Monatsarchiv: Juni 2016

Immobilien ersteigern – wichtige Tipps zur Festlegung des Preises und zur Schuldenübernahme

  • Von Jesco Puluj
  • Veröffentlicht 15. Juni 2016
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Eine Immobilie zu ersteigern ist ein schneller Weg um Hausbesitzer zu werden. Wer also keine Lust hat, Bauherr zu werden, sollte sich dem Thema beschäftigen. Im ersten Teil  hatten wir ihn die ersten Schritte des Ersteigerns erläutert. Im heutigen Artikel gehen wir darauf ein, was genau ersteigert werden kann, wie der Preis ermittelt wird und ob bestehende Schulden übernommen werden müssen.

Häuser werden oft versteigert (Fotolia/stockWERK)

Häuser werden oft versteigert (Fotolia/stockWERK)

Was kann ersteigert werden?

Wer Interesse daran hat, eine Immobilie zu ersteigern, sollte wissen, dass er alles ersteigert, was mit dem Grundstück verbunden ist. Das bedeutet, dass ihm nicht nur sämtliche Gebäude gehören, die sich auf dem Grundstück befinden, sondern auch sämtliche Pflanzen etc.

Vom Gebäude gehören ihm all „zur Herstellung eingefügten Sachen“ wie Türen und Fensterrahmen. Nur wenn sie zu einem vorübergehenden Zweck eingefügt wurden, sind sie eventuell nicht in seinem Besitz.

Generell gilt, dass sämtliches Zubehör auf dem Grundstück in den Besitz des Ersteigerers übergeht. Selbst wenn das Zubehör dem Schuldner nicht gehört, wird es mitversteigert – es sei denn, das Gericht weist vor der Versteigerung auf Ausnahmen hin.

Wichtig: wenn der Schuldner das Zubehör kurz vor der Versteigerung vom Grundstück schafft, gehört es trotzdem dem Ersteigerer!

Wenn eine Gartenlaube auf dem Grundstück ist gehört sie dem Ersteigerer (Fotolia/pure-life-pictures)

Wenn eine Gartenlaube auf dem Grundstück ist gehört sie dem Ersteigerer (Fotolia/pure-life-pictures)

Hier sind einige Beispiele für Zubehör:

  • Nicht eingemauerte Badewannen
  • Lampen
  • Einzelöfen für Gas und Strom
  • Heizöl im Tank
  • Haustürschlüssel
  • Waschbecken

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Makler News: das Neuste vom Immobilienmarkt – 1.6.2016

  • Von Jesco Puluj
  • Veröffentlicht 1. Juni 2016
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Was tut sich auf dem Immobilienmarkt?

Wenn Sie dem Blog vom Maklerscout schon eine Weile folgen, dann wissen Sie, dass wir die Immobilienbranche und den Beruf des Immobilienmaklers in seiner ganzen Breite abdecken. Dabei achten wir darauf, Ihnen stets von neusten Entwicklungen zu berichten, wie etwa den Immobilienmakler auf dem Land oder Maklerstartups. Heute präsentieren wir Ihnen die Makler-News. Das bedeutet, dass wir Ihnen einen kurzen Überblick über die aktuellen Entwicklungen in der Branche geben. 

Der Maklerscout präsentiert die Maklernews (depositphotos/liza1979)

Der Maklerscout präsentiert die Maklernews (depositphotos/liza1979)

Was tun bei Missachtung der Mietpreisbremse?

Miete am besten rechtzeitig zahlen.. (Fotolia/grafikplusfoto)

Leider oft zu hoch: Mieten in Deutschland (Fotolia/grafikplusfoto)

Wie wir kürzlich berichteten funktioniert die Mietpreisebremse nicht, was bedeutet, dass viele Mieten überhöht sind. Doch was passiert, wenn mal Mieter mitbekommt, dass der Vermieter sich nicht an die Regelung hält?

Laut Siegmund Chychla, dem Geschäftsführer und Vorstandsvorsitzenden des Mietvereins Hamburg kann man zunächst sein Glück versuchen und einfach nur den zulässigen Betrag zahlen. Dieser liegt bei zehn Prozent über der ortsüblichen Durchschnittsmiete. Allerdings hat dies wenig Aussicht auf Erfolg, stattdessen sollte man den Weg über den Mietverein oder einen Anwalt nehmen.

Das eigentliche Problem ist aber, dass der Mieter nicht weiß, wie die Miete vor dem Einzug war. Dies macht es so schwierig für ihn zu wissen, ob er Anspruch auf eine niedrigere Miete hat. Und ohne zu wissen ob Modernisierungen an der Wohnung vorgenommen wurden ist auch nicht klar ob die Mietpreisbremse zieht oder nicht, da sie nur dann gilt, wenn das Gebäude nicht umfassend modernisiert wurde.

Der Vermieter ist nicht verpflichtet Angaben zur Vormieter oder zu Kosten von Modernisierungen zu machen – es sei denn er steht vor Gericht. Allerdings gibt es noch keine Referenzurteile, dafür hat z.B der Mietverein Hamburg außergerichtliche Einigungen zwischen Mietern und Vermieter erzielen können.

Baugeld günstig wie noch nie – Mieter bleiben trotzdem Mieter

Deutsche Familien träumen lieber weiterhin vom Bauen (Fotolia/drubig-photo)

Deutsche Familien träumen lieber weiterhin vom Bauen (Fotolia/drubig-photo)

Obwohl die Bauzinsen auf Niedrigstand sind, werden nicht mehr Eigenheime gebaut. Dies berichtet das Institut der Deutschen Wirtschaft in einer neuen Studie. Dabei machen die IW-Forscher deutlich, dass Wohneigentum ein besonders guter Schutz vor Altersarmut ist – insbesondere weil Rentenversicherungen immer weniger ausschütten.

Allerdings scheuen sich nicht alle Bevölkerungsschichten vor dem Schritt, den Traum von den eigenen vier Wänden wahr werden zu lassen. So sind es die 65-74-Jährigen, die von 2010 bis 2014 für einen Aufwärtstrend in der Wohneigentumsquote gesorgt haben. Auch die Quote der einkommensreichsten 20 Prozent der Bevölkerung ist leicht angestiegen, während das einkommensärmste Fünftel heute weniger Eigenheime besitzt als noch 2011. Dies liegt vor allem daran, dass viele Banken 20 Prozent Eigenkapital zur Finanzierung fordern. Mit den Notarkosten und der Grunderwerbssteuer ist Finanzierung damit beinahe unmöglich.

Die Autoren der Studie weisen in diesem Sinne darauf hin, dass der Staat Haushalten mit geringem Einkommen die Grunderwerbssteuer erlassen könnte um die Eigentumsquote zu erhöhen. Darüber hinaus könnten staatliche Kredite angeboten werden um den Anteil des Eigenkapitals bei der Finanzierung zu ersetzen. Wichtig sei in einem solchen Fall lediglich die Zinssätze lange festzuschreiben, ansonsten droht der finanzielle Ruin, wie in den USA zu beobachten ist.

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