In unserem heutigen Artikel beschäftigen wir vom MaklerScout uns mit dem Zimmer- und Wohnungsvermittlungsportal AirBnb. Das amerikanische Unternehmen hat die Tourismusbranche in den letzten Jahren ordentlich aufgerüttelt, da es jeder Privatperson ermöglicht zum Hotelier zu werden. Deswegen ist in Deutschland und anderen Ländern auch schon der Staat hellhörig geworden und versucht das Anbieten von Zimmern über AirBnb einzuschränken oder zu unterbinden. Wir fragen uns: geschieht das zu Recht? Und ist die Maklerbranche davon betroffen?
Airbnb — kurz vorgestellt
Airbnb wurde 2008 in Kalifornien gegründet und hat seinen Schwerpunkt auf der Buchung und Vermietung von Privatunterkünften über ein Online-Portal. Nach anfänglichen Finanzierungsschwierigkeiten entwickelte sich das Unternehmen rasend schnell und kann heute weit über zehn Millionen Übernachtungen für sich verbuchen. Das Konzept ist dabei so simpel, dass es überrascht, nicht schon in den Anfangsjahren des Internets erfolgreich gewesen zu sein. Die Website ermöglicht Immobilienbesitzern volleingerichtete Zimmer und Wohnungen zu einem Preis zu vermieten, der weit über dem Mietspiegel und weiter unter den Hotelpreisen liegt. Das ist wiederum für Reisende interessant, die einige Tage in einer neuen Stadt verbringen und sich das Geld fürs Hotel sparen wollen. Die Bezahlung wird direkt über die Website abgewickelt, wobei AirBnb eine Vermittlungsgebühr verlangt.
Die Unterkünfte werden mittels hochwertiger Fotos angepriesen und verfügen meist über kostenloses drahtloses Internet. Je nach Größe der Unterkunft können auch mehrere Personen untergebracht werden—gegen einen Preiszuschlag. Oft ist es der Fall, dass es sich um ein Gästezimmer des Vermieters handelt, was bedeutet, dass man nicht unbedingt alleine in der Unterkunft ist. Für solche Zimmer zahlt man meist aber auch nicht mehr als 25 Euro, während komplette Privatunterkünfte besonders in den Großstädten schon 100-200 Euro pro Nacht veranschlagen.
Die Auswirkung auf die Immobilienbranche
AirBnb ist für Vermieter finanziell so lukrativ, dass die Versuchung groß ist, den Mieter vor die Tür zu setzen und die Wohnung möbliert über AirBnb für weitaus mehr Geld zu vermieten. Berlin gründete deswegen letztes Jahr ein Sonder-Einsatzkommando gegen illegale Ferienwohnungen. In der Bundeshauptstadt muss ein Vermieter nämlich die Erlaubnis haben, seine Wohnungen gewerblich vermieten zu dürfen. Ohne diese Erlaubnis gilt ein Zweckentfremdungsverbot, das verhindern soll, Langzeitvermietern den ohnehin schon knappen Wohnraum zu entziehen. Deswegen achtet der Stadtrat Berlin-Mitte darauf ob Wohnungen nur vorübergehend zur Urlaubszeit über AirBnb vermietet werden oder als Herberge zweckentfremdet werden. Mittlerweile sollen 22 Mitarbeiter nur damit beschäftigt sein, diejenigen ausfindig zu machen, die gegen diese Regelung verstoßen. Hinter diesem Aufwand steckt allerdings nicht nur das Bestreben Wohnraum zu schaffen und der Hotelindustrie Kundschaft zu besorgen. Viele Vermieter versteuern die Einnahmen über AirBnb nämlich nicht korrekt. In New York sollen der Stadt ganze 33 Millionen Dollar an Hotelsteuern deswegen entgangen sein.
Ein weiteres Problem ist, dass Mieter ohne Einverständnis ihrer Vermieter überschüssigen Wohnraum bei AirBnb vermieten. Zwei Rechtsprechungen belegen, dass dem Mieter in einem solchen Fall fristlos gekündigt werden kann.
AirBnB ist sich dieser Problematik bewusst und ist in Deutschland mit einem eigenen Büro samt „Country-Manager“ vertreten. Christopher Cederskog ist der Leiter des 25-köpfigen Teams in Berlin und kümmert sich in diesem Rahmen um Marketing und Wachstum, da Deutschland in Europa zu den lukrativsten Märkten für AirBnb gehört. In einem Interview mit gruenderszene.de bezog Cederskog auch Stellung zu der Kritik, die das Unternehmen in Deutschland einstecken muss. Dabei behauptet er: „Die Politiker sind nicht unser Gegner. Nicht einmal die Hotelindustrie ist unser Gegner. Das Problem ist aber, dass die Hotelindustrie uns als ihr Gegner sieht…Wir machen den Kuchen für alle größer, denn wir bringen Leute in die Städte, die sonst gar nicht in diese Städte reisen würden.“
Über diese Behauptung kann man sicherlich streiten. Tatsache ist, dass Hotels mit den Preisen von AirBnb nicht mithalten können und so manchen potentiellen Kunden an das Unternehmen verloren haben. Auf der anderen Seite kann man dies auch ganz einfach als einen Umbruch in der Branche sehen. AirBnb bietet ein anderes Wohnerlebnis als Hotels und deswegen ist es dem Konsumenten gegenüber nur fair ihm das anzubieten, was er sich wünscht. Für Vertreter der Immobilienbranche und insbesondere für Interessenten des MaklerScouts ist vielmehr interessant: ist AirBnb eine Gefahr für die Branche der traditionellen Vermietungsbranche? Und was kann man vom riesigen Erfole des US-Unternehmens lernen?
AirBnb und die Maklerbranche
Zunächst scheint es so, dass AirBnb und der Markt für Wohnungsvermietung wenig mit einander zu tun haben, da unterschiedliche Zielgruppen bedient werden. Wer über AirBnb bucht, braucht die Unterkunft nur für ein paar Tage, während der Langzeitmieter seine Bleibe über die klassischen Portale oder direkt über den Makler sucht. Es lohnt sich dennoch einen genaueren Blick auf die Lage zu werfen. Der hohe finanzielle Anreiz von AirBnb kann einen Vermieter nämlich dazu verleiten, die Wohnung auf eigene Faust zu möblieren und zweckentfremdet zu vermieten anstatt einen Makler zu beauftragen. Momentan ist die Auswirkung auf die Branche sicherlich minimal und wie berichtet geht der Staat auch dagegen vor. Die interessante Frage ist dagegen inwiefern Internetplattformen in Zukunft die Vermittlung von Langzeitimmobilien erleichtern und ob dies das Berufsbild des Immobilienmaklers verändert wird…
Was meinen Sie? Wie lukrativ sehen Sie den Vermietungsmarkt derzeit und spüren Sie auch eine Trendwende?
Na ja, im Endeffekt ist es eine Frage der Betrachungsweise, ob man sich und sein Unternehmen angegriffen sieht oder nicht. Ich glaube, das ist im Einzelfall sowieso ganz unterschiedlich zu betrachten.