Hier finden Sie Immobilienmakler in Ihrer Nähe

Einfach das Formular ausfüllen und kostenlos Ihre unverbindliche Makleranfrage stellen!
Der empfohlene Makler aus unserem Netzwerk wird sich umgehend bei Ihnen melden und Ihr Objekt bewerten. Für Vermietung und Verkauf Ihrer Immobilie geeignet. Seriös und diskret seit 2009.
Sie erhalten umgehend Antwort.

Kostenlose und unverbindliche Immobilienmaklersuche!

Aktuelles aus unserem Blog

Apps für Immobilienmakler

  • Von OP
  • Veröffentlicht 16. Juli 2015
  • Tags
  • 1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (1 Bewertungen, Durchschnitt: 5,00 von 5)
Creative abstract mobility, wireless communication and app downloading internet web business concept: modern metal black glossy touchscreen smartphone with group of colorful application screen interfaces with color icons and buttons isolated on white background with reflection effect

Apps für Immobilienmakler

Das Angebot an Apps für Tablets und Smartphones wächst mit jedem Tag. Rund 42 Millionen Deutsche vertrauen auf ihr Smartphone und so ist es kein Wunder, dass in den entsprechenden App-Stores – Google Play Store und Apple App Store – rund 3 Millionen Apps darauf warten, vom Nutzer runtergeladen zu werden. In dieser unendlichen Menge finden sich aber eben nicht nur Spiele, E-Books und andere Applikationen, deren Nutzen sich eher in überschaubaren Grenzen hält, sondern es werden fortwährend neue Apps programmiert, die gerade dem Selbstständigen helfen, sich und sein Business besser und effizienter zu organisieren und seinen Umsatz nachhaltig zu steigern.

Ganz gleich, ob es dabei um Apps geht, welche dem Außendienstler die eigene Reiseplanung per Auto, Zug oder Flugzeug erleichtern, die bei der Suche nach Hotelzimmern helfen, die Telefonkonferenzen mit dem Kunden und dem Lieferwerk unterstützen, den schnellen Transfer von Dokumenten zulassen, mit denen man Präsentationen beim Kunden vorführen kann oder die Textverarbeitung, Kundendatenbanksystem sowie Tabellenkalkulationen und Banking können, der App-Markt gibt gerade für Selbstständige und Freiberufler extrem viel her. Hier lohnt es sich auf jeden Fall, in einer ruhigen Stunde die Stores zu durchforsten und dabei so manches Aha-Erlebnis zu haben.

Apps für Immobilienmakler – was bietet der Markt an?

Gerade der Immobilienmarkt profitiert sehr stark von den ständig wachsenden Zahlen an Apps für Selbstständige und Freiberufler. Es finden sich in den Stores Angebote, die Apps für Immobilienmakler, Apps für Hausverwalter oder auch Projektentwickler im Immobilienbereich offerieren. Die Zahl der branchenspezifischen Apps für Immobilienmakler pendelt sich aktuell Store-übergreifend bei rund 550 ein – Tendenz steigend. Das ist eine Größenordnung, die sicherstellt, für jeden Anwendungsfall sollte die richtige und nützliche Applikation vorhanden sein. Doch was lässt sich nun genau an Apps für Immobilienmakler finden? Das Spektrum an Applikationen reicht dabei von der Unterstützungssoftware zur regionalen wie auch überregionalen Immobiliensuche, Kunden- und Objektverwaltungsprogrammen für den Makler, Sammlungen an Gesetzen aus dem Segment des Mietrechts und natürlich nicht zuletzt auch Finanzierungsrechner, um mit einem Kaufinteressenten direkt vor Ort den Finanzbedarf errechnen zu können, sollte er sich für eine Kaufimmobilien entscheiden wollen. Bei den Apps für Immobilienmakler fällt zudem auf, dass hier vom Profi für den Profi programmiert wurde und die Apps in der Regel keine nutzlosen oder gar unsinnigen Features inkludiert sind.

Apps für Immobilienmakler von A bis Z

Mietvertrag APP – Mit der Mietvertrag App für Immobilienmakler lassen sich mit wenigen Handgriffen komplette Mietverträge erstellen. Sämtliche relevanten Paragraphen sind enthalten, die Option für Anhänge ist bereitgestellt (zusätzliche Garage oder Hausordnungen) und Verträge lassen sich auf dem Gerät zeichnen! Ist der Vertrag unter Dach und Fach, kann der Makler ihn per Klick als Mail versenden oder ausdrucken lassen. Natürlich können für Mehrfamilienobjekte Stammdaten hinterlegt werden und es muss nur noch der Name des Mieters ergänzt werden.

Weiterlesen…

MaklerScout | Maklervermittlungen von MaklerScout: Juni 2015

Immobilienmakler steigert seinen Umsatz

Immobilienmakler steigert seinen Umsatz (catalin205 / depositphotos.com)

Zum Ende des Monats Juni 2015 stellen wir für sie die spannendes Anfragen zusammen, also für welche Immobilien bei MaklerScout ein Vermittler gesucht wurde.

Wir gewinnen diese Anfragen durch Suchmaschinenmarketing und dieses Blog und empfehlen den Anfragern einen Partner von uns in der Nähe des Objektes, welches verkauft oder vermietet werden soll.

Diese Aktuellen Anfragen können Sie immer hier nachlesen.

neben der reinen chronologischen Auflistung aller Objekte gibt es noch eine Anfragenkarte die diese visualisiert.

Im Juni 2015 konnte MaklerScout wieder folgende Immobilien für seine Partner gewinnen:

(eine Auswahl)

61169 Friedberg
Ich möchte eine Immobilie: Verkaufen
Art der Immobilie: Eigentumswohnung
Größe in qm: 70
Zimmer: 2
frei ab: Sofort
Preisvorstellung: 142000
Energieausweis liegt vor

76139 Speyer
Ich möchte eine Immobilie: Verkaufen
Art der Immobilie: Mehrfamilienhaus
Größe in qm: 200
frei ab: Sofort
Preisvorstellung: 360.000

Weiterlesen…

Maklerinterview: Daniel Rumpel von BIV Immobilien

  • Von Jesco Puluj
  • Veröffentlicht 28. Juni 2015
  • Tags
  • 1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (15 Bewertungen, Durchschnitt: 3,67 von 5)
Ist 15 Mitarbeiter stark: Das Maklerbüro BIV Immobilien

Ist 15 Mitarbeiter stark: Das Maklerbüro BIV Immobilien

Heute haben wir vom Maklerscout ein besonderes Leckerbissen parat: ein Interview mit Daniel Rumpel von BIV Immobilien, eines der größten Immobilienbüros in Baden-Württemberg. Herr Rumpel gibt in diesem Interview einen sehr detaillierten Einblick in das Maklergeschäft und hat auch für alteingesessene Makler ein paar Tipps parat. So erklärt er ausführlich weshalb eine Spezialisierung so wichtig ist, was der Wert von festangestellten Mitarbeitern ist, wie sein Unternehmen das eigene Verwaltungssystem selbst entwickelt und programmiert hat sowie vieles mehr. Viel Spaß mit dem Interview!

Daniel Rumpel, Geschäftsführer BIV Immobilien

Daniel Rumpel, Geschäftsführer BIV Immobilien

Herr Rumpel, bitten stellen Sie sich und Ihre Firma kurz vor.

