Monatsarchiv: März 2015

Die Immobilienaufträge von MaklerScout: März 2015

Immobilienmakler steigert seinen Umsatz

Immobilienmakler steigert seinen Umsatz (catalin205 / depositphotos.com)

Zum Ende eines jeden Monats stellen wir für sie die spannendes Anfragen zusammen, also für welche Immobilien bei MaklerScout ein Vermittler gesucht wurde.

Wir gewinnen diese Anfragen durch Suchmaschinenmarketing und dieses Blog und empfehlen den Anfragern einen Partner von uns in der Nähe des Objektes, welches verkauft oder vermietet werden soll.

Diese Aktuellen Anfragen können Sie immer hier nachlesen.

neben der reinen chronologischen Auflistung aller Objekte gibt es noch eine Anfragenkarte die diese visualisiert.

Im März 2015 konnte MaklerScout wieder folgende Immobilien für seine Partner gewinnen:

(eine Auswahl)

PLZ: 15234 Frankfurt (Oder)

Ich möchte eine Immobilie: Verkaufen

Art der Immobilie: Eigentumswohnung

Größe in qm: 89

Zimmer: 3

frei ab: Seit Nov. 2014

Preisvorstellung: Ca 100 T?

Sonstiges: 3 OG, Altbau

Energieausweis liegt vor

PLZ: 52062 Aachen

Ich möchte eine Immobilie: Verkaufen

Art der Immobilie: Mehrfamilienhaus

PLZ: 64569 Nauheim

Ich möchte eine Immobilie: Verkaufen

Art der Immobilie: Eigentumswohnung

Größe in qm: 84,3

Zimmer: 3

frei ab: 01.05.2015

Preisvorstellung: 120.000,–?

Sonstiges: Baujahr 1975

vollständig renoviert 2012

PLZ: 81523 München

Ich möchte eine Immobilie: Verkaufen

Art der Immobilie: Eigentumswohnung

Zimmer: 3

frei ab: Vermietet und nach Absprache

Preisvorstellung: 5670 Euro pro Quadratmeter

Sonstiges: Das MFH steht vor der Generalsanierung. Es besteht aus 1 bis 3 ZKB-Wohnungen. Wir suchen Immobilienmakler zur Vermarktung mit vorgemerkten Kunden. Weitere Informationen gerne per Telefon bzw. email.

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Ist eine Spezialisierung für Makler lohnenswert?

Das Berufsleben von Maklern wird nach Einführung des Mietrechtsnovellierungsgesetzes, dem sogenannten „Bestellerprinzip“, schwieriger. Insbesondere Vermietungsmakler fürchten einen drastischen Auftragsrückgang. Viele von ihnen nehmen die Gesetzesänderung zum Anlass, ihre Qualifikationen und ihr Geschäftsmodell kritisch zu hinterfragen. Was ist zu tun, um die wirtschaftliche Situation stabil zu halten?

Obwohl Verkaufsmakler von der Gesetzesänderung nicht direkt betroffen sind, ist es auch für sie ratsam, ihr Konzept von Zeit zu Zeit genauer zu betrachten. Ist die Außendarstellung noch passend? Welche Veränderungen am Markt finden möglicherweise keine oder zu wenig Berücksichtigung?

Für beide Maklergruppen ist die Spezialisierung eine gute Möglichkeit, an der eigenen Positionierung zu arbeiten. Sich zu spezialisieren bedeutet für einen Immobilienmakler, Experte für ein bestimmtes Thema zu werden. Dieses kann sich zum Beispiel geografisch definieren, auf bestimmte Zielgruppen beschränken oder einzelne Immobilientypen bzw. Nutzungsformen in den Fokus rücken.

Provision

fotolia © DOC RABE Media , Provision

Welchen Vorteil hat eine Spezialisierung?

Die Vorzüge, ein Spezialist für ein bestimmtes Segment zu werden, sind vielfältig. Wer sich mit nur einem oder zwei festgelegten Gebieten befasst, steigt immer tiefer in diese Materie ein. Er informiert sich nicht in der Breite und dafür oberflächlich, sondern geht fundiert in die Tiefe. Kunden oder Interessenten werden es zu schätzen wissen, dass ein Fachmann vor ihnen steht, der auch auf unübliche Fragen eine plausible Antwort kennt. Er kann etwa Vergleichswerte nennen und weiß, worauf es in seinem Markt ankommt.

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Die Website für Immobilienmakler

website-makler

Das Internet ist zweifelsohne ein wichtiges Medium für jeden Immobilienmakler. Deswegen haben wir in einem früheren Post schon ausführlich über Social Media berichtet. Heute beschäftigen wir uns mit dem Thema „Die Website für den Immobilienmakler“, weil wir finden, dass viele Makler ihre Webpräsenz nicht annähernd ausnutzen. Wir zeigen Ihnen anhand verschiedener Beispiele was eine gute Makler-Website ausmacht und wie sie sich das positiv auf das Geschäft auswirken kann.

Warum eine Website für Immobilienmakler ?

Ein häufig unterschätzter Punkt in der Branche ist dieser: Ihre Website gibt Ihnen ein Gesicht! Schließlich unterscheiden Sie sich aus Sicht des Kunden zunächst nicht von Ihren Mitstreitern. Der Kunde achtet darauf welche Objekte ihm gefallen, doch für ihn bieten alle Maklerbüros dasselbe an—falls er überhaupt weiß, was ein Makler genau macht. Wenn es Ihnen also gelangt, eine markante und individuelle Website zu gestalten, bei der Ihre Leidenschaft für den Beruf hervorsticht, dann machen Sie es dem Kunden einfach, sich für Sie zu entscheiden. Überzeugen Sie ihn nämlich durch Ihre Website, dann erscheinen Sie auch gleich als vertrauenswürdig und er denkt sich: „Wer so einen professionellen und sympathischen Webauftritt hat, dem kann ich bei all meinen Anliegen auch vertrauen“.

Darüber hinaus ist Ihre Website natürlich auch ein perfektes Aushängeschild für Ihre Objekte. Sie können sie dort detailliert beschreiben ohne auf die Einschränkungen der üblichen Datenbanken Rücksicht nehmen zu müssen.

Auf der Website können Sie zudem Ihre Social Media Aktivitäten direkt einbinden, wie etwas einen Twitter-Feed oder Youtube-Kanal. Auf der Website lässt sich auch umstandslos ein Blog einrichten, auf dem Sie über die neusten Trends auf dem Immobilienmarkt informieren können. So können Sie gleich Ihre Expertise beweisen und sorgen durch die Bereitstellung kostenloser Inhalte für Pluspunkte bei den Kunden.

Ein weiteres Pluspunkt einer Website: Sie können dort erfolgreich abgeschlossene Projekte präsentieren, indem Sie etwa auf vermiete oder verkaufte Objekte hinweisen. So wird dem Kunden gleich vor Augen geführt, dass Sie Ihren Beruf verstehen und er kann sich denken: „Andere haben sich schon für diesen Makler entschieden, dann kann ich das doch auch tun“.

Lassen Sie sich auch nicht die Chance entgehen, Sie und Ihr Team per Foto und Kurzbiographie vorzustellen. Fotos sind—wie könnte es auch anders sein?—der effektivste Weg Ihnen ein Gesicht zu verleihen und Gesichter schaffen mehr Vertrauen als die raffinierteste Website.

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Objektakquise – Ein Thema für sich!

Akquisition von neuen Objekten- ein wichtiges Thema

Akquisition von neuen Objekten- ein wichtiges Thema (fotodo / fotolia.com)

Ein ganz wichtiges Thema zur Umsatzgewinnung ist der Einkauf, also die Objektakquise. Nur wer regelmäßig Eigentümer gewinnt, die entsprechenden Objekte Ihnen zu überlassen, sei es zur Vermietung oder zum Verkauf, wird dauerhaft erfolgreich sein. Wir möchten verschiedene Varianten aufzeigen.

Kaltakquise

Diese ist zwar schlicht verboten, wird aber immer noch von Maklern eingesetzt, um so an Objekte zu kommen. Dies geschieht entweder verdeckt, indem ein Strohmann beim Verkäufer auftritt, oder offen, indem man den Eigentümer anspricht und diesem erklärt, dass man den „Kunden“ für dieses Objekt bereits in der Kartei hätte, respektive durch professionelle Arbeit schnell finden würde. Das ganze koste den Eigentümer natürlich nichts.

