Tag Archive: Wohnungseigentum

Mit diesen Tipps ist ihr Immobilienverkauf (fast) ein Kinderspiel

Sie haben sich entschlossen: Sie wollen Ihre Immobilie verkaufen. Mit diesem Entschluss kommt einiges auf Sie zu. Nun gilt, es mit System vorzugehen. Sie werden sehen: So schwer ist es gar nicht, Ihr Objekt in kurzer Zeit und zu einem angemessenen Preis zu veräußern.

So verkaufen Sie Ihre Immobilie // Foto: istock/Highwaystarz-Photography

So verkaufen Sie Ihre Immobilie // Foto: istock/Highwaystarz-Photography

Folgende Tipps helfen Ihnen:

Ihre kompletten Unterlagen

  1. Grundbuchauszug

Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen wollen, steht am Anfang der „Papierkram“. Sie müssen als Erstes alle Unterlagen zusammenstellen, die zu ihrem Haus gehören. Dies ist zunächst der Grundbuchauszug. Bei diesem handelt es sich um eine Kopie oder den Ausdruck eines Grundbuchblattes. Daraus gehen zu einen die Eigentumsverhältnisse hervor, die ein Grundstück betreffen und zum anderen sämtliche Rechte und Verpflichtungen, die mit ihm einhergehen. Ernsthafte Kaufinteressenten haben das Recht, einen aktuellen Grundbuchauszug einzusehen.

Unser Tipp zum Grundbauchauszug: Zeigen Sie einem ernsthaften Interessenten das Dokument, das idealerweise maximal 14 Tage alt ist. So belegen Sie, dass Sie ein seriöser Verkäufer sind und schaffen Vertrauen.

  1. Energieausweis, Bedarfs- und Verbrauchsausweis

Für den Immobilienverkauf ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen Energieausweis vorzulegen. Dieser trifft eine eindeutige Aussage zum Energieverbrauch des Objekts – der potenzielle Käufer kann so erfahren, welche Energiekosten auf ihn zukommen. Beim Energieausweis ist zu beachten, dass es zwei Arten gibt: Zum einen den Verbrauchsausweis und zum anderen den Bedarfsausweis.

Wie unterscheiden sie sich? Der Verbrauchsausweis ist zulässig für Gebäude (Mehrfamilienhäuser ab fünf Wohneinheiten und Wohnhäuser), die bereits der Wärmeschutzverordnung von 1977 entsprechen. Der Verbrauchausweis ermittelt Verbrauchsdaten aus der Vergangenheit für die gesamten Wohneinheiten. Längere Leerstände sowie unterschiedlich kalte Winter werden entsprechend einbezogen.

Ein Bedarfsausweis ist in jedem Fall üblich für Neubauten. Er ermittelt anhand eines technischen Gutachtens den theoretischen Energiebedarf eines Gebäudes. Der Bedarfsausweis findet ebenfalls Anwendung für ältere Bestandsgebäude, weniger als fünf Wohneinheiten haben und nicht die Bedingungen der Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllen.

Unser Tipp zum Energieausweis: Prüfen Sie, ob Ihre Immobilie der Energieausweispflicht unterliegt. Wenn Ihr Haus zum Beispiel eine Nutzfläche unter 50 qm hat oder denkmalgeschützt ist, braucht es keinen. Ist der Ausweis jedoch notwendig, sollten Sie seine Gültigkeit prüfen (10 Jahre) und ggf. einen neuen bestellen.

  1. Grundriss und aktuelle Fotos Ihrer Immobilie

Ein Grundriss ist im Verkaufsprozess unabdingbar. Er zeigt dem Kaufinteressenten, wie die Zimmer sich aufteilen, welche Treppensituation es gibt und vieles mehr. Sie sollten den Grundriss zur Einsicht vorhalten und zum anderen Fotos von ihm für die Anzeigen vorbereiten.

Um Ihr Verkaufsobjekt bestmöglich präsentieren zu können, brauchen Sie gute Fotos. Vor allem für Ihre Anzeige. Interessenten sollen mit den möglichst zahlreichen und aufschlussreichen Bildern einen guten ersten Eindruck Ihrer Immobilie erhalten. Sollten Sie sich unsicher sein, beauftragen Sie einen Fotografen, der sich mit Architekturfotografie auskennt – vor allem bei sehr hochpreisigen Objekten eine Investition, die sich lohnt!

  1. Immobilienwert kennen

Um einen realistischen Kaufpreis ansetzen zu können, müssen Sie den Wert Ihres Eigentums kennen. Hierzu werden unterschiedliche Aspekte hinzugezogen: Lage, Zustand der Immobilie oder besondere Alleinstellungsmerkmale. An dieser Stelle können Sie zum einen selbst einen Gutachter beauftragen oder aber die Entscheidung treffen, einen Makler hinzuzuziehen.

Wir helfen Ihnen, den passenden Immobilienmakler zu finden.

Immobilie verkaufen: das Marketing

Sobald Sie alle Unterlagen zusammen haben, geht es ans Schalten von Immobilienanzeigen. Hier haben Sie die Möglichkeit, Print, Online oder beides zu wählen. Wenn Sie sich für Anzeigen in der Zeitung entscheiden, lassen Sie sich vom Vertrieb beraten. Dort unterstützt man Sie gerne bei der richtigen Wortfindung und Gestaltung. Wenn Sie hingegen oder zusätzlich Anzeigen im Internet schalten möchten, schauen Sie sich die zugehörigen Immobilienportale an. Hier ist es recht einfach, Ihre Immobilie ansprechend darzustellen, da Sie beim Einstellen der Inhalte automatisch angeleitet werden.

