Makler News: das Neuste vom Immobilienmarkt – 25.5.2016

  • Von Jesco Puluj
  • Veröffentlicht 24. Mai 2016
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Was tut sich auf dem Immobilienmarkt?

Wenn Sie dem Blog vom Maklerscout schon eine Weile folgen, dann wissen Sie, dass wir die Immobilienbranche und den Beruf des Immobilienmaklers in seiner ganzen Breite abdecken. Dabei achten wir darauf, Ihnen stets von neusten Entwicklungen zu berichten, wie etwa den Immobilienmakler auf dem Land oder Maklerstartups. Heute präsentieren wir Ihnen die Makler-News. Das bedeutet, dass wir Ihnen einen kurzen Überblick über die aktuellen Entwicklungen in der Branche geben. 

Immer begehrter: Immobilien in Deutschland(Fotolia.com / maho)

Immer begehrter: Immobilien in Deutschland (Fotolia.com / maho)

Streit um intelligente Stromzähler

Zum Jahresanfang 2017 will die Regierung Stomkunden zum Einbau intelligenter Zähler zwingen. Die sogenannten „Smart Meter“ können den Stromverbrauch einzelner Geräte ermitteln und liefern den Energielieferanten Verbrauchsdaten im Minuten-Takt. Die Pflicht betrifft jedoch zunächst nur Großkunden; ab 2020 soll es dann auch Privathaushalte treffen, die jährlich mehr als 6000 Kilowattstunden Strom verbrauchen. Die Kosten tragen die Wohnungsbesitzer – allerdings dürfen die Kosten auf die Miete aufgeschlagen werden.

Datenschützer kritisieren die Tatsache, dass die Energieunternehmen somit umfassende Daten über den Tagesablauf der Kunden erhalten. So würde etwa die Gefahr bestehen, dass Hacker die Daten auslesen könnten um sie für Einbrüche auszunutzen. Dies soll durch eine Verschlüsselung der Datenübertragung verhindert werden.

Der Sinn intelligenter Stromnetze liegt darin, erneuerbare Energien besser einspeisen zu können. So können sie bei gutem Wetter den Anteil konventionell produzierten Stroms drosseln um Solar- und Windenergie den Vorzug zu geben.

Ökostrom auf Vormarsch

Strom aus erneuerbaren Energien wird in Deutschland weiter vorangetrieben. Das bedeutet allerdings auch, dass der Aufschlag für Ökostrom erhöht wird. Wie das Wirtschaftsministerium berichtet, ist die Ökostrom-Umlage auf den Strompreis für das kommende Jahr sehr wahrscheinlich. Dies liegt auch an den stark gefallenen Großhandelspreisen für Strom.

Die Umlage berechnet sich nämlich aus der Differenz zwischen Börsenstrompreis und garantiertem Abnahmepreis für Wind- und Solarstrom.

Die derzeitige Umlage beträgt 6,354 Cent pro Kilowattstunde, womit sie bereits den Höchststand erreicht hat.

Solarzellen auf dem Dach (Smileus / Fotolia)

Ökostrom auf Vormarsch(Smileus / Fotolia)

Frohe Kunde: Mieter erwartet Heizkostenrückzahlung

Gute Nachrichten für Mieter: aufgrund des billigen Öls im vergangenen Jahr stehen Rückerstattungskosten bevor. Laut einer Prognose des Deutschen Mieterbundes hat der niedrige Ölpreis die Kosten für Heizung und Warmwasser 2015 um bis zu 20 Prozent gesenkt. Insgesamt werden damit um die 200 Millionen Euro an deutsche Mieter zurückerstattet. Wer dagegen mit Gas geheizt hat, darf sich nicht freuen: hier stieg die Rechnung um 3-5 Prozent, da der kalte Winter den Verbrauch ankurbelte.

Wer demnach im letzten Jahr seine Wohnung mit Öl beheizt hat kann mit einer 70-Quadratmeter-Wohnung um die 186 Euro zurückerstattet bekommen.