Zu den verbotenen Methoden zählt selbstverständlich auch der sogenannte „Objektklau“, also das dreiste kopieren eines Angebots um eigene Kunden dafür zu gewinnen. Diese illegalen Methoden können abgemahnt werden und zu empfindlichen Strafen führen. Dass sich dieses Verhalten für einen seriösen Immobilienmakler verbietet, versteht sich von selbst.

Gemeinschaftsgeschäft

Hier hat ein Maklerkollege ein Angebot und ein anderer den Kunden. Der IVD hat bestimmte Rahmenbedingungen für ein solches Gemeinschaftsgeschäft herausgegeben. Der Sinn liegt oft darin, dass sich das Objekt nicht in der Nähe des Maklers befindet, der den Auftrag hat, oder in der Tatsache, dass es sich um eine Spezialimmobilie handelt, bei der der beauftragte Makler weder über Kunden noch die entsprechenden Vertriebskanäle verfügt.

Netzwerke/ persönliche Empfehlungen /Beziehungen 

Sicher der Großteil des Einkaufs. Wer über entsprechende Kontakte verfügt, sei es zu Wohnungsbaugesellschaften, Banken oder Bauträgern, der wird immer wieder beauftragt und hat einen Umsatzanteil bereits sicher. Für Vermietungsmakler ist sicher die Kooperation mit Hausverwaltungen und Wohnungsbaugesellschaften sehr hilfreich.

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Immobilienmakler werden — eine Übersicht

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Immobilienmakler bei der Ausbildung. Wär das was für Sie?

Immobilienmakler werden — dies scheint zunächst keine große Hürde zu sein. Schließlich ist in Deutschland keine umfassende Ausbildung nötig um durchstarten zu können. Einfach nur Gewerbeschein anmelden und los geht’s. Doch führt der schnelle Weg auch zum Erfolg? Welche Ausbildungen und Fortbildungen sind zu empfehlen? Und wenn man dann Immobilienmakler geworden ist, wie kann man dafür sorgen, dass man es auch bleibt? Der MaklerScout liefert die Antworten!

Immobilienmakler werden — die ersten Schritte

Wenn Sie mit dem Gedanken spielen, Immobilienmakler zu werden, stellt sich erst einmal die Frage, ob Sie für diesen Beruf auch geeignet sind. Dabei geht es nicht darum, über bestimmte Vorkenntnisse zu verfügen oder einen guten Schulabschluss zu haben; entscheidend ist erst einmal Ihr Charakter. Als Immobilienmakler ist man nämlich nicht angestellt, sondern sein eigener Chef und braucht daher ein hohes Maß an Selbstdisziplin und Durchsetzungsvermögen. Darüber hinaus ist ein selbstsicheres und freundliches Auftreten sehr wichtig. Schließlich kommt man mit vielen Menschen in Kontakt und da spielt Sympathie und eine hohe soziale Kompetenz eine große Rolle.

Was die schulischen Voraussetzungen betrifft: bestenfalls verfügen Sie über einen Abiturabschluss eines Wirtschaftsgymnasiums, da Sie dann bereits Grundkenntnisse im Wirtschaftsbereich besitzen. Tatsächlich jedoch ist noch nicht einmal die mittlere Reife ein Muss. Dies bedeutet, dass Ihnen im Gegensatz zu vielen anderen Berufen ihre schulische Vergangenheit kein Strich durch die Rechnung machen kann. Die guten Neuigkeiten also: Sie haben es selber in der Hand — es gibt keine Ausreden!

Wenn Sie also überzeugt sind, dass Sie für diesen Beruf geeignet sind und den Willen und die Zeit haben, sich diesem Beruf ausgiebig zu widmen, dann stellt sich die Frage: Ausbildung oder keine Ausbildung?

Tatsächlich können Sie ohne weiteres sofort mit dem „maklern“ anfangen, sind dann allerdings sehr auf sich alleingestellt. Wenn Sie also noch überhaupt keine Kontakte in der Branche verfügen und keinerlei Erfahrung mit dem Berufsalltag eines Immobilienmaklers gemacht haben, dann ist eine Ausbildung wirklich zu empfehlen.

Wenn Sie allerdings bereits Erfahrungen in der Branche gesammelt haben und über das nötige Fachwissen verfügen, können Sie auch sofort loslegen. Sie brauchen lediglich einen Gewerbeschein, der Sie um die 1000 Euro kosten wird. Dann besteht jedoch immer noch die Gefahr, dass Sie keinen Überblick über das konkrete Aufgabenfeld eines Maklers haben, insbesondere über die möglichen Spezialisierungen. Deswegen sollten Sie einen Blick auf mögliche Weiterbildungen werfen, um zu sehen ob es eine Richtung gibt, die Sie besonders interessiert. So gibt es etwa:

  • Haus- und Grundstücksverwalter
  • Immobilienfachwirt
  • Immobilienmanager
  • Grundstücksgutachter
  • Immobilienwirtschaft

Zudem kann es sein, dass Sie aufgrund Ihrer beruflichen und akademischen Vergangenheit bereits über so viel Vorwissen benötigen, dass eine Ausbildung gar nicht mehr nötig ist und eine Umschulung ausreicht. Sind Sie vielleicht bereits als Betriebswirt tätig gewesen und haben Sie in diesem Rahmen mit Kostenkalkulationen und ökonomischen Fragen rund ums Thema Immobilien beschäftigt? Oder vielleicht waren Sie oder sind Sie noch Assistent eines Immobilienmaklers? Auch wenn Sie im Bereich Facility-Management gearbeitet haben oder als Fachmann für Gebäudewirtschaft waren, können Sie die Ausbildung möglicherweise überspringen.

Die Ausbildung zum Immobilienmakler

Auch wenn man sich auch durchaus ohne Ausbildung als Makler durchsetzen kann, ist es jedoch wahrscheinlich, dass der Weg über eine Hochschule bzw. einen Ausbildungsbetrieb vielversprechender ist. So lernen Sie während einer Ausbildung besonders ausführlich, was es über die Branche und den Beruf zu wissen gilt und können so auch sicher gehen, auf dem neusten Stand zu sein. Schließlich ist es wichtig, die aktuelle Rechtslage zu kennen und auch über Nischenthemen Bescheid zu wissen, die in bestimmten Situation für den Gewinn eines neuen Kunden entscheidend sein können. Darüber hinaus knüpfen Sie durch den hohen Praxisanteil der Ausbildung viele Kontakte und werden bestenfalls so gut in einen Betrieb integriert, dass die Möglichkeit auf eine Anstellung besteht. Dann würden Sie zwar nicht gleich auf eigenen Füßen stehen aber könnten in einem „sicheren Rahmen“ Ihre ersten Schritte als Makler wagen und dabei von dem Erfahrungsschatz Ihrer Kollegen profitieren.

Wer möchte, kann sich auch über die IHK zertifizieren lassen um sich dann „Geprüfter Immobilienkaufmann“ nennen zu können. Diese Bezeichnung kann unter Umständen kaum Auswirkungen auf das Berufsleben haben; auf der anderen Seite kann sie Vertrauen schaffen und kann damit den gewissen Unterschied ausmachen, wenn Sie es mit einem zögernden potentiellen Kunden zu tun haben.

Was man als Makler wissen und können muss

Zum Abschluss möchte ich Ihnen noch mit auf den Weg geben, was Sie in diesem Beruf wissen und können müssen. So können Sie sich ein Bild machen, was Sie schon „drauf haben“ und was Sie sich noch aneignen müssen.

Hier ein Überblick über das Tätigkeitsfeld eines Maklers

  • Sie sollten Sich mit Kundenberatung und -betreuung auskennen
  • Sie müssen Kostenkalkulierungen durchführen
  • Sie müssen mit Buchhaltung umgehen, auch wenn Sie diese „outsourcen“ können
  • Sie sollten Merkmale von Gebäuden schnell einschätzen können (Wieviel ist das Gebäude wert? Was für eine Zielgruppe könnte sich dafür interessieren? Wie wird eine Wohnung zur Eigentumswohnung ?
  • Sie müssen den Immobilienmarkt gut kennen (Wo finden Sie potentielle Objekte und Kunden?)
  • Sie müssen Kenntnisse in Immobilienbetriebswirtschaft besitzen

Dies sind nur einige Beispiele und in einem weiteren Post werde ich Ihnen bald die Tätigkeiten näher erläutern.