Besichtigungen

Sobald Sie Interessenten gefunden haben, geht es an die Besichtigungstermine. Achten Sie darauf, wirklich nur Personen einzuladen, die ein ernsthaftes Interesse haben – sonst vergeuden Sie unnötig Ihre wertvolle Zeit. Sobald es jedoch ernst wird, müssen Sie Ihre Immobilie vorbereiten: Ein gründlicher Hausputz, Lüften und für Beleuchtung sorgen – präsentieren Sie Ihr Verkaufsobjekt im besten Licht. Sofern Sie noch selbst in der Immobilie wohnen, sollten Sie Ihre Möbel so ansprechend wie möglich arrangieren. Wenn das Gebäude bereits leer steht, überprüfen Sie, ob noch ausreichend Deckenbeleuchtung angebracht ist.

Was neben Eigenengagement möglich ist, ist das Beauftragen von Fachpersonal für Home Staging. Dieses richtet Ihre Räume so ein, dass sie bestmöglich präsentiert werden. Besonders bei sehr hochpreisigen Objekten lohnt sich dieser Einsatz.

Unser Tipp für Besichtigungen: Verschweigen Sie niemals Mängel! Ziegen Sie diese Ihren Interessenten – ansonsten können Ihnen rechtliche Konsequenzen drohen.

Der Verkauf

Konnten Sie einen Käufer von Ihrem Objekt überzeugen, so folgt der rechtliche Teil. Immobilienverkäufe finden beim Notar statt, der beiden Parteien den Kaufvertrag genau erklärt. Bestehen Sie auf einen Nachweis Ihres Käufers darüber, dass er die vereinbarte Summe auch wirklich zahlen kann. Hierfür kann er entweder eine Finanzierungsbestätigung der Bank vorlegen oder einen Kapitalnachweis. Der Notar leitet daraufhin die weiteren Schritte ein. Sobald Sie den vereinbarten Betrag nachweislich erhalten haben, geht das Eigentum an den Käufer über und er wird ins Grundbuch eingetragen. Nun hat sich die Mühe gelohnt: Sie konnten erfolgreich Ihre Immobilie verkaufen.

Unser Tipp: Lesen Sie mehr Tipps vom Immobilienprofi über einen guten Notar.

 

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg beim Verkauf Ihrer Immobilie! 

Sollten Sie professionelle Unterstützung brauchen, wenden Sie sich gerne an uns.

(von Gina Doormann)

Maklerwissen – Wie wird eine Wohnung zur Eigentumswohnung ?

Eigentumswohnung

Eigentumswohnung (Foto: Tiberius Gracchus / Fotolia.com)

Immer wieder hört man den schlauen Spruch, jede Wohnung ist eine Eigentumswohnung, schließlich gehört jede Wohnung ja irgendwem.

Das ist natürlich nur die halbe Wahrheit.

Eine Eigentumswohnung http://de.wikipedia.org/wiki/Wohnungseigentum_%28Deutschland%29

hat ein eigenes Grundbuchblatt und ist somit eine separate, einzeln veräußerbare, verschenkbare und belastbare Einheit. Ob diese Wohnung nun selbst genutzt wird oder vermietet ist spielt dabei keine Rolle.

Wie wird nun eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus zur Eigentumswohnung?

 Zunächst muss eine sogenannte Abgeschlossenheitsbescheinigung http://de.wikipedia.org/wiki/Abgeschlossenheitsbescheinigung beim zuständigen Bauamt eingereicht werden. Hier werden die Bauzeichnungen vorgelegt und die einzelnen Wohnungen mit Nummern versehen. Diese Nummern zeigen auch die zugehörigen Sondernutzungsflächen, Garagen und Kellerräume an.

Man unterscheidet zwischen Wohneigentum und Teileigentum, dieses wiederum definiert Raum der nicht zu Wohnzwecken verwendet wird, zum Beispiel: Gewerberäume, Garagen oder Kellerräume.

Das Bauamt prüft nun ob die baurechtlichen Grundlagen einer einzelnen Wohnung vorliegen. Ob also eine Küche und ein Toilette vorhanden ist, ausreichende Belichtung und Rettungswege vorhanden sind etc. Sollte das alles eingehalten sein, erstellt das Bauamt eine Abgeschlossenheitsbescheinigung.

Auf dieser Grundlage wird nun eine Teilungserklärung http://de.wikipedia.org/wiki/Teilungserkl%C3%A4rung entworfen. Diese regelt genau, wer der Verwalter dieser neuen Eigentümergemeinschaft wird und welche Miteigentumsanteile die jeweiligen Wohnungsbesitzer erhalten. Dies stellt regelmäßig einen anderen Verteilungsschlüssel als die reine Wohnflächenverteilung (die für Mietwohnungsabrechnungen benutzt wird) dar.

In dieser TE werden auch verschiedene Standardregularien des Wohnungseigentumsgesetz aufgezählt, wie: Abgrenzung des Sondereigentums zu Gemeinschaftseigentum, Formvorschriften zur Eigentümerversammlung, Verwalterpflichten etc.

Diese Teilungserklärung wird nun beim Grundbuchamt eingereicht mit der Bitte, das Grundbuch in mehrere Wohnungsgrundbücher aufzuteilen. Die TE unterzeichnet der Eigentümer der zuzuteilenden Anlage.

Nach Eintragung im Grundbuch handelt es sich um eine Eigentumswohnung.

Das Verfahren nennt man auch Umwandlung, hier ein weiterer interessanter Artikel http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps-a-z/artikel/umwandlung-und-wohnungsverkauf.html der Berliner Mieter Gemeinschaft zu diesem Thema.

In Deutschland verfügen im Jahr 2013 schätzungsweise ca. 13,5 Prozent aller Haushalte (ca. 5,3 Millionen Haushalte) über Eigentumswohnungen.

 Dieser Bericht stellt keine Rechtsberatung da.

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