Monatsarchiv: Januar 2016

Die wichtigsten Immobilienfachbegriffe – Wissen, das sich auszahlt!

  • Von OP
  • Veröffentlicht 27. Januar 2016
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komplizierte Fachbegriffe beim Immobilienkauf

komplizierte Fachbegriffe beim Immobilienkauf

In Zeiten von Niedrigzinsen ist der Kauf respektive Verkauf einer Immobilie ein gutes und lohnendes Geschäft. Trotzdem sollten Interessenten nicht blauäugig und ohne dezidiertes Branchenwissen an diese Art von Geschäften herangehen. Einige Immobilienfachbegriffe können von vielen Menschen oftmals nicht richtig einsortiert werden. Ihre genaue Bedeutung bleibt im nebulösen Bereich der Vermutungen stecken und kann im schlimmsten Fall nicht unerhebliche Nachteile mit sich bringen. Um professionelle Immobiliengeschäfte tätigen zu können sind Fachwissen und Wortsinn allerdings unabdingbar.
Die wichtigsten Immobilienfachbegriffe rund um das Thema „Immobilien“ werden nachfolgend in verständlicher Formulierung einfach und verständlich erklärt. Von A wie Annuität über Courtage, Erschließungskosten, Grundbuch, Grunderwerbsteuer, Grundsteuer, Hypothek, Nebenkosten, Wohngeld bis Z wie Zeitwert.

Die wichtigsten Fachbegriffe unseres Immobilienlexikons von MaklerScout

– Annuität

Der Begriff „Annuität“ meint die regelmäßige und konstante Rückzahlung – respektive Tilgung – einer Rückzahlungsrate zur Abbezahlung eines Bankdarlehens. Die zu zahlende Rate bleibt über die festgelegte Darlehenslaufzeit gleich. Annuität oder „Annuitätenrate“ setzt sich aus einem Tilgungs- und einem Zinsanteil zusammen. Bei der Tilgung der Restschuld verringert sich mit jeder Rate der Zinsanteil zugunsten des Anteils der Tilgung. Das Gegenteil eines Annuitätendarlehens ist das Tilgungsdarlehen.

– Courtage

Was früher die „Courtage“ war, wird heute mit dem Synonym „Provision“ belegt. Provision ist ein erfolgabhängiges Entgelt und bezeichnet die Vergütung einer Vermittlung von einem Geschäft, das durch einen Dritten zwischen mindestens zwei Geschäftspartnern zustande kommt. Dabei ist es egal, ob die Geschäftspartner Mieter, Vermieter, Käufer oder Verkäufer sind und der Vermittler ein Vertreter, Makler oder eine Agentur ist.

– Erschließungskosten

Erschließungskosten sind Kosten die anfallen, wenn das Grundstück an die Kanalisation, Wasser- und Energieversorgung angeschlossen wird. Anteilig darin sind auch die Kosten des Straßenausbaus, der Gehwege samt ihrer Beleuchtung und die der Lärmschutzanlagen und öffentlichen Grünflächen enthalten. Erschließungskosten müssen zudem für das Telefon- und Kabelfernsehnetz entrichtet werden, an die der Eigentümer sich bis zu 90 % beteiligen muss.

– Grundbuch

Der Besitzer oder Teilbesitzer von Grund und Boden, respektive Wohnungs- oder Teileigentum oder auch Erbbaurechte, wird namentlich in das amtliche Register „Grundbuch“ eingetragen. Das Grundbuch enthält Angaben über den Eigentümer, eventuelle Vorverkaufs- und Wohnrechte, Verfügungsbeschränkungen, Grundpfandrechte und Hypotheken. Grundstücksgrenzen sind nicht enthalten. Über Grundstücksgrenzen geben kommunale „Katasterämter Auskunft. Eintragungen und Löschen eines Grundbuchs müssen grundsätzlich notariell beglaubigt werden.

