Kategorie Archive: MaklerNews

Für Makler wird Fortbildung ab August 2018 Pflicht

Die Deutschen besitzen derzeit rund 9 Mio. Eigentumswohnungen. In den meisten Fällen haben sie hierfür ihr gesamtes Kapital eingesetzt oder sich hoch und langfristig verschuldet. Unter diesen Gesichtspunkten ist es eine absolute Notwendigkeit, dass sie sich darauf verlassen können, mit wirklich fachkundigen Immobilienmaklern und WEG-Verwaltern zusammenzuarbeiten.

Fortbildungspflicht für Immobilienmakler ab 2018. // Foto: istock/Highwaystarz-Photography

Fortbildungspflicht für Immobilienmakler ab 2018. // Foto: istock/Highwaystarz-Photography

Regelmäßige Fortbildung und Berufshaftpflichtversicherung für Makler wird verpflichtend

Ab dem 01. August 2018 gilt gemäß § 34c Absatz 2a der Gewerbeordnung eine gesetzliche Fortbildungspflicht für Immobilienmakler und WEG-Verwalter, die anstelle eines ursprünglich geplanten Sachkundenachweises tritt. Der Absatz ist Teil des „Gesetz zur Einführung einer Berufszulassung für gewerbliche Immobilienverwalter und Makler“, das am 23.10.2017 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde.

Makler und Verwalter müssen künftig 20 Stunden Fortbildung in einem Zeitraum von drei Jahren gegenüber der zuständigen Behörde nachweisen. Die Weiterbildung kann auf verschiedenen Wegen durchgeführt werden, zum Beispiel in Präsenzform, als Selbststudium oder betriebsinterne Maßnahmen. Natürlich müssen bei allen Arten die Anforderungen an die Qualität der Weiterbildung erfüllt sein. Weitere Details zur Fortbildungspflicht können die Gewerbetreibenden in der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) nachlesen.

Weiterhin muss der Makler seine Auftraggeber beim ersten Kontakt über seine berufliche Qualifikation in Kenntnis setzen und bei längerer Zusammenarbeit regelmäßig zum 31. Januar eines Jahres über seine beruflichen Weiterbildungen informieren.

Lockerung für Immobilienkaufleute

Wer eine Ausbildung zur Immobilienkauffrau oder zum Immobilienkaufmann abgeschlossen hat oder geprüfter Immobilienfachwirt/-in ist, ist für die ersten drei Jahre nach seinem Ausbildungsabschluss von der Fortbildungspflicht befreit.

Berufshaftpflichtversicherung für Immobilienmakler erforderlich

Um eine Berufszulassung zu erhalten, müssen Immobilienmakler künftig eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung nachweisen. Die Mindestversicherungssumme beträgt 250 000 Euro für jeden Versicherungsfall und 500 000 Euro für alle Versicherungsfälle eines Jahres. Diese neue Regelung dient dem Schutz der Auftraggeber vor finanziellen Schäden durch Immobilienmakler, die ihren Beruf fehlerhaft ausführen.

IVD weiterhin für Sachkundenachweis

Der Immobilienverband IVD sieht die neue Berufszulassungsregelung nur als einen ersten Schritt und tritt hingegen für einen substantiellen Sachkundenachweis ein. „Wir geben uns mit dem Gesetz nicht zufrieden und werden den Sachkundenachweis in der nächsten Legislaturperiode weiter vorantreiben“, sagt die Bundesgeschäftsführerin des Immobilienverbandes IVD, Sun Jensch.

(von Gina Doormann)

Makler News: das Neuste vom Immobilienmarkt – 18.5.2016

  • Von Jesco Puluj
  • Veröffentlicht 18. Mai 2016
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Was tut sich auf dem Immobilienmarkt?

Wenn Sie dem Blog vom Maklerscout schon eine Weile folgen, dann wissen Sie, dass wir die Immobilienbranche und den Beruf des Immobilienmaklers in seiner ganzen Breite abdecken. Dabei achten wir darauf, Ihnen stets von neusten Entwicklungen zu berichten, wie etwa den Apps für Immobilienmaklern oder dem Vermietungstrend AirBnb. Heute präsentieren wir Ihnen die Makler-News. Das bedeutet, dass wir Ihnen einen kurzen Überblick über die aktuellen Entwicklungen in der Branche geben. 

Keine Überraschung: der Mietmarkt ist immer noch angespannt (depositphotos/liza1979)

Keine Überraschung: der Mietmarkt ist immer noch angespannt (depositphotos/liza1979)

Auf die Mietpreisbremse ist nicht Verlass

Die Mietpreisbremse wurde eingeführt um die starken Mietsteigungen in den Großstädten einzuschränken. Allerdings wird sie von den Vermietern nicht ernst genommen. So stellte das Forschungsinstitut „Regio Kontext“ fest, dass allein in Berlin die Mietpreise um 31 % zu hoch sind.

Dabei wird die Mietpreisbremse seit ihrer Einführung im letzten Jahr als die Maßnahme schlechthin gesehen um die Mieter vor zu hohen Mieten zu schützen. Die Vorgabe war, dass bei Neuvermietungen, die Miete maximal zehn Prozent über der marktüblichen Durchschnittsmiete liegen darf. Allerdings gibt es einige Kritikpunkte an der Mietpreisebremse. So wird sie nicht für Neubauten angewendet und auch umfassend modernisierte Gebäude dürfen beliebig hohe Mieten verlangen. Diese Einschränkungen sind verständlich, da befürchtet wird, ansonsten einen Rückschritt im Wohnungsbau zu bewirken.

Die Mietpreisbremse zieht nicht an

Die Mietpreisbremse zieht nicht an

Weniger verständlich ist, dass die Mietpreisbremse auch dann nicht gültig ist, falls die Miete der betroffenen Wohnung schon vor Abschluss des neuen Vertrags über der Kappungsgrenze war. Diese darf lediglich nicht noch weiter angehoben werden.

All diese Regeln sind jedoch irrelevant, wenn die Mietpreisbremse so oder so von den Vermietern ignoriert wird. Es gibt nämlich keine gesetzliche Instanz, welche die Regelung überprüft. Zwar bietet der Berliner Mietverein auf Wunsch eine Überprüfung an, doch es gibt kaum Wohnungssuchende, die das Angebot wahrnehmen. Dies liegt hauptsächlich daran, dass in Berlin der Wohnungsmarkt so umkämpft ist, dass man sich mit überhöhten Mieten schnell zufrieden gibt – aus Erleichterung, überhaupt eine Wohnung gefunden zu haben.

Momentan beschäftigt den Mietverein zudem die Tatsache, dass bei einer erfolgreichen Klage der Vermieter die überhöhte Miete erst ab Zeitpunkt der Klage zurückzahlen soll und nicht bereits ab dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.

Millionen Mieter wollen umziehen, finden aber keine Wohnung

2007 wechselten noch 13 Prozent der deutschen Miethaushalte die Wohnung, doch letztes Jahr waren es nur noch neun Prozent. Das ist insofern ein Problem, als sogar 26 Prozent aller Mieter gerne umziehen würden, es wegen der angespannten Lage auf dem Mietmarkt aber nicht können.

Der sogenannte „Lock-in-Effekt“ ist – wie zu erwarten –  besonders in den Großstädten zu beobachten, allen voran München und Hamburg. Hier zogen 2015 nur um die 7,7% der Mieter um, während es in Dortmund immerhin noch zehn Prozent waren.

Die Welt berichtet zudem, dass sich unter den Umziehenden vor allem Studierende befinden und in den Studentenstädten, die Umzugsraten demnach noch hoch sind. Mehrköpfige Familien haben es dagegen besonders schwer. Nicht nur gibt es für sie weniger Angebote, sind zudem darauf angewiesen umzuziehen wenn sie sich vergrößern wollen.

Auch wer sich verkleinern will hat es schwer: neue Mietverträge sind inzwischen so teuer, dass es sogar sein kann für eine kleinere Wohnung mehr zahlen zu müssen als für die aktuelle größere.

Immer mehr junge Menschen bleiben zu Hause wohnen

Bei all diesen Neuigkeiten über die schwierige Lage auf dem deutschen Mietmarkt überrascht es nicht, dass junge Menschen häufiger zu Hause wohnen bleiben. Traditionell ziehen in Deutschland die Kinder zu Beginn des Studiums in Studentenwohnheime oder günstige Mietwohnungen um. Doch da der Platz immer knapper wird und die Mieten steigen, sieht die Wohnsituation junger Menschen hierzulande inzwischen anders aus. Laut dem Statistischen Bundesamt wohnt jeder zweite 23-Jährige noch bei den Eltern. Die Meinung des Volkes ist laut einer Umfrage allerdings eher gegen diesen Trend.

Und auch wenn Studierende noch in ihrem Mittzwanzigern zu Hause wohnen, wird es wohl kaum etwas daran ändern, dass sie dann doch bald von „Hotel Mama“ überdrüssig werden. Die Statistik besagt nämlich auch, dass in Deutschland nur vier Prozent aller Männer über 40 Jahre noch bei den Eltern wohnen. Bei den Frauen sind es sogar nur ein Prozent.

Bei der Anschlussfinanzierung lässt sich leicht Geld sparen

Ein neuer Darlehensvertrag lohnt sich, wenn die Zinsen niedriger sind (Foto: picture news / fotolia.com)

Ein neuer Darlehensvertrag lohnt sich, wenn die Zinsen niedriger sind (Foto: picture news / fotolia.com)

Zum Abschluss noch ein Spartipp:

Immobilienbesitzern ist oft nicht bewusst, dass der Bankwechsel nach Ende der Sollzinsbindung finanzielle Vorteile bringt.

Die sogenannte Anschlussfinanzierung bezeichnet, den Prozess, bei dem sich der Käufer oder Bauherr einer Immobilien einen neuen Darlehensgeber sucht.

Die Umschreibung der Restschuld auf den neuen Kreditgeber erfordert zwar einiges an Unterlagen, kann sich aber finanziell lohnen. Um sich die Vorteile zu sichern, sollte man sich zunächst von einem Baufinanzierungsspezialisten beraten lassen und verschieden Darlehensangebote vergleichen. Wichtig ist vor allem, dass die Zinsen des neuen Kreditgeber deutlich günstiger sind. Dann werden die Kosten, die bei der Übertragung entstehen, leicht abgedeckt und langfristig lässt sich gut sparen.

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