Mein Name ist Daniel Rumpel, ich bin in der Firma BIV tätig. BIV steht für Bau- und Immobilien Vertriebs GmbH. Die Firma ist im südlichen Baden-Württemberg ansässig und beschäftigt derzeit insgesamt 15, zumeist langjährige, Mitarbeiter. Der Vertriebsschwerpunkt liegt im Verkauf von Immobilien, d.h der marktgerechten Objektbewertung, Aufarbeitung, Werbung, Besichtigung und letztendlich der Abwicklung des Kaufvertrages bis hin zum Notartermin. Seit 1977, dem Gründungsjahr meines Hauses, haben wir die Optimierung unseres Kundenservice im Blick. Wir verkaufen derzeit ca. 80 Immobilien im Jahr, Tendenz steigend. Wir handeln ausschließlich mit einem sogenannten Makleralleinauftrag, das heißt, dass nur wir uns exklusiv um den Verkauf kümmern. Deswegen widmen wir uns auch voll und ganz der Aufgabe mit dem ständigen Ziel vor Augen: Den erfolgreichen Verkauf der Immobilie.

Wir firmieren unter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, was nur die wenigsten Immobilienbüros machen. Nur so bieten wir unseren Kunden die bestmögliche Sicherung für das vertrauensvolle Geschäft.

Weiterlesen…

Energieausweis

  • Von OP
  • Veröffentlicht 24. Juni 2015
  • Tags
  • 1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (3 Bewertungen, Durchschnitt: 4,00 von 5)

Energieausweis: je grüner, umso energieeffizienter

Der Energieausweis ist der energetische Steckbrief eines Wohngebäudes. Er liefert verlässliche Informationen zu Energiebedarf und energetischem Zustand eines Hauses oder einer Wohnung. Um sicherzustellen, dass Miet- oder Kaufinteressenten Zugriff auf alle wichtigen Kennzahlen haben, muss der Energieausweis bei der Besichtigung unaufgefordert vorgezeigt werden. So erhalten künftige Bewohner die Möglichkeit, die Informationen bei ihren Überlegungen zu berücksichtigen. Für einen schnellen Überblick arbeitet der Energieausweis mit Ampelfarben. Der grüne Skalenbereich (A+) zeigt demnach eine gute Energiebilanz, der rote (H) hingegen eine schlechte.

thermal imaging of a half isolated apartment building

Energieoptimiertes Bauen | © Ingo Bartussek

Bauherren erhalten den Energieausweis ihres Hauses mit der Übergabe des Gebäudes. Das Dokument ist für zehn Jahre gültig und muss stets aktuell gehalten werden: Umfangreiche Sanierungen müssen im Energieausweis vermerkt werden.

Grundlagen für den Energieausweis

Die Bundesregierung hat bis zum Jahr 2050 einen ehrgeizigen Plan: Bis dahin soll ein klimaneutraler Gebäudebestand erreicht werden. Ein Schritt auf diesem Weg war die am 01. Mai 2014 in Kraft getretene Energieeinsparverordnung (EnEV). Sie bildet mit ihrem § 16a die Grundlage für die Notwendigkeit der Energieausweise. Die Zertifikate wurden von der Deutsche Energie-Agentur (dena) entwickelt. Um der Bedeutung dieses Erlasses Nachdruck zu verleihen, ist das Vorweisen eines Energieausweises Pflicht, wenn eine Immobilie verkauft oder neu vermietet werden soll. Hiervon betroffen sind Wohn-und Nichtwohnimmobilien gleichermaßen. Wird der Energieausweis nicht oder nicht vollständig nachgewiesen, drohen sehr empfindliche Geldstrafen – bis zu 15 000 Euro.

Zwei Ausweisarten: Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis

Der Energieausweis ist in zwei Varianten möglich. Basiert er auf der Berechnung des Energiebedarfs, so nennt er sich Bedarfsausweis. Die Werte des Verbrauchsausweises hingegen werden anhand des Energieverbrauchs der Immobilie in 36 aufeinanderfolgenden Monaten, Leerstandsberücksichtigung und dem örtlichen Klima ermittelt. Zwischen beiden Ausweisen kann mit wenigen Einschränkungen frei gewählt werden.