Bis dahin, vergessen Sie nicht: Wenn Sie wirklich Immobilienmakler werden wollen, dann können Sie das!

 

Beitragsbild: photography33 / depositphotos.com

Der Suchmakler

Der Suchmakler

Das Bestellerprinzip könnte auch zu mehr Umsatz für alle beteiligten Makler führen, da auch die Begrenzung der Maklergebühr für Mietwohnungen von zwei Monatsmieten aufgehoben wird. Die Lösung für manche Kollegen lautet künftig als sogenannter Suchmakler zu arbeiten, so der Immobilienexperte Armin Nowak aus Berchtesgaden.

Den Suchmakler gibt es so noch nicht in der Rechtsliteratur. Wenn man den zugrunde liegenden Gesetzeslaut für einen Makler laut § 652, Nr. 1 BGB liest, so lautet dieser:  Wer für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrags oder für die Vermittlung eines Vertrags einen Mäklerlohn verspricht, ist zur Entrichtung des Lohnes nur verpflichtet, wenn der Vertrag infolge des Nachweises oder infolge der Vermittlung des Mäklers zustande kommt. Wird der Vertrag unter einer aufschiebenden Bedingung geschlossen, so kann der Mäklerlohn erst verlangt werden, wenn die Bedingung eintritt.

Im rechtlichen Sinne geht man davon aus, dass der Makler zwischen zwei Seiten nachweist oder vermittelt. Nachdem das gesetzliche Bestellerprinzip bei Mietwohnungen eingeführt werden soll ergibt sich hier die Situation, dass der Makler Interessenvertreter des Vermieters wird. Demzufolge kann er meiner Ansicht nach auch echter Interessenvertreter des Mieters werden.  Daher könnten sich Makler als echte reine Suchmakler spezialisieren, die nur Aufträge, am besten schriftlich, von guten Mietinteressenten annehmen, selbst aber keinerlei Mietwohnungen im Angebot haben und auch keine Mietwohnungen von Vermietern annehmen. Auftraggeber ist hier dann ausschließlich der Mietinteressent.  Nun könnte der Suchmakler bei Wohnungsunternehmen, bei Hausverwaltern gezielt für seine Mandanten Mietwohnungen suchen und seinem Auftraggeber im Einzelfall anbieten.  Auch könnte er Privatpersonen als Interessenvertreter eines bestimmten Mietinteressenten anrufen, dies wäre im rechtlichen Sinne keine verbotene Kalt-Akquise, da der Suchmakler nicht an der Mietwohnung interessiert ist, sondern nur für seinen Mandanten, als dessen Bevollmächtigter; sucht. Die Wohnung kann dann auch nicht als provisionspflichtig  verbraucht werden, da er sie explizip nicht in seinen Bestand nimmt, weil er gar keinen Bestand führt. Dieses Verhalten löst auch die Frage des Provisionsanspruch des Maklers für den Fall dass die angebotene Wohnung keinem weiteren Interessenten offeriert werden kann. Er sucht also immer für den Einzelfall eines Mandanten ganz konkret.

Und gerade hier erlaubt es der Gesetzgeber in dem geplanten Gesetzestext, die Provision vom Mieter zu vereinnahmen. Es entstünde sogar die Situation, dass er auch Mietobjekte von Maklerkollegen anbieten kann, die ihrerseits die Provision vom Vermieter erhalten. Insgesamt wäre es dann für beide Makler (Objektmakler-Suchmakler) eine sogenannte Win-Win-Situation, denn insgesamt werden in der Regel 4,76 Nettomonatsmieten vereinnahmt, wovon jeder Makler von seinem Auftraggeber (Besteller) 2,38 Nettomonatsmieten erhalten wird.

Immobilienexperte Nowak

Immobilienexperte Nowak

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