobilien den Löwenanteil der Umsätze aus. Da demnach künftig seriöse, gutausgebildete und zuverlässige Makler den Markt bestimmen werden, kann einhergehend mit der Änderung des Gesetzes auch mit einer des Makler-Images hierzulande gerechnet werden.

Paar bei der Wohnungsbesichtigung

Paar bei der Wohnungsbesichtigung

Paar bei Besichtigung von Wohnung mit Maklerin © Kzenon | fotolia.com

Makler der Zukunft

Neben der oben genannten Variante, sich auf die Ansprache Wohnungssuchender zu spezialisieren, besteht demgegenüber die Möglichkeit, bei Vermietern durch Qualität zu punkten und so Aufträge zu generieren. Wer diese Version wählt, muss verstärkte Überzeugungsarbeit, sprich gut durchdachte Marketingaktivitäten, leisten. Es gilt, seine Dienstleistung im besten Licht zu präsentieren und seine Leistung transparent zu machen. In diesem Zuge sollten Makler mittels verschiedener Strategien Alleinstellungsmerkmale und einen Expertenstatus aufbauen. Demnach heißt es fortan für sie: Präsenz zeigen! Sowohl on- als auch offline, also auf einschlägigen Plattformen ebenso wie auf entsprechenden Veranstaltungen, lassen sich hervorragend Visitenkarten austauschen und Kontakte knüpfen.

Gezielte professionelle PR schafft zusätzliche Öffentlichkeit. Auf einer dieserart geschaffenen Plattform lässt es sich mit Zertifikaten, Zusatzausbildungen und authentischen Referenzen noch um einiges besser punkten.

Künftig wird in einem Berufsfeld, dessen Bezeichnung nicht geschützt ist, nur Bestand haben, wer sein Handwerk versteht. Und davon profitieren viele: Die Branche durch Imageverbesserung, die Mieter durch finanzielle Entlastung und Vermieter durch Makler, die halten (können), was sie versprechen.

von Gina Patricia Doormann, freie Journalistin

Kommentare

Von Thomas Veröffentlicht 19. Oktober 2015 12:02 Reply

Die Meinungen zu diesem Thema sind immer noch sehr unterschiedlich, aber letztendlich wird die Zeit zeigen, welche Auswirkungen das ganze tatsächlich hat. Ich jedenfalls bin sehr gespannt darauf.

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