In Zeiten von Niedrigzinsen ist der Kauf respektive Verkauf einer Immobilie ein gutes und lohnendes Geschäft. Trotzdem sollten Interessenten nicht blauäugig und ohne dezidiertes Branchenwissen an diese Art von Geschäften herangehen. Einige Immobilienfachbegriffe können von vielen Menschen oftmals nicht richtig einsortiert werden. Ihre genaue Bedeutung bleibt im nebulösen Bereich der Vermutungen stecken und kann im schlimmsten Fall nicht unerhebliche Nachteile mit sich bringen. Um professionelle Immobiliengeschäfte tätigen zu können sind Fachwissen und Wortsinn allerdings unabdingbar.
Die wichtigsten Immobilienfachbegriffe rund um das Thema „Immobilien“ werden nachfolgend in verständlicher Formulierung einfach und verständlich erklärt. Von A wie Annuität über Courtage, Erschließungskosten, Grundbuch, Grunderwerbsteuer, Grundsteuer, Hypothek, Nebenkosten, Wohngeld bis Z wie Zeitwert.
Die wichtigsten Fachbegriffe unseres Immobilienlexikons von MaklerScout
– Annuität
Der Begriff „Annuität“ meint die regelmäßige und konstante Rückzahlung – respektive Tilgung – einer Rückzahlungsrate zur Abbezahlung eines Bankdarlehens. Die zu zahlende Rate bleibt über die festgelegte Darlehenslaufzeit gleich. Annuität oder „Annuitätenrate“ setzt sich aus einem Tilgungs- und einem Zinsanteil zusammen. Bei der Tilgung der Restschuld verringert sich mit jeder Rate der Zinsanteil zugunsten des Anteils der Tilgung. Das Gegenteil eines Annuitätendarlehens ist das Tilgungsdarlehen.
– Courtage
Was früher die „Courtage“ war, wird heute mit dem Synonym „Provision“ belegt. Provision ist ein erfolgabhängiges Entgelt und bezeichnet die Vergütung einer Vermittlung von einem Geschäft, das durch einen Dritten zwischen mindestens zwei Geschäftspartnern zustande kommt. Dabei ist es egal, ob die Geschäftspartner Mieter, Vermieter, Käufer oder Verkäufer sind und der Vermittler ein Vertreter, Makler oder eine Agentur ist.
– Erschließungskosten
Erschließungskosten sind Kosten die anfallen, wenn das Grundstück an die Kanalisation, Wasser- und Energieversorgung angeschlossen wird. Anteilig darin sind auch die Kosten des Straßenausbaus, der Gehwege samt ihrer Beleuchtung und die der Lärmschutzanlagen und öffentlichen Grünflächen enthalten. Erschließungskosten müssen zudem für das Telefon- und Kabelfernsehnetz entrichtet werden, an die der Eigentümer sich bis zu 90 % beteiligen muss.
– Grundbuch
Der Besitzer oder Teilbesitzer von Grund und Boden, respektive Wohnungs- oder Teileigentum oder auch Erbbaurechte, wird namentlich in das amtliche Register „Grundbuch“ eingetragen. Das Grundbuch enthält Angaben über den Eigentümer, eventuelle Vorverkaufs- und Wohnrechte, Verfügungsbeschränkungen, Grundpfandrechte und Hypotheken. Grundstücksgrenzen sind nicht enthalten. Über Grundstücksgrenzen geben kommunale „Katasterämter Auskunft. Eintragungen und Löschen eines Grundbuchs müssen grundsätzlich notariell beglaubigt werden.
– Grunderwerbssteuer (GrESt)
Die Grunderwerbssteuer (GrESt) ist eine Bundessteuer, die auf inländische Liegenschaften bzw. Liegenschaftsteilen, Gebäuden auf fremden Boden so wie auf Baurechte erhoben wird. Die Grunderwerbssteuer bezieht sich auf den Kaufpreis und liegt je nach Bundesland zwischen 3,5 und 6,5 Prozent. Grunderwerbssteuerfrei sind Erbschaften, Schenkungen und der Verkauf zwischen in gerader Linie direkt verwandte Personen.
– Grundsteuer
In Deutschland wird auf jegliche Art von Grundbesitz – von der Wohnung übers Haus bis zum Industriegebäude – eine Grundsteuer erhoben. Diese laufend zu entrichtende Gemeindesteuer ist eine Realsteuer, objektbezogen strukturiert, und bezieht sich einzig und allein auf den Wert und die Beschaffenheit des Grundbesitzes. Die Steuerschuldhaftung liegt beim eingetragenen Eigentümer.
– Hypothek
Wer einen Kredit für eine Baufinanzierung abschließt muss bei langfristigen Finanzierungen in der Regel eine Hypothek aufnehmen. Dieses Grundpfandrecht stellt der Liegenschaftseigentümer dem finanzierenden Geldinstitut als Sicherheit zur Verfügung. Die Höhe einer Hypothek hängt vom Wert des betreffenden Objektes ab. Zur Absicherung des Grundpfandrechts wird eine Hypothek auch ins Grundbuch eingetragen. Rechtliche Bestimmungen dazu sind im Bürgerlichen Gesetzbuch ( BGB) festgelegt.
– Nebenkosten
Bei Immobiliengeschäften entstehen zusätzlich zum Kaufpreis und zum Pacht- oder Mietzins verschiedene Nebenkosten. Dazu zählen unter anderem: mögliche Courtagen und Honorare, die Grundbucheintragungsgebühr, Verwaltungsabgaben für behördliche Genehmigungen, Anschlusskosten für Strom, Wasser und Kanal so wie die Grunderwerbsteuer.
– Wohngeld – Es gibt zwei Formen von Wohngeld
1. Mietzuschuss
Wohngeld ist ein finanzieller Zuschuss zur Miete einer Wohnung oder eines angemieteten Zimmers. Es ist eine durch das Wohngeldgesetz (WoGG) gewährte Sozialleistung für Bürger mit geringerem Einkommen.
2. Lastenzuschuss
Auch Eigentümer einer Immobilie haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Wohngeld. Diese Form von Lastenzuschuss wird gewährt, wenn der Eigentümer die Immobilie selbst nutzt. Der Lastenzuschuss dient, wie auch der Mietzuschuss, der wirtschaftlichen Sicherung familienfreundlichen Wohnens.
Schlussgedanken:
Wer sich in die bunte Welt der Immobilien stürzen möchte, möge dies selbstverständlich und ohne Vorbehalte tun. Erfolgreiche Immobiliengeschäfte basieren jedoch nur auf gut selektiertes Branchenwissen. Schwammig daher kommendeImmobilienfachbegriffe – aus welchen Gründen auch immer – schreien nach Klarstellung. Eine Immobilie zu kaufen oder sie zu veräußern birgt im Normalfall den wertigen Charakter einer Einmaligkeit im Leben.