Dies ist Teil 2 unserer Reihe Rechtsirrtümer im Mietrecht. Hier geht’s zu Teil 1.
Es tummeln sich eine Vielzahl an Rechtsirrtümern über das Mietrecht in den Köpfen von Mieter, Vermietern, Hausbesitzern und Maklern. Das ist nicht verwunderlich, schließlich ist das deutsche Mietrecht außerordentlich komplex und oftmals widersprüchlich. Deswegen wollen wir vom MaklerScout Ihnen in diesem Artikel eine Übersicht über die häufigsten Rechtsirrtümer im Mietrecht geben und diese klar stellen.
Alle Angaben sind ohne Gewähr und ersetzen selbstverständlich nicht den Gang zum Mietverein oder Rechtsanwalt.
Häufige Rechtsirrtümer im Mietrecht
Der Vermieter muss Elektroleitungen regelmäßig inspizieren lassen. Falsch! Dies wäre laut des Bundesgerichtshofs zuviel verlangt. Wenn keine Unregelmäßigkeiten bestehen, muss auch nicht inspiziert werden.
Wenn der Mieter Ersatzmieter vorstellt, dann darf er vorzeitig kündigen. Falsch! Wenn es keine Nachmieterklausel im Mietvertrag gibt, dann muss der Vermieter den Mieter niemals vorzeitig aus dem Mietverhältnis entlassen. Ausnahmen sind besondere Umstände wie eine plötzliche Krankheit oder Kinderzuwachs.
Der Vermieter darf das Streichen von Wänden mit bunten Farben untersagen. Falsch! Der Vermieter darf den Mieter nicht in seiner Farbwahl einschränken.
Der Mieter darf Garten bzw. Gärten des Hauses automatisch mitbenutzen. Falsch! Die Gartennutzung muss im Mietvertrag ausdrücklich erlaubt werden. Eine Duldung seitens des Vermieters kann jederzeit widerrufen werden.
Lärm vom Kleinkindern und Babys muss der Vermieter bzw. ein Nachbar oder Mietmieter nicht dulden. Falsch! Babygeschrei und sonstiger Kinderlärm werden von den Gerichten als natürlich angesehen und müssen geduldet werden insofern sie für das Alter der Kinder angemessen sind.
Der Mieter muss alle Hausmeisterkosten akzeptieren. Falsch! Manche Hausmeisterarbeiten muss der Mieter nicht übernehmen. Dazu gehören Instandhaltungsarbeiten, Verwaltungsarbeiten wie Besichtigungen mit neuen Mietern oder Besprechung mit potentiellen Käufern.
Der Vermieter ist übrigens auf Wunsch des Mieters dazu verpflichtet die Hausmeisterkosten aufzuschlüsseln.
Der Vermieter darf Hausverwaltungskosten umlegen. Falsch! Verwaltungskosten dürfen niemals umgelegt werden.
Der Vermieter muss das Heizöl bei einem Auszug des Mieters nicht unbedingt ablösen. Falsch! Der Vermieter ist dazu verpflichtet dem Mieter das Restöl zum Tagespreis abzukaufen.
Bei Mietausfall darf der Vermieter Strom, Wasser und Gas ausstellen. Falsch! Dieses Verhalten ist unzulässig und kann für den Vermieter strafrechtliche Folgen haben.
Bellende Hunde muss ein Mieter nicht dulden. Falsch! Ein bellender Hund ist Teil des Miteinanderlebens und muss demnach geduldet werden. Ist das Bellen jedoch besonders andauernd und stören, darf der Mieter beanstanden.
Bei einem Verkauf der Wohnung darf der vorherige Eigentümer die Kaution behalten. Falsch! Der neue Eigentümer hat Anspruch auf die Kaution. Handelt es sich um ein Treuhandkonto, dann geht das Recht auf die Kaution automatisch an den neuen Erwerber über.
Der Mieter muss die Kaution sofort komplett bezahlen. Falsch! Die Kaution darf in drei Monatsraten bezahlt werden. Der Mietvertrag darf diese Regelung nicht ändern.
Die Kaution bzw. der erste Teil der Kaution ist nicht bei Vertragsabschluss fällig sondern erst ab Beginn des Mietverhältnisses. Der Vermieter hat nach Ende des Mietverhältnisses 3-6 Monate Zeit um die Kaution zurückzuzahlen.
Übrigens: gesetzlich ist keine Kaution vorgeschrieben. Diese muss nur dann geleistet werden, wenn sie im Mietvertrag angegeben ist.
Erst wenn die Kaution bezahlt wurde, darf der Schlüssel übergeben werden. Falsch! Wie im obigen Punkt beschrieben darf die Kaution auch in Raten bezahlt werden. Demnach muss die Kaution nicht voll bezahlt sein um den Schlüssel erhalten zu dürfen.
Die Kaution darf abhängig von der Miete erhöht oder vermindert werden. Falsch! Wenn der Mietzins sich erhöht, darf der Vermieter keine zusätzliche Kaution nachfordern. Ebenso hat der Mieter keinen Anspruch auf verfrühte Rückzahlungen wenn die Miete gesenkt wird.
Im Falle von Arbeitslosigkeit darf der Mieter nicht kündigen. Falsch! Wenn die Arbeitslosigkeit unverschuldet ist, dann darf der Mieter einen langfristigen Mietvertrag vorzeitig aufheben.
Wenn eine Eigenbedarfskündigung wirksam wird, muss der Mieter unmittelbar ausziehen. Falsch! Der Mieter kann das Mietverhältnis auch bei einer Eigenbedarfskündigung verlängern wenn ein Fall von sozialer Härte vorliegt. So kann es etwa sein, dass der Mieter keine neue Wohnung findet oder aufgrund seines hohen Alters ein Umzug unzumutbar ist.
Eine Eigenbedarfskündigung ist übrigens auch dann wirksam wenn Angehörige oder Nahestehende des Vermieters die Wohnung nutzen wollen. Sogar die Schwiegermutter des Vermieters hat Anspruch! Allerdings muss der Vermieter die genauen Gründe im Detail angeben.
Außerdem: Wenn der Vermieter die Immobilie verkaufen will reicht das nicht als Kündigungsgrund!
Quellen für diesen Artikel:
- Die Rechtsirrtümer im Mietrecht. Autor: Volker Thieler, erschienen im Alexandra Verlag.
- Internetratgeber Recht
- Focus.de
- Deutscher Mieterbund
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