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Aktuelles aus unserem Blog

Die Maklerprovision

  • Von Jesco Puluj
  • Veröffentlicht 3. Mai 2015
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  • 1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (1 Bewertungen, Durchschnitt: 5,00 von 5)
fotolia © DOC RABE Media , Provision

fotolia © DOC RABE Media , Maklerprovision

 

Die Maklerprovision ist derzeit ein besonders heißes Thema, da es dieses Jahr zu einigen Gesetzesänderungen in der Immobilienbranche kommen wird. Darüber hinaus gibt es einige Fragen, die in Bezug auf die Maklerprovision immer wieder auftauchen: Ist die Maklerprovision verhandelbar? Wie hoch sollte sie sein und ist sie regional unterschiedlich? Was hat es mit der Innen- und Außenprovision auf sich? Und was hat es mit dem Bestellerprinzip auf sich? Wie immer haben wir vom MaklerScout uns bemüht, alle Ihre Fragen zu beantworten.

Die Maklerprovison-Grundlagen

Zunächst ein ein Überblick über die wichtigsten Eigenschaften der Maklerprovison. Dabei orientieren wir uns an der aktuellen Gesetzeslage, die sich ab dem 1. Juni ändern wird, wenn das Bestellerprinzip in Kraft tritt (siehe folgenden Abschnitt).

Lassen wir uns zunächst klären, für welche Arbeit ein Immobilienmakler entlohnt wird. Seine Hauptaufgabe besteht darin, dass er Immobilien zum Kauf oder zur Miete vermittelt. Er hilft damit also immer zwei Parteien: derjenigen, welche die Immobilie veräußert und derjenigen, welche die Immobilie bezieht. Das bedeutet auch, dass er entweder von einem Immobiliensuchenden oder dem Anbieter einer Immobilie beauftragt wird, was sich wiederum daraufhin auswirkt, wer den Makler bezahlt. Der Makler wird nämlich nicht nach seinem Zeit- oder Energieaufwand entlohnt, sondern er erhält eine prozentuale Provision bei erfolgreicher Vermittlung der Immobilie. Der Makler verhandelt dabei mit seinem Auftraggeber im Vorhinein wie hoch die Provision ist und wer sie bezahlt. So gibt es die sogenannte Innenprovision (wird auch Verkäufercourtage genannt), bei welcher der Verkäufer den Makler bezahlt und die Außenprovision, wo der Käufer zusätzlich zum Kaufpreis auch noch den Makler bezahlen muss. Dann gibt es noch eine gemischte Provision bei der sich Verkäufer und Käufer die Kosten für den Makler teilen (dies kann auch mit unterschiedlich großen Anteilen geschehen).

Unter den Maklern gehen die Meinungen auseinander, ob und wann die Innenprovision der Außenprovision vorzuziehen ist. Wenn Sie das Thema mehr interessiert empfehlen wir diesen Blogpost mit einigen Makler-Interviews, welche ihre Präferenzen anschaulich erläutern.

Vorteile Außenprovision:

  • Finanzielle Entlastung der Verkäufer / Vermieter
  • Verkäufer / Vermieter kann davon ausgehen, dass sich der auch wirklich Makler bemüht einen Mieter / Käufer zu finden

Vorteile Innenprovision:

  • Finanzielle Entlastung der Mieter / Käufer
  • Immobilien lassen sich leichter veräußern
  • Kaum Provisionsstreitigkeiten, kein Provisionsausfall
  • Der Verkäufer sieht was für die Provision geleistet wird, der Mieter eher nicht

In einigen Einzelfällen ist die Maklerprovision unzulässig:

  • Wenn der Immobilienmakler auch Eigentümer des zu vermittelnden Objekts ist
  • Wenn der Mietvertrag mit einer dem Makler nahestehender Person abgeschlossen wird
  • Wenn der Makler mit dem Vermieter in einem wirtschaftlichen oder familiären Nahverhältnis steht und den Mieter nicht darauf hinweist

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Immobilieninvestition : Insider-Tipps von MaklerScout

  • Von OP
  • Veröffentlicht 2. Mai 2015
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Die Immobilieninvestition, genau prüfen bitte

Die Immobilieninvestition, genau prüfen bitte

Jede Immobilieninvestition sollte wohl überlegt sein. Egal ob Sie Ihr Privathaus kaufen möchten oder für einen Immobilienfonds das dreistellige Millionen Objekt übernehmen. Immer mehr Deutsche stecken ihr Geld in Immobilien.

