Tag Archive: Fortbildung

Qualifizierung in der Immobilienbranche zwischen Schein und Sein: Welche Aus- und Weiterbildung ist die Richtige?

Die Diskussionen und Gesetzesentwürfe rund um den Sachkundenachweis für Immobilienmakler und Immobilienverwalter sind ins Leere gelaufen. Daraus geworden ist eine Weiterbildungspflicht.

Unterm Strich steht weiterhin der Fakt, dass in Deutschland jeder mit einem entsprechenden Gewerbeschein und ohne einschlägige Ausbildung in der Immobilienbranche tätig werden kann.

Ob das dem Ruf des Berufsstandes hilft, ist die Frage!

Unabhängig von den politischen Entscheidungen über Sachkundenachweis und Weiterbildungspflicht stellt sich für in der Branche tätige Menschen und solche, die dort tätig werden wollen, die Frage nach der richtigen Ausbildung und Weiterbildung.

Welche Aus- oder Wieterbildung ist die richtige?

Welche Aus- oder Weiterbildung ist die richtige? – Poster photo created by creativeart – www.freepik.com

 

Welche Aus- und Weiterbildung ist die richtige?

Wie kann ich mich für die Immobilienbranche bestmöglich ausbilden, um meinen Beruf kompetent auszuführen, meine Kunden mit Expertise zu überzeugen und mich von der Konkurrenz abzuheben?

Die Frage ist berechtigt und wird nicht selten von Kollegen aufgeworfen.

Wenn Du dich intensiver mit der Frage beschäftigen möchtest, findest Du detaillierte Informationen in meinem Artikel „Aus- und Weiterbildung in der Immobilienbranche (2019)“. Hier gehe ich auf die verschiedenen Möglichkeiten der Qualifizierung mit unterschiedlichen Voraussetzungen ein und gebe konkrete Empfehlungen und Hinweise für bestimmte Studiengänge und Weiterbildungen.

Versuchen wir uns der Frage zunächst über die vier grundlegenden Qualifizierungsformen zu nähern.

Weiterlesen…

Für Makler wird Fortbildung ab August 2018 Pflicht

Die Deutschen besitzen derzeit rund 9 Mio. Eigentumswohnungen. In den meisten Fällen haben sie hierfür ihr gesamtes Kapital eingesetzt oder sich hoch und langfristig verschuldet. Unter diesen Gesichtspunkten ist es eine absolute Notwendigkeit, dass sie sich darauf verlassen können, mit wirklich fachkundigen Immobilienmaklern und WEG-Verwaltern zusammenzuarbeiten.

Fortbildungspflicht für Immobilienmakler ab 2018. // Foto: istock/Highwaystarz-Photography

Fortbildungspflicht für Immobilienmakler ab 2018. // Foto: istock/Highwaystarz-Photography

Regelmäßige Fortbildung und Berufshaftpflichtversicherung für Makler wird verpflichtend

Ab dem 01. August 2018 gilt gemäß § 34c Absatz 2a der Gewerbeordnung eine gesetzliche Fortbildungspflicht für Immobilienmakler und WEG-Verwalter, die anstelle eines ursprünglich geplanten Sachkundenachweises tritt. Der Absatz ist Teil des „Gesetz zur Einführung einer Berufszulassung für gewerbliche Immobilienverwalter und Makler“, das am 23.10.2017 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde.

Makler und Verwalter müssen künftig 20 Stunden Fortbildung in einem Zeitraum von drei Jahren gegenüber der zuständigen Behörde nachweisen. Die Weiterbildung kann auf verschiedenen Wegen durchgeführt werden, zum Beispiel in Präsenzform, als Selbststudium oder betriebsinterne Maßnahmen. Natürlich müssen bei allen Arten die Anforderungen an die Qualität der Weiterbildung erfüllt sein. Weitere Details zur Fortbildungspflicht können die Gewerbetreibenden in der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) nachlesen.

Weiterhin muss der Makler seine Auftraggeber beim ersten Kontakt über seine berufliche Qualifikation in Kenntnis setzen und bei längerer Zusammenarbeit regelmäßig zum 31. Januar eines Jahres über seine beruflichen Weiterbildungen informieren.

Lockerung für Immobilienkaufleute

Wer eine Ausbildung zur Immobilienkauffrau oder zum Immobilienkaufmann abgeschlossen hat oder geprüfter Immobilienfachwirt/-in ist, ist für die ersten drei Jahre nach seinem Ausbildungsabschluss von der Fortbildungspflicht befreit.