Wann müssen Mieter ihre Wohnung streichen?

Eine der häufigsten Konflikte zwischen Vermietern und Mietern entsteht, wenn der Mieter auszieht. Dann stellt sich die Frage, wer für die Schönheitsreparaturen verantwortlich ist. Generell muss sich der Vermieter darum kümmern, aber häufig fügt er ungültige Klauseln in den Mietvertrag ein um diese Pflicht auf den Mieter abzuwälzen.

Das soll mal schön der Vermieter zahlen: Schönheitsreparaturen (Fotolia/herreneck)

Das soll mal schön der Vermieter zahlen: Schönheitsreparaturen (Fotolia/herreneck)

Hier die aktuelle Rechtslage:

  • Wer in eine unrenovierte Wohnung zieht muss sie bei Auszug nicht renovieren – auch wenn der Mietvertrag dies behauptet.
  • Wer dennoch renoviert hat Anspruch auf Schadensersatz. Der Anspruch besteht allerdings nur bis zu 6 Monate nach Auszug
  • Hat der Mieter die Wände während seiner Zeit als Mieter mit grellen Farben gestrichen so muss er diese neutral überstreichen
  • Generell muss der Mieter keine Schönheitsreparaturen vornehmen, wenn er die entsprechenden „Abnutzungen“ nicht selber verursacht hat. Zu Schönheitsreparaturen gehören neben dem Streichen von Wänden auch das Tapezieren und Kalken von Wänden und Decken. Auch das Streichen von Heizkörpern samt Heizrohren und das Streichen von Innentüren, Fenstern und Fußböden zählt als Schönheitsreparatur.
  • Nicht als Schönheitsreparatur zählen das Streichen der Außenseiten von Fenstern und Türen, das Erneuern von Teppichböden, Arbeiten am Mauerwerk, das Versiegeln von Parkettböden und das Neuverlegen von Bodenbelägen.

Wann muss der Mieter also für die Schönheitsreparaturen zahlen? Hier gelten folgende Rechtssprechungen:

  • Küchen, Bäder und Duschen müssen nach drei Jahren Bewohnung frisch gestrichen werden
  • Wohn- und Schlafräume, Flure, Dielen und Toiletten dagegen alle fünf Jahre
  • Übrige Nebenräume müssen erst nach sieben Jahren neu gestrichen werden.

Mieter können allerdings davon ausgehen, dass die Klauseln in den Mietverträgen in ihrer derzeitigen Form ungültig sind, weil Vermieter sie nach eigenem Gusto formulieren. Deswegen lohnt sich auf jeden Fall ein Gang zum Mieterschutzbund.

LBS-Preisspiegel 2016

Die Landesbausparkassen (LBS) haben ihren Preisspiegel für 925 deutsche Städte veröffentlicht, wie FOCUS Online berichtet.  Dabei wurde deutlich, dass Süddeutschland zu den beliebtesten Regionen der Bundesrepublik gehört. Doch auch in den neuen Bundesländern sind die Preise für Eigentum deutlich gestiegen und bis zum Jahresende werden Preissteigerungen von weiteren 3-4% erwartet.

Die Studie zeigte auf, dass Einfamilienhäuser in München am teuersten sind – sie kosten bis zu zehnmal so viel wie in Ostdeutschland. Günstige gebrauchte Einfamilienhäuser sind auch in Leipzig, Bremen und anderen Städten mit einer Halbmillionen Einwohner zu finden. Auch in Berlin soll es noch relative günstige Einfamilienhäuser geben – wir vermuten allerdings, dass sich diese eher in den Randbezirken befinden.

Auch gebrauchte Reihenhäuser zeigen starke Preisunterschiede auf und sind im Schnitt um die 23 Prozent teurer als Neubauten. In manchen Länder ist der Preisunterschied allerdings fast null.

Bei Eigentumswohnungen sind Nachfrage und die Preise wie zu Erwarten am Steigen. Der Preisunterschied zu Neubauten hat sich nicht verändert.

 

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