Die Eckpunkte der Entscheidung sind oftmals gleich. Prüfen Sie einfach anhand der Checkliste:

Verhandlungsstrategie

Der Makler ist ihr Freund; so sollten Sie ihn jedenfalls verstehen. Lassen Sie sich vom Immobilienmakler das Angebot erläutern. Wie lange ist es schon auf dem Markt ? Wer ist der Verkäufer ? Wer prüft zur Zeit auch ?

Und sein Sie bitte gut vorbereitet und schnell !

Gute Objekte sind rar und sehr schnell weg. Mit vorbereitet meinen wir ein Schreiben der Bank in dem steht: das Sie seit Jahren guter Kunde sind und die Bank sich freut mit Ihnen Immobilieninvestitionen bis ca. abc Millionen zu begleitet und bringen Sie eigene Firmenbroschüre mit. Wenn Sie keine haben verweisen Sie auf Ihre Internetpräsenz auf der andere Objekte, Referenzen und Anlagestrategien gezeigt werden.

Der Makler kann dann mehr für Sie beim Eigentümer raus holen wenn er sicher ist, das Sie ein seriöser, kapitalstarker Partner sind. Außerdem sieht man sich in Immobilieninvestionskreisen mehrmals, selbst wenn dieses Objekt nicht klappt, sollte der Makler beim nächsten Mal Ihre Nummer wählen bevor ein Objekt inseriert wird.

Es lohnt auf jeden Fall bei allen marktbekannten Immobilienmaklern , die auf eine Immobilieninvestition spezialisiert sind Ihr Suchprofil zu hinterlege nund persönliche Kontakte zu pflegen.

Lage

Darüber wird viel geschrieben. Lage, Lage, Lage hat jeder Kaufinteressent bereits gehört. Was zeichnet eine gute Lage aus? Als Anhaltswert können Sie den sogenannten Bodenrichtwert heranziehen. Dieser gibt Ihnen einen statistischen Durchschnittswert für Bodenpreise in der Gegend an. Hier gilt gute Lage = teure Lage. Aber Vorsicht, prüfen Sie tiefer, eine gute Lage meint auch immer das fernbleiben von Fehlern. Fehler oder Mängel einer Lage können sein:

  1. Schlechte Nachbarschaft z.B. Ein Müllhof, Gewerbegebiet, Tankstelle etc
  2. Abstiche in der Befahrbarkeit durch schlechten Grundstückszuschnitt oder Bebauungsreglementierungen wie Baulasten.
  3. Falsche Himmelsrichtung
  4. kontaminierter Baugrund oder einfach nur schlechter Baugrund wie faulschlimme, die aufwendige Gründungsarbeiten erfordern.
  5. Wie nah sind die wichtigen Infrastrukturellen Anschlüsse zu erreichen ? (Entfernung zur Bahn, Bus, Bäcker)

Machen Sie sich ein genau Bild vom Umfeld und sprechen Sie ggfs. mit Nachbarn.

Architektur

Sicher liegt die Beurteilung der Architektur im Auge des Betrachters und wird individuell unterschiedlich war genommen. Aber es gibt ein paar objektive Bewertungsansätze.

  1. Wie ist der Schnitt der Räume ?
  2. Sind die Zimmer ausreichend belichtet.
  3. Wie wirkt das Objekt auf seine Besucher und Bewohner ?

Fragen Sie die Nutzer wie Ihnen die Wohnung gefällt, was besonders gut ist und was verbessert werden sollte.

Bauqualität und Ausstattungsniveau

Die Bauqualität spielt selbstverständlich eine große Rolle bei er Immobilieninvestition. Ist das Objekt alt oder neu? Massiv errichtet oder im Leichtbau ?

Wie ist die Ausstattungsqualität zu beurteilen ? Wurden nur die billigsten Materialien verwand oder ist es eine Luxusausstattung?

Rahmenbedingungen

Natürlich ist Ihre Immobilieninvestition abhängig von verschiedensten Rahmenbedingungen abhängig. Wir denken hier an die Baufinanzierungskonditionen, Förderbedingungen und Vermietungsmöglichkeiten. 

Das Marktumfeld: Was wird zur Zeit zu welchem Preis überhaupt angeboten/ vermietet ? Ganz wichtig ist ein Blick auf die Alternativen, wie viel Rendite wird in alternativen Anlageformen erzielt ?

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Der Mietvertrag für Vermieter

  • Von Jesco Puluj
  • Veröffentlicht 1. Mai 2015
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Zusammenarbeit © thodonal

Der Mietvertrag (© thodonal / Fotolia.com)

Wer als Immobilienmakler tätig ist, bekommt häufig Fragen über den Mietvertrag, weswegen wir vom MaklerScout uns heute mit dem Thema einmal näher auseinandersetzen wollen. Doch auch Mieter und Vermieter sollten sich mit Fallen und Möglichkeiten des Mietvertrags auskennen und sich mit folgenden Punkten gut auskennen. In unserem heutigen Artikel betrachten wir daher den Mietvertrag aus der Sicht des Vermieters. Was gehört in den Mietvertrag auf jeden Fall rein? Welche Vertragspunkte könnten missverstanden werden? Was können wir von den aktuellen Rechtsprechungen lernen? Der MaklerScout hat die Antworten parat!

Was Vermieter wissen müssen

Wenn Sie als Vermieter einen Mietvertrag aufsetzen ist es sicherlich ratsam sich dabei von einem Rechtsanwalt oder Immobilienmakler helfen zu lassen. Dennoch sind wir der Meinung, dass man als Vermieter die Grundlagen des Mietrechts selber wissen sollte. Sicher ist sicher!

Schritt 1: Den richtige Mieter finden

Zunächst sollten Sie wissen, dass die Kommunikation mit dem künftigen Mieter im Nachhinein Auswirkungen auf den Mietvertrag haben kann. Lügt er Sie etwa an, können Sie ihm nach Beginn des Mietverhältnisses kündigen, weswegen es wichtig ist einige wichtige Punkte im Vorhinein zu klären.

Hier die wichtigsten Punkte, die ein Vermieter mit dem Mieter VOR Abschluss des Vertrags klären sollte:

  • Wieviele Personen werden in der Wohnung leben?
  • Hat er Haustiere?
  • Spielt er Musikinstrumente, die Lärm verursachen könnten?
  • Weswegen ist sein derzeitiges Mietverhältnis geendet?
  • Ist er mit einer SCHUFA-Selbstauskunft einverstanden?
  • Wenn möglich, führen Sie ein Gespräch mit seinem vorherigen Mieter um seine Zahlungsverlässlichkeit zu überprüfen
  • Liegt ein Insolvenzverfahren vor?

Es mag Ihnen vielleicht unangenehm erscheinen all diese Punkte zu klären aber der beste Mietvertrag hilft Ihnen nicht, wenn Sie es mit einem zahlungsunfähigen (oder Schlagzeug spielenden) Mieter zu tun haben, der Ihnen Ärger bereitet und erst einmal nicht aus der Wohnung zu kriegen ist. In Deutschland ist der Mieter nämlich extrem geschützt und das Winken mit dem Mietvertrag interessiert zunächst weder ihn noch den Vollzugsbeamten. Siehe auch: So werden Vermieter unerwünschte Mieter los

Schritt 2: Den Mietvertrag aufsetzen

Im Internet gibt es Vorlagen für Mietverträge aber hierbei ist Vorsicht geboten, da nicht gewährleistet ist, dass sie der aktuellen Rechtslage entsprechen. Zudem sind Mietverträge häufig „parteiisch“, was bedeutet, das sie entweder dem Mieter oder dem Vermieter entgegenkommen. Im besten Fall jedoch hat die Verwaltungsgesellschaft Ihrer Wohnung eine Vorlage für Sie bereit, ansonsten können Sie sich auch einen örtlichen Hausverein wenden.