Berufshaftpflichtversicherung für Immobilienmakler erforderlich

Um eine Berufszulassung zu erhalten, müssen Immobilienmakler künftig eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung nachweisen. Die Mindestversicherungssumme beträgt 250 000 Euro für jeden Versicherungsfall und 500 000 Euro für alle Versicherungsfälle eines Jahres. Diese neue Regelung dient dem Schutz der Auftraggeber vor finanziellen Schäden durch Immobilienmakler, die ihren Beruf fehlerhaft ausführen.

IVD weiterhin für Sachkundenachweis

Der Immobilienverband IVD sieht die neue Berufszulassungsregelung nur als einen ersten Schritt und tritt hingegen für einen substantiellen Sachkundenachweis ein. „Wir geben uns mit dem Gesetz nicht zufrieden und werden den Sachkundenachweis in der nächsten Legislaturperiode weiter vorantreiben“, sagt die Bundesgeschäftsführerin des Immobilienverbandes IVD, Sun Jensch.

(von Gina Doormann)

Fortbildungen für Makler

  • Von OP
  • Veröffentlicht 8. April 2015
  • Tags

Nachhaltig erfolgreich ist, wer über aktuelles Fachwissen verfügt und es geschickt anzuwenden weiß. Immobilienmakler, die ihre Auftraggeber mit einem solchen Wissensvorsprung beeindrucken können, sind auch langfristig gut im Geschäft. Die Immobilienbranche verändert sich durch vielfältige Gesetzesänderungen laufend – wer nicht auf dem aktuellsten Wissensstand ist, macht mitunter schwerwiegende Fehler oder weiß mögliche Vorteile nicht gewinnbringend zu nutzen. Daher sind Weiterbildungen für Immobilienmakler essenziell. Die Möglichkeiten hierfür sind vielfältig.

Auf vorhandenes Wissen aufbauen

Wer nicht als Quereinsteiger in den Maklerberuf einsteigt, hat für gewöhnlich entweder eine Ausbildung zum Immobilienmakler absolviert oder ein einschlägiges Studium abgeschlossen. Hierzu zählen Studiengänge wie Immobilienwirtschaft, Real Estate, Immobilienmanagement, Projektentwicklung und Immobilienwirtschaft oder BWL mit dem Schwerpunkt Immobilienwirtschaft. Die meisten Berufseinsteiger starten demnach mit einem großen Paket an fundiertem Fachwissen ihre Karriere. Wer solch eine berufsspezifische Ausbildung absolviert hat, bringt ein weitaus größeres Grundwissen mit als jemand, der als Quereinsteiger in die Branche gekommen ist.

So oder so: Auch tief verankertes Wissen ist irgendwann veraltet. Der Berufszweig der Makler ist unmittelbar abhängig von Gesetzgebungen. Darum ist es eine zwingende Notwendigkeit für Makler, hinsichtlich aller Änderungen auf dem aktuellsten Stand zu sein. Dabei geht es zum Beispiel um den Umgang mit Gemeinschaftseigentum, dem Mietrechtsnovellierungsgesetz oder der Mietpreisbremse. Makler müssen sowohl betriebswirtschaftlich als auch juristisch mit aktuellen Aspekten vertraut sein, um konstant gute Arbeit leisten zu können.

Fachmedien lesen © victorptorres

Fachmedien lesen © victorptorres

Fortbildung auf eigene Faust

Die Lektüre von einschlägigen Fachmedien bildet die tägliche Grundlage für aktuelles Wissen. Das aufmerksame Lesen von Immobilien Zeitung, Handelsblatt und Co. ist für engagierte Immobilienmakler Standard. Sie folgen zudem thematisch interessanten Schlagworten in den sozialen Medien via Abonnement. Hintergründe zu den interessanten, aktuellen Kurzmeldungen lassen sich im Anschluss recherchieren.

Neben diesem Standardprogramm lohnt es sich, den Büchermarkt im Auge zu behalten und Fachbücher, die interessant scheinen, zu kaufen und zu lesen. Wissen, das man sich auf diese Weise autodidaktisch aneignen kann, bleibt lange im Gedächtnis. In Argumentationen kommt es darüber hinaus gut an, auf ein aktuelles Buch verweisen zu können, das die eigene These stützt. Ergiebige Quellen für aktuelle Immobilien-Fachbücher mit Mehrwert sind zum Beispiel iz-shop.de (http://www.iz-shop.de/), shop.haufe.de/immobilien (http://shop.haufe.de/immobilien). Gute Ergebnisse liefern auch unspezialisierte Büchershops, wenn man dort nach einschlägigen Stichworten sucht.

Weiterlesen…

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Unsere Datenschutzerklärung findest Du hier. Dort kannst Du auch das Akzeptieren von Cookies widerrufen!

Schließen