Immobilienmakler haben im Rahmen ihres anspruchsvollen Berufes mit verschiedenen Situationen und Menschen zu tun. Von ihnen wird – ähnlich den Architekten – erwartet, sowohl mit entgegengebrachtem Vertrauen als auch Vermögenswerten treuhänderisch umzugehen. Doch selbst wenn ein Makler konsequent nach bestem Wissen und Gewissen arbeitet, kann ein Fauxpas geschehen. Für diese Fälle sollte ein Makler mit den richtigen Versicherungen gewappnet sein – schließlich ist in der Immobilienbranche schnell von Summen die Rede, die existenziell sein können.
Der folgende Text stellt Ihnen zunächst Schäden vor, die leider nicht unüblich sind. Daran anschließend erhalten Sie einen Überblick darüber, welche Versicherungen unbedingt notwendig und welche darüber hinaus ratsam sind. Für genauere und individuelle Informationen sollten Sie jedoch einen Versicherungsberater des Vertrauens oder einen Rechtsanwalt zurate ziehen.
Welche Schäden sind möglich – welche Versicherungen schützen?
(Echter) Vermögensschaden: Immobilienmakler sind in einem beratenden Beruf tätig und nehmen nicht unerhebliche Vermögensinteressen ihrer Kunden wahr. Ein unaufmerksamer Moment des Maklers genügt und schon ist er geschehen: der Vermögensschaden durch einen Beratungsfehler. Ein Beispiel hierfür wäre eine falsche Auskunft des Immobilienmaklers hinsichtlich des Verkehrswertes einer Immobilie. Für den daraus entstandenen Vermögensschaden ist der Makler haftbar. Versicherungen sprechen bei solchen Fällen, für die der Versicherungsschutz auch gewährleistet ist, von sogenannten „echten Vermögensschäden“. Hierbei liegt weder ein Personen- oder Sachschaden vor und es leitet sich auch kein Schaden aus einem solchen ab.
Um sich für diese Situationen abzusichern, empfiehlt sich für Immobilienmakler der Abschluss einer Vermögensschadenshaftpflichtversicherung. Laut dem Immobilienverband Deutschland (IVD) ist sogar im Gespräch, diese Versicherung zur Pflichtversicherung für Makler zu machen. Der IVD befürwortet diese gesetzlichen Vorgaben und rät zu einer Mindestdeckungssumme von 100 000 Euro pro Jahr.