– Grunderwerbssteuer (GrESt)

Die Grunderwerbssteuer (GrESt) ist eine Bundessteuer, die auf inländische Liegenschaften bzw. Liegenschaftsteilen, Gebäuden auf fremden Boden so wie auf Baurechte erhoben wird. Die Grunderwerbssteuer bezieht sich auf den Kaufpreis und liegt je nach Bundesland zwischen 3,5 und 6,5 Prozent. Grunderwerbssteuerfrei sind Erbschaften, Schenkungen und der Verkauf zwischen in gerader Linie direkt verwandte Personen.

– Grundsteuer

In Deutschland wird auf jegliche Art von Grundbesitz – von der Wohnung übers Haus bis zum Industriegebäude – eine Grundsteuer erhoben. Diese laufend zu entrichtende Gemeindesteuer ist eine Realsteuer, objektbezogen strukturiert, und bezieht sich einzig und allein auf den Wert und die Beschaffenheit des Grundbesitzes. Die Steuerschuldhaftung liegt beim eingetragenen Eigentümer.

– Hypothek

Wer einen Kredit für eine Baufinanzierung abschließt muss bei langfristigen Finanzierungen in der Regel eine Hypothek aufnehmen. Dieses Grundpfandrecht stellt der Liegenschaftseigentümer dem finanzierenden Geldinstitut als Sicherheit zur Verfügung. Die Höhe einer Hypothek hängt vom Wert des betreffenden Objektes ab. Zur Absicherung des Grundpfandrechts wird eine Hypothek auch ins Grundbuch eingetragen. Rechtliche Bestimmungen dazu sind im Bürgerlichen Gesetzbuch ( BGB) festgelegt.

– Nebenkosten

Bei Immobiliengeschäften entstehen zusätzlich zum Kaufpreis und zum Pacht- oder Mietzins verschiedene Nebenkosten. Dazu zählen unter anderem: mögliche Courtagen und Honorare, die Grundbucheintragungsgebühr, Verwaltungsabgaben für behördliche Genehmigungen, Anschlusskosten für Strom, Wasser und Kanal so wie die Grunderwerbsteuer.

Wohngeld – Es gibt zwei Formen von Wohngeld

1. Mietzuschuss
Wohngeld ist ein finanzieller Zuschuss zur Miete einer Wohnung oder eines angemieteten Zimmers. Es ist eine durch das Wohngeldgesetz (WoGG) gewährte Sozialleistung für Bürger mit geringerem Einkommen.

2. Lastenzuschuss
Auch Eigentümer einer Immobilie haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Wohngeld. Diese Form von Lastenzuschuss wird gewährt, wenn der Eigentümer die Immobilie selbst nutzt. Der Lastenzuschuss dient, wie auch der Mietzuschuss, der wirtschaftlichen Sicherung familienfreundlichen Wohnens.

Achtung ! Der Begriff Wohngeld wird auch verwand für die monatlichen Zahlung als Eigentümer an die Eigentümergemeinschaft bei einer Eigentumswohnung. Mit diesem Wohngeld werden alle laufenden Kosten einer Wohnung einschließlich Verwaltung, Reparaturen und Instandhaltungsrücklage bezahlt. Dieser Begriff wird oft synonym mit Hausgeld benutzt.
– ZeitwertWer eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchte, wird sich immer um eine objektive Werteinschätzung eines Immobilienfachmannes bemühen. Der Immobilien-Profi wird fernab von persönlichen Emotionen den realistischen Zeitwert der Immobilie nach bestimmten Kriterien festlegen. Diese beinhalten neben der baulichen Substanz, das aktuelle Marktumfeld, die Lage, Nachbarschaft und das Entwicklungspotenzial. Alle Faktoren vereint machen eine objektive Bestimmung des Zeitwertes einer Immobilie möglich.

Schlussgedanken:

Wer sich in die bunte Welt der Immobilien stürzen möchte, möge dies selbstverständlich und ohne Vorbehalte tun. Erfolgreiche Immobiliengeschäfte basieren jedoch nur auf gut selektiertes Branchenwissen. Schwammig daher kommendeImmobilienfachbegriffe – aus welchen Gründen auch immer – schreien nach Klarstellung. Eine Immobilie zu kaufen oder sie zu veräußern birgt im Normalfall den wertigen Charakter einer Einmaligkeit im Leben.

Thermografie in der Immobilienbewertung

  • Von OP
  • Veröffentlicht 24. Januar 2016
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Wärmebild einer Fassade

Wärmebild einer Fassade

Als Immobilienmakler sollte man in der Lage sein Immobilien zu beurteilen. Das heißt natürlich in erste Linie den Marktwert zu bestimmen und dem Eigentümer potentielle Käufer und Mieter aufzuzeigen. Natürlich ist es bei bestimmten Angeboten notwendig externe Spezialisten zu bemühen. Sei es um Holzgutachten anzufertigen, Aussagen über Mängel und Bausubstanz zu treffen oder Ausbaumöglichkeiten zu prüfen. In der Winterzeit wird immer wieder von Thermografie gesprochen, also die Möglichkeit der Wärmebilder. Durch den Einsatz der Thermografie kann der Makler die Gebäudesubstanz recht schnell beurteilen. Mängel im Wärmedammverbundsystem, oder bei Deckenabhängungen, der Haustechnischen Anlage oder bei Fenster und Rollläden lassen sich so im wahrsten Sinne des Wortes sichtbar machen.

Heizungsrohre in der Fußbodenheizung

Heizungsrohre in der Fußbodenheizung

Die Firma Flir hat nicht nur professionelle Wärmebildkameras im Angebot sondern seit neuestem auch eine kleine UV Kamera als Erweiterung zum iPhone 6, der Flir ONE. Dieses Gerät kostet ca. 270 Euro und ist direkt bei Flir oder im Apple store zu bestellen. Wir haben den Flir one ausprobiert und sind begeistert.

Bauwerksmängel werden sichtbar

Bauwerksmängel werden sichtbar

Nicht nur Fassaden lassen sich so auf Wärmebrücken untersuchen sondern auch die Heizung oder es lassen sich haustechnische Anlagen aufspüren oder die Schlangen der Fußbodenheizung sichtbar erleben. Ein Gutes Tool für den professionellen Immobilienmakler.

Die fünf wichtigsten Gründe für den Kauf einer Immobilie

Die wichtigsten Gründe zur Kaufentscheidung einer Immobilie

Die wichtigsten Gründe zur Kaufentscheidung einer Immobilie

Wer sich mit dem Kauf einer Immobilie beschäftigt hat dafür immer mindestens einen guten Grund. Diese Gründe sind zumeist ganz individueller Natur, lassen sich aber in fünf wichtige Gruppen einteilen. Wir wollen an dieser Stelle die 5 wichtigsten Gründe für dieKaufentscheidung zusammenfassen und etwas näher beleuchten.

Grund 1: Immobilieneigentum erspart die Miete

Viele potentielle Käufer wollen mit dem Kauf einer Immobilie Kosten sparen. Vor allem die monatlich anfallenden Kosten für Miete, die nicht selten auch ansteigend sind. Diese Begründung für die Kaufentscheidung rangiert ganz weit oben.

Die Zahlungen von Mieten für Wohneigentum reißen tatsächlich jeden Monat erhebliche Löcher in die privaten Budgets. Erst recht dann, wenn die Mieten steigen und die Einkommen gleichbleibend sind oder gar sinken. Insofern ist der Spargedanke nicht von der Hand zu weisen. Vergessen wird allerdings auch oft, dass auch Wohneigentum laufende Kosten verursacht. Diese Kosten resultieren nicht nur aus den Verbrauchskosten beispielsweise für Elektroenergie und Heizung. Auch Grundsteuern müssen regelmäßig abgeführt werden und nicht zuletzt schlagen auch notwendige Renovierungen und Sanierungen zur Wertsteigerung oder Werterhaltung kräftig zu Buche. Der Vorteil liegt hier lediglich dort, wo diese Kosten eigenständig geplant werden können.