Wichtig bei der Auswahl des Vertragsformulars ist zudem, dass er für den Wohnungstyp möglichst spezifisch ist. Eine Eigentumswohnung einer Eigentümergemeinschaft hat z.B einige Eigenheiten für den Vermieter die ein Einfamilienhaus nicht hat und umgekehrt. Insbesondere wenn es sich um eine Immobilie handelt, die zur gewerblichen Nutzung vermietet wird, kann ein spezifischer Vertrag dem generellen gegenüber von Vorteil sein. So kann sich der Vermieter Vorteile bei der Betriebskostenabrechnung oder den Kündigungsbedingungen einholen.

Wenn es dann an das Ausfüllen des Vertrages geht, ist es wichtig folgende Punkte korrekt auszufüllen:

  • Korrekter Name and gegenwärtige Anschrift des Mieters
  • Bei Ehepaaren auch den Partner miteinbeziehen um die Anzahl der Mietschuldner zu erhöhen
  • Achtung: alles Personen, die im Mietvertragskopf angegeben werden müssen auch unterschreiben
  • Die Höhe der Kaution
  • Grundmiete (Nettomiete, ohne Betriebs- und Heizkosten)

Theoretisch mit in den Vertrag könnte noch:

  • Bruttowarmmiete (mit Betriebs- und Heizkosten)
  • Bruttokaltmiete (mit Betriebskosten, ohne Heizkosten

Davon raten wir allerdings ab, da Sie dann im Nachhinein keine Kosten einfordern können. Geben Sie stattdessen nur die Nettomiete an, können Sie bequem die Betriebs- und Heizkosten separat abrechnen. Diese können sich schließlich von Jahr zu Jahr stark ändern.

Die Grundmiete orientiert sich bestenfalls an der ortsüblichen Miete, die Sie online im Mietspiegel nachfragen können. Bestenfalls lassen Sie sich von einem Makler beraten.

Ein weiterer wichtiger Vetragspunkt ist die Mietlaufzeit. Wenn Sie etwa absehen in den nächsten Jahren selber in die Wohnung einzuziehen, müssen Sie dies im Mietvertrag angeben, ansonsten ist der Vetrag automatisch unbefristet. Darüber hinaus ist es noch möglich einen unbefristeten Mietvertrag mit Kündigungsverzicht abzuschließen. Das bedeutet, dass weder der Vermieter noch der Mieter vor Ablauf einer vorher vereinbarten Zeit kündigen darf. Diese Dauer sollte allerdings vier Jahre nicht überschreiten, dann ist man allerdings auch vor Gericht gut abgesichert, falls der Mieter doch vorzeitig ordentlich kündigen sollte.

Und auch ganz wichtig: unbedingt den Mieter vor Schlüsselübergabe unterschreiben lassen! Sie laufen sonst Gefahr, dass er niemals unterschreiben wird, was bedeutet, dass jegliche Zusatzvereinbarungen nichtig sind.

Zu guter Letzt sollten Sie bei der Wohnungsbesichtigung ein Übergabeprotokoll anfertigen, da der Mieter sonst im Nachhinein behaupten kann, dass von ihm verursachte Mängel schon im Vorhinein bestanden haben.

Die Maklervermittlungen von MaklerScout: April 2015

Immobilienmakler steigert seinen Umsatz

Immobilienmakler steigert seinen Umsatz (catalin205 / depositphotos.com)

Zum Ende des Monats April 2015 stellen wir für sie die spannendes Anfragen zusammen, also für welche Immobilien bei MaklerScout ein Vermittler gesucht wurde.

