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Tipps für Vermieter: Die Miete

  • Von Jesco Puluj
  • Veröffentlicht 12. Juni 2015
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Was gibt es bei der Miete für Vermieter zu beachten ( Foto: Oleksandr Delyk / Fotolia.com)

Was gibt es bei der Miete für Vermieter zu beachten ?( Foto: Oleksandr Delyk / Fotolia.com)

In unserer Reihe Tipps für Vermieter beantworten wir all Ihre Fragen zum Thema vermieten. Schließlich ist das deutsche Mietrecht umfangreich, kompliziert und manchmal schwer nachzuvollziehen. Der heutige Artikel dreht sich um das Thema Miete. Dabei gehen wir auf die häufigsten gestellten Fragen zum Thema Miete ein: Wie wird die Miete festgesetzt? Wie kann sie erhöht werden? Was passiert wenn der Mieter nicht pünktlich zahlt? Was hat es mit der Mietpreisbremse auf sich? Wann darf der Mieter die Miete mindern?

Die Festsetzung der Miete

Wie wir bereits in unserem Artikel über den Mietvertrag beschrieben haben, wird die Grundmiete (Nettomiete ohne Betriebs- und Heizkosten) im Mietvertrag festgesetzt. Um diese zu ermitteln orientieren Sie sich an der ortsüblichen Miete, die Sie über andere Immobilieninserate oder den Mietspiegel erfragen können. Am besten ist es aber mit einem Immobilienmakler oder einem anderen Fachmann zusammenzuarbeiten um sicher zu gehen, dass der Mietpreis angemessen ist.

Die Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse ist eine Gesetzgebung, die Mieter in besonders beliebten Gegenden vor überhöhten Mieten schützen soll. Sie ist zwar erst in Berlin in Kraft getreten (Stand 1. Juni 2015), kann aber auch bald in anderen Städten eingeführt werden—z.B in Hamburg.

Wenn Sie eine Wohnung vermieten, die von der Mietpreisbremse betroffen ist, dann darf die Miete nicht mehr als 10 % über der ortsüblichen Miete liegen.

Mehr Infos zur Mietpreisbremse finden Sie in diesem Artikel von Welt.de.

Die Mieterhöhung

Einvernehmliche Mieterhöhung 

Generell gilt, dass der Vermieter die Miete erhöhen kann, wenn sie in den letzten 15 Monaten nicht erhöht wurde und wenn die Erhöhung höchstens 20 Prozent beträgt. Es gilt zu beachten, dass der Mieter das Mietverhältnis innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt der Mieterhöhung kündigen kann. Dies bedeutet für den Vermieter auch, dass die Mieterhöhung schriftlich erfolgen und begründet werden muss. Dabei reicht ein Verweis auf dem Mietspiegel. Wenn es für Ihre Region keinen Mietspiegel gibt dann können Sie sich auch auf die Miete von vergleichbaren Wohnungen beziehen. Sie müssen dann allerdings deren Lage und Adresse exakt angeben, damit der Mieter sie überprüfen kann

Im besten Fall schickt Ihnen der Mieter das Schreiben unterschrieben zurück und zahlt innerhalb von spätestens drei Monate die von Ihnen vorgeschlagene Miete. Tut er dies nicht, dann bleibt Ihnen nur noch der Weg über eine Klage. Wenn Sie diesen Weg nicht gehen wollen können Sie es auch eine Zeit später noch einmal versuchen.

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