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Darauf müssen private Vermieter bei der Mietersuche achten: Eine Gratwanderung zwischen Sympathie und Bonität?

  • Von Gina Doormann
  • Veröffentlicht 22. Juni 2017
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Viele private Vermieter nehmen seit dem 2015 eingeführten Bestellerprinzip die Mietersuche und das Vermieten ihrer Immobilie selbst in die Hände. Da die Maklercourtage nicht mehr auf den Mieter umgelegt werden kann, wollen sie sparen. Dass dieses Vorgehen jedoch ein Sparen an der falschen Stelle sein kann, zeigt dieser Artikel.

Von Immobilienanzeige bis zum Mietvertrag: Auf private Vermieter, die das Vermieten ihres Objekts in die eigene Hand nehmen, lauern viele Fallen.

Private Vermieter können viele Fehler machen. (c) pixabay

Private Vermieter können viele Fehler machen. (c) pixabay

Der Preis ist falsch

Der vorhergehende Mieter hat sehr lange in der Wohnung gewohnt? Dann entspricht die von ihm gezahlte Kaltmiete nicht mehr dem, was der ortsübliche Quadratmeterpreis hergibt. Dass die von ihm aufgerufene Miete deutlich unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt, kann der private Vermieter daran erkennen, dass er sehr schnell sehr viele Anfragen erhält. Hierunter sind dann auch auffällig viele eher bonitätsstarke Interessenten, die sich das Schnäppchen nicht entgehen lassen wollen.

Es geht natürlich auch andersherum: Der Vermieter möchte künftig deutlich mehr an der Mietwohnung verdienen und ruft einen Preis auf, der weder der Lage noch der Ausstattung der Wohnung angemessen ist. Dass er übertrieben hat, wird er schnell daran merken, dass die Interessenten ausbleiben. Ist der Preisabstand zu vergleichbaren Angeboten wirklich sehr immens, wird ein privater Vermieter noch nicht einmal in beliebten Ballungszentren, die über Wohnungsnot klagen, Anfragen erhalten. Schlimmer noch: Der geforderte Preis pro Quadratmeter ist möglicherweise so hoch, dass er das Gebot der Mietpreisbremse missachtet.

Die Immobilienanzeige ist unvollständig

Die Fehlerfalle lauert bereits im Erstellen der Immobilienanzeige. Angaben zur Zimmer- und Quadratmeterzahl, sowie Art der Wohnung „Altbauwohnung, Neubauwohnung“, sind für die Interessenten wichtige Angaben. Vorgeschrieben sind sie aber nicht. Welche Werte seