Immer wieder hört man den schlauen Spruch, jede Wohnung ist eine Eigentumswohnung, schließlich gehört jede Wohnung ja irgendwem.
Das ist natürlich nur die halbe Wahrheit.
Eine Eigentumswohnung http://de.wikipedia.org/wiki/Wohnungseigentum_%28Deutschland%29
hat ein eigenes Grundbuchblatt und ist somit eine separate, einzeln veräußerbare, verschenkbare und belastbare Einheit. Ob diese Wohnung nun selbst genutzt wird oder vermietet ist spielt dabei keine Rolle.
Wie wird nun eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus zur Eigentumswohnung?
Zunächst muss eine sogenannte Abgeschlossenheitsbescheinigung http://de.wikipedia.org/wiki/Abgeschlossenheitsbescheinigung beim zuständigen Bauamt eingereicht werden. Hier werden die Bauzeichnungen vorgelegt und die einzelnen Wohnungen mit Nummern versehen. Diese Nummern zeigen auch die zugehörigen Sondernutzungsflächen, Garagen und Kellerräume an.
Man unterscheidet zwischen Wohneigentum und Teileigentum, dieses wiederum definiert Raum der nicht zu Wohnzwecken verwendet wird, zum Beispiel: Gewerberäume, Garagen oder Kellerräume.
Das Bauamt prüft nun ob die baurechtlichen Grundlagen einer einzelnen Wohnung vorliegen. Ob also eine Küche und ein Toilette vorhanden ist, ausreichende Belichtung und Rettungswege vorhanden sind etc. Sollte das alles eingehalten sein, erstellt das Bauamt eine Abgeschlossenheitsbescheinigung.
Auf dieser Grundlage wird nun eine Teilungserklärung http://de.wikipedia.org/wiki/Teilungserkl%C3%A4rung entworfen. Diese regelt genau, wer der Verwalter dieser neuen Eigentümergemeinschaft wird und welche Miteigentumsanteile die jeweiligen Wohnungsbesitzer erhalten. Dies stellt regelmäßig einen anderen Verteilungsschlüssel als die reine Wohnflächenverteilung (die für Mietwohnungsabrechnungen benutzt wird) dar.
In dieser TE werden auch verschiedene Standardregularien des Wohnungseigentumsgesetz aufgezählt, wie: Abgrenzung des Sondereigentums zu Gemeinschaftseigentum, Formvorschriften zur Eigentümerversammlung, Verwalterpflichten etc.
Diese Teilungserklärung wird nun beim Grundbuchamt eingereicht mit der Bitte, das Grundbuch in mehrere Wohnungsgrundbücher aufzuteilen. Die TE unterzeichnet der Eigentümer der zuzuteilenden Anlage.
Nach Eintragung im Grundbuch handelt es sich um eine Eigentumswohnung.
Das Verfahren nennt man auch Umwandlung, hier ein weiterer interessanter Artikel http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps-a-z/artikel/umwandlung-und-wohnungsverkauf.html der Berliner Mieter Gemeinschaft zu diesem Thema.
In Deutschland verfügen im Jahr 2013 schätzungsweise ca. 13,5 Prozent aller Haushalte (ca. 5,3 Millionen Haushalte) über Eigentumswohnungen.
Dieser Bericht stellt keine Rechtsberatung da.
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