Wir gewinnen diese Anfragen durch Suchmaschinenmarketing und dieses Blog und empfehlen den Anfragern einen Partner von uns in der Nähe des Objektes, welches verkauft oder vermietet werden soll.

Diese Aktuellen Anfragen können Sie immer hier nachlesen.

neben der reinen chronologischen Auflistung aller Objekte gibt es noch eine Anfragenkarte die diese visualisiert.

Im April 2015 konnte MaklerScout wieder folgende Immobilien für seine Partner gewinnen:

(eine Auswahl)

Makler gesucht in PLZ: 34311
Ort: naumburg
Ich möchte eine Immobilie: Verkaufen
Art der Immobilie: Einfamilienhaus

Makler vermittelt in 54317 Gusterath
Ich möchte eine Immobilie: Verkaufen
Art der Immobilie: Einfamilienhaus
Größe in qm: 197
Zimmer: 7
frei ab: Sommer 2015
Preisvorstellung: 300.000?
Sonstiges: Kleine Einliegerwohnung oder Studenten-Appartement (WZ, K, B) mit separatem Eingang möglich.
Immobilientest – kostengünstige objektive Immobilienbewertung

PLZ: 45144
Ort: Essen
Ich möchte eine Immobilie: Verkaufen
Art der Immobilie: Eigentumswohnung
Größe in qm: 47
Zimmer: 1,5
frei ab: Vermietet
Preisvorstellung: 70.000
Sonstiges: Ich möchte meine ETW in Essen-Frohnhausen verkaufen. Die Wohnung ist vermietet. Auf Wunsch sende ich Ihnen ein Exposé.

PLZ: 14774
Ort: Brandenburg/ OT Plaue
Ich möchte eine Immobilie: Verkaufen
Art der Immobilie: Grundstück, Einfamilienhaus
Größe in qm: 650
Zimmer: 8
frei ab: Ggf. Zeitnah
Sonstiges: Es handelt sich um ein hochwertiges Massivbungalow mit vielen hochwertigen Aussengebäuden, sehr gepflegt, Eigentumsland.
Besichtigung nach telef. Kontaktaufnahme

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Versicherungen – für Makler unverzichtbar

  • Von OP
  • Veröffentlicht 27. April 2015
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Immobilienmakler haben im Rahmen ihres anspruchsvollen Berufes mit verschiedenen Situationen und Menschen zu tun. Von ihnen wird – ähnlich den Architekten – erwartet, sowohl mit entgegengebrachtem Vertrauen als auch Vermögenswerten treuhänderisch umzugehen. Doch selbst wenn ein Makler konsequent nach bestem Wissen und Gewissen arbeitet, kann ein Fauxpas geschehen. Für diese Fälle sollte ein Makler mit den richtigen Versicherungen gewappnet sein – schließlich ist in der Immobilienbranche schnell von Summen die Rede, die existenziell sein können.

Der folgende Text stellt Ihnen zunächst Schäden vor, die leider nicht unüblich sind. Daran anschließend erhalten Sie einen Überblick darüber, welche Versicherungen unbedingt notwendig und welche darüber hinaus ratsam sind. Für genauere und individuelle Informationen sollten Sie jedoch einen Versicherungsberater des Vertrauens oder einen Rechtsanwalt zurate ziehen.

Geldscheine im Briefumschlag - Schadensersatz

Absichern für den Schadensfall © magele, fotolia.de

Welche Schäden sind möglich – welche Versicherungen schützen?

(Echter) Vermögensschaden: Immobilienmakler sind in einem beratenden Beruf tätig und nehmen nicht unerhebliche Vermögensinteressen ihrer Kunden wahr. Ein unaufmerksamer Moment des Maklers genügt und schon ist er geschehen: der Vermögensschaden durch einen Beratungsfehler. Ein Beispiel hierfür wäre eine falsche Auskunft des Immobilienmaklers hinsichtlich des Verkehrswertes einer Immobilie. Für den daraus entstandenen Vermögensschaden ist der Makler haftbar. Versicherungen sprechen bei solchen Fällen, für die der Versicherungsschutz auch gewährleistet ist, von sogenannten „echten Vermögensschäden“. Hierbei liegt weder ein Personen- oder Sachschaden vor und es leitet sich auch kein Schaden aus einem solchen ab.

Um sich für diese Situationen abzusichern, empfiehlt sich für Immobilienmakler der Abschluss einer Vermögensschadenshaftpflichtversicherung. Laut dem Immobilienverband Deutschland (IVD) ist sogar im Gespräch, diese Versicherung zur Pflichtversicherung für Makler zu machen. Der IVD befürwortet diese gesetzlichen Vorgaben und rät zu einer Mindestdeckungssumme von 100 000 Euro pro Jahr.

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Besichtigungstermin, ein paar Insidertipps

  • Von OP
  • Veröffentlicht 27. April 2015
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  • Kommentare 1
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Besichtigungstermin

Besichtigungstermin

Der Besichtigungstermin ist einer der wichtigsten Meilensteine zum Verkauf oder Vermietung einer Immobilie.

Dieser Termin sollte gut vorbereitet sein. Hier die wichtigsten Tipps aus der Praxis:

Leider hat es sich insbesondere bei Mietobjekte oft herausgestellt, dass Termine von Seiten der Interessenten einfach nicht eingehalten werden, ohne abzusagen. Aus diesem Grund empfehlen wir sich den Termin am Tag zuvor per SMS bestätigen zu lassen.

Besichtigen Sie lieber mit mehreren Interessenten gleichzeitig als hintereinander. Die Immobilie wirkt schlicht nachgefragter, wenn sich mehrere Leute dafür interessieren und ein gewisser Konkurrenzgedanke kommt beim Interessenten auf.

Die Wohnung, oder das Haus sollte möglichst beim Besichtigungstermin in einem „Top-Zustand“ sein. Das versteht sich eigentlich von selbst, aber motivieren Sie den Eigentümer hier Geld zu investieren. Es lohnt sich wirklich. Eine saubere , frisch gestrichene Wohnung ist einfacher zu verkaufen oder zu vermieten und erzielt mit Sicherheit einen bessere Preis. Nichts ist abstoßender bei einer Besichtigung, als Fehlgerüche, verschimmelte Kühlschränke, Bachofen oder unsaubere Toiletten. Die Beseitigung dieses Missstände kostet oft wenig Geld und läßt viele Interessenten aus diesem Grund nicht auf dem Absatz kehrt machen. Auch der Garten ist gepflegt einfacher dem Nachfrager als Wohnwert zu vermitteln als das ungepflegte Buschbiotop.

Die Besichtigung wird vom Immobilienmakler geführt, er führt durch das Objekt, erklärt die Fakten und das Angebot.

Seien Sie also gut vorbereitet. Fragen nach Miethöhe, Wohngeld, Verbrauchskosten etc kommen regelmäßig und sollten sofort beantwortet werden. Auch die Art der Heizung und einige Infrastrukturelle Bezüge (Bahn/Bus/Bäcker/Schule/Kindergarten/Autobahn) sollten schnell beantwortet werden.

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Immobilienmaklern empfehlen wir

Unsere kostenlose Mitgliedschaft

Nach der Anmeldung erhalten Sie regelmäßig einen Hinweis über die bei MaklerScout eingegangenen Mandantenanfragen aus Ihrer Region. Sollten Sie diese Anfragen konkret zur Mandantengewinnung nutzen wollen, können Sie die kostenlose Mitgliedschaft jederzeit in eine Netzwerkpartnerschaft (Monatsbeitrag 85 € Netto) umwandeln.

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Samt Bild, Kontaktdaten und Leistungsspektrum.

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