Grund 2: Immobilien als Wertanlage

In Zeiten sinkender Sicherheiten bei Aktienkäufen und Depots und kaum lohnender Zinsen auf Sparguthaben scheint die Immobilie für viele auch eine gute Wertanlage zu sein. Vor allem dann, wenn Eigentumswohnungen und Häuser vermietet werden können. Dann soll diese Kaufentscheidung zusätzliches Geld in die Kasse spülen.

Das funktioniert aber auch nur dann, wenn Wohnungen oder Häuser in Gegenden erworben werden, in denen eine hohe Nachfrage nach Mietwohnungen besteht. Außerdem müssen die angebotenen Objekte auch den Vorstellungen der potentiellen Mieter entsprechen. Das betrifft sowohl den baulichen Zustand als auch den Preis. Insofern kann dieKaufentscheidung zur Vermietung durchaus auch zur Fehlentscheidung werden, wenn hier die Voraussetzungen nicht stimmen.

Grund 3: Sicherung für das Alter als Kaufentscheidung

Auch die Alterssicherung ist eine wesentliche Kaufentscheidung, wenn es um den Immobilienkauf geht. Immerhin sind die Einkommen im Alter meist deutlich geringer als in der Erwerbstätigkeit. Dann lohnt sich jeder Euro, den man nicht mehr ausgeben muss, doppelt. Aber auch hier gilt, dass zuvor das erworbene Wohneigentum bestimmten Standards entsprechen muss, dammit hier auch der Alterswohnsitz eingerichtet werden kann. Und auch dabei sind die laufenden Kosten nicht zu vernachlässigen.

Grund 4: Unabhängigkeit als Kaufentscheidung

Eigentum schafft immer eine gewisse Unabhängigkeit von anderen, ist aber auch mit Verpflichtungen verbunden. Das gilt auch für den Immobilienerwerb.

Außerdem ist hier die Unabhängigkeit auch begrenzt zu verstehen. Während man eine Mietwohnung praktisch immer wechseln kann, ist Wohneigentum doch an einen Standort gebunden. Und ein Haus oder eine Wohnung lässt sich nur selten schnell wieder verkaufen. Und noch seltener zum guten Preis.

Grund 5: Veränderungen in der Familie

Auch der Familienzuwachs oder das Kleinerwerden der Familie kann die Kaufentscheidung für Wohneigentum beeinflussen. Wer Nachwuchs erwartet, möchte diesem gern bessere Wohnverhältnisse bieten und sieht die Mietwohnung hier oftmals als Hindernis. Auch wenn die Familie schrumpft, kann der Kaufgedanke wachsen. Dann nämlich wird meist auch weniger Wohnraum benötigt, was den Kauf kleinerer Immobilien erstrebenswert macht. Allerdings ist auch eine solcheKaufentscheidung immer gut abzuwägen.

 

Crowdfunding für Immobilien

  • Von OP
  • Veröffentlicht 17. Januar 2016
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Crowdfunding für Immobilien – Chancen und Risiken

Crowfunding , jetzt auch für Immobilien ?

Crowfunding , jetzt auch für Immobilien ?

 

Die Finanzierung des Eigenheims stellt gerade Privathaushalte vor eine finanzielle Herausforderung, vielfach wird der erhoffte Baukredit von Banken und Kreditinstituten aufgrund fehlender Sicherheiten nicht gewährt. Eine interessante und sich stärker etablierende Alternative ist das Crowdfunding von Immobilien – eine Finanzierungsform, die auch in anderen Lebensbereichen größte Beliebtheit genießt. Im Rahmen einer Schwarmfinanzierung werden Hunderte von privaten oder gewerblichen Anlegern in die Finanzierung des Bauprojekts eingebunden, nach Umsetzung des Bauprojekts findet eine Rückzahlung des bereitgestellten Geldes zuzüglich Zinsen statt. Die Finanzierungsform bietet für potenzielle Bauherren Chancen und Risiken, eine realistische Einschätzung der individuellen Situation ist unverzichtbar.

 

Wie Crowdfunding für Immobilien abläuft

Da Crowdfunding als Alternative zum klassischen Bankkredit fungiert, wird die Finanzierungsform ausschließlich von privaten Online-Dienstleistern angeboten. Potenzielle Bauherren oder Käufer einer Eigentumswohnung erhalten die Möglichkeit, nach Registrierung auf der Plattform das eigene Projekt vorzustellen und Interessenten für eine Geldanlage zu gewinnen. Ein Projekt kommt zustande, sofern sich innerhalb eines vorgegebenen Zeitraums ausreichend Geldgeber gefunden haben und der angestrebte Zielbetrag erreicht wurde. Nach dieser Funding-Phase kommt es zur Umsetzung des Bauprojekts, hiernach hat die geregelte Rückzahlung wie bei einem klassischen Baukredit zu erfolgen.

Sämtliche Plattformen der Branche sprechen nicht nur Kreditsuchende an, vielmehr machen sie potenziellen Anlegern diese Finanzierungsform schmackhaft. Diese können durch Crowdfunding nicht nur private Bauprojekte finanzieren, auch größere Wohnkomplexe und selbst Geschäftsgebäude vertrauen mittlerweile auf die Schwarmfinanzierung. Für sämtliche Großprojekte wird ein Zinssatz als Aussicht auf Rendite angegeben, die im Regelfall weit über den marktüblichen Guthabenzinsen liegt und eine Geldanlage gerade in der heutigen Zeit lukrativ erscheinen lässt.

Beispiele zum Crowdfunding für Immobilien – Anbieter und Objekte

Im deutschsprachigen Raum haben sich mittlerweile mehrere Finanzdienstleister im Crowdfunding für Bauvorhaben etabliert, einer von ihnen ist Home Rocket. Die Gesellschaft ist über zahlreiche Medien bekannt und fungiert verstärkt als Partner imCrowdfunding für größere Bauvorhaben in Deutschland und Österreich. Ein aktuelles Projekt des Dienstleisters ist das Brauquartier im Grazer Stadtbezirk Puntigam, das als Großprojekt über mehr als vier Hektar Fläche gleichermaßen Wohn- und Arbeitsplatz schafft. In Wien und in naher Zukunft auch in Berlin stehen weitere Großprojekte für potenzielle Anleger bei Home Rocket zur Auswahl.

Ein weiterer etablierter Finanzpartner sind die Kapitalfreunde. Die Plattform ist eher auf private Bauprojekte ausgelegt, auch Anleger können privat bereits mit einer Geldeinlage von 250 Euro einsteigen. Neben eine Online-Überblick über die verschiedenen Anlageprojekte wird eine direkte Kontaktaufnahme zum Geldsuchenden möglich, um mehr über das angestrebte Bauvorhaben zu erfahren. Wie beim klassischen Privatkredit ist der Aufbau von Vertrauen bei der gestreuten Geldvergabe einer Schwarmfinanzierung entscheidend.

Fazit zum Crowdfunding für Immobilien

Eine private oder gewerbliche Immobilie via Crowdfunding zu finanzieren, bietet beiden Parteien zweifellos attraktive Vorteile. Während Bauherren nicht auf die marktüblichen Konditionen von Kreditinstituten angewiesen sind oder bei einer abgelehnten Baufinanzierung weiterhin ihren Traum umsetzen können, profitieren Anleger von äußerst attraktiven Renditeaussichten. Plattformen wie Home Rocket oder Kapitalfreunde vertrauen auf seriöse Partner der Finanzbranche, um eine geregelte und sichere Durchführung aller Transaktionen zu gewährleisten. Wie bei jedem Kreditvorhaben bleibt für Anleger dennoch ein Restrisiko, beispielsweise dass bei einer Zwangsversteigerung bei Projektaufgabe während der Bauphase Verluste eingefahren werden.

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