Energieausweis

Energiebedarfsausweis | © Marco Klaue

Weiterlesen…

Marktsegment studentisches Wohnen – ein Überblick

  • Von OP
  • Veröffentlicht 15. Juni 2015
  • Tags
  • 1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (2 Bewertungen, Durchschnitt: 4,00 von 5)

Marktsegment studentisches Wohnen – ein Überblick

Der Bedarf an studentischem Wohnraum steigt aufgrund der wachsenden Anzahl an Studierenden ständig. Das staatliche Angebot an entsprechendem Wohnraum wird dem nicht gerecht. Projektentwicklern und Investoren steht daher eine neue Asset-Klasse, der studentische Wohnraum, zur Verfügung. Dieser Artikel gibt einen Überblick darüber, welche Entwicklung, Chancen und Risiken zu erwarten sind.

A multi-ethnic group of college students hanging around campus.

Studentin zieht in Wohnheim | © seanlockephotography, fotolia.de

Die Nachfrage schafft ein Angebot: Wohnraum für Studenten

Die Wohnraumsituation in Deutschland ist angespannt – vor allem im günstigen Preissegment. Wer aufs Geld gucken muss, hat nur geringe Chancen auf bezahlbaren Wohnraum in favorisierter Lage. Zu dieser Gruppe zählen auch Studenten. Sie verfügen bekanntlich über ein geringes Budget, besitzen daher kein Auto und sind somit auf die räumliche Nähe zur Universität angewiesen. Diese liegt jedoch zumeist zentral, also dort, wo die Mieten besonders hoch sind. Nicht nur die bevorzugte Lage ist Grund hierfür. Ein weiterer sind die staatlichen Auflagen: Energetische Richtlinien, Lärmschutz oder Begrünung treiben die (Um-)Baukosten in die Höhe. Sie müssen notwendigerweise auf die Mieter umgelegt werden.

Studierende sind auf günstige Wohnheimplätze angewiesen

Für Studenten, die in der Regel nur ein geringfügiges Einkommen besitzen oder auf BAföG-Leistungen angewiesen sind, sind die innerstädtischen Mietpreise nahezu unerschwinglich. Daher ist jeder der rund 2,7 Millionen Studierenden in Deutschland (laut Statistischem Bundesamt waren es 2013 genau 2 616 881) froh, wenn er einen der raren Wohnheimplätze ergattert. Das Deutsche Studentenwerk (DSW) (Link: http://www.studentenwerke.de/) bietet derzeit 183 000 Wohnheimplätze an – das ist zu wenig für die ständige steigende Anzahl an Studierenden. Laut dem DSW ist die Zahl der StudienanfängerInnen seit 2007 um 50 Prozent gestiegen. Mit diesem Wachstum kann die Zahl der staatlich geförderten Wohnheimplätze nicht mithalten: Sie wuchs im genannten Zeitraum nur um 5 Prozent, so Achim Meyer, DSW Generalsekretär. Vor allem junge Studierende, also Erstsemester, benötigen für ihren Start in ein elternunabhängiges Leben aber ein Zimmer im Wohnheim. Abhilfe – vorbehaltlich zum Beispiel altergerechter Nachnutzung – schafft ein 40 Millionen Euro schweres Paket des Bundesbauministeriums. Dieses wiederum würde zudem stärkeres Engagement durch private Investoren begrüßen.

Studium Kosten

Wohnraum zu teuer für Studenten | © fotomek

Weiterlesen…

Tipps für Vermieter: Die Miete

  • Von Jesco Puluj
  • Veröffentlicht 12. Juni 2015
  • Tags
  • 1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (4 Bewertungen, Durchschnitt: 4,75 von 5)
Was gibt es bei der Miete für Vermieter zu beachten ( Foto: Oleksandr Delyk / Fotolia.com)

Was gibt es bei der Miete für Vermieter zu beachten ?( Foto: Oleksandr Delyk / Fotolia.com)

In unserer Reihe Tipps für Vermieter beantworten wir all Ihre Fragen zum Thema vermieten. Schließlich ist das deutsche Mietrecht umfangreich, kompliziert und manchmal schwer nachzuvollziehen. Der heutige Artikel dreht sich um das Thema Miete. Dabei gehen wir auf die häufigsten gestellten Fragen zum Thema Miete ein: Wie wird die Miete festgesetzt? Wie kann sie erhöht werden? Was passiert wenn der Mieter nicht pünktlich zahlt? Was hat es mit der Mietpreisbremse auf sich? Wann darf der Mieter die Miete mindern?

Die Festsetzung der Miete

Wie wir bereits in unserem Artikel über den Mietvertrag beschrieben haben, wird die Grundmiete (Nettomiete ohne Betriebs- und Heizkosten) im Mietvertrag festgesetzt. Um diese zu ermitteln orientieren Sie sich an der ortsüblichen Miete, die Sie über andere Immobilieninserate oder den Mietspiegel erfragen können. Am besten ist es aber mit einem Immobilienmakler oder einem anderen Fachmann zusammenzuarbeiten um sicher zu gehen, dass der Mietpreis angemessen ist.

Die Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse ist eine Gesetzgebung, die Mieter in besonders beliebten Gegenden vor überhöhten Mieten schützen soll. Sie ist zwar erst in Berlin in Kraft getreten (Stand 1. Juni 2015), kann aber auch bald in anderen Städten eingeführt werden—z.B in Hamburg.

Wenn Sie eine Wohnung vermieten, die von der Mietpreisbremse betroffen ist, dann darf die Miete nicht mehr als 10 % über der ortsüblichen Miete liegen.

Mehr Infos zur Mietpreisbremse finden Sie in diesem Artikel von Welt.de.

Die Mieterhöhung

Einvernehmliche Mieterhöhung 

Generell gilt, dass der Vermieter die Miete erhöhen kann, wenn sie in den letzten 15 Monaten nicht erhöht wurde und wenn die Erhöhung höchstens 20 Prozent beträgt. Es gilt zu beachten, dass der Mieter das Mietverhältnis innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt der Mieterhöhung kündigen kann. Dies bedeutet für den Vermieter auch, dass die Mieterhöhung schriftlich erfolgen und begründet werden muss. Dabei reicht ein Verweis auf dem Mietspiegel. Wenn es für Ihre Region keinen Mietspiegel gibt dann können Sie sich auch auf die Miete von vergleichbaren Wohnungen beziehen. Sie müssen dann allerdings deren Lage und Adresse exakt angeben, damit der Mieter sie überprüfen kann

Im besten Fall schickt Ihnen der Mieter das Schreiben unterschrieben zurück und zahlt innerhalb von spätestens drei Monate die von Ihnen vorgeschlagene Miete. Tut er dies nicht, dann bleibt Ihnen nur noch der Weg über eine Klage. Wenn Sie diesen Weg nicht gehen wollen können Sie es auch eine Zeit später noch einmal versuchen.

Weiterlesen…

Immobilienmaklern empfehlen wir

Unsere kostenlose Mitgliedschaft

Nach der Anmeldung erhalten Sie regelmäßig einen Hinweis über die bei MaklerScout eingegangenen Mandantenanfragen aus Ihrer Region. Sollten Sie diese Anfragen konkret zur Mandantengewinnung nutzen wollen, können Sie die kostenlose Mitgliedschaft jederzeit in eine Netzwerkpartnerschaft (Monatsbeitrag 85 € Netto) umwandeln.

Weitere Informationen

Samt Bild, Kontaktdaten und Leistungsspektrum.

Mit Ihrer Mitgliedsanmeldung sind keine Gebühren bzw. laufenden Kosten verbunden.

Sie erhalten Anfragen aus Ihrer Region!

Ihr persönlicher Ansprechpartner steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Unsere Datenschutzerklärung findest Du hier. Dort kannst Du auch das Akzeptieren von Cookies widerrufen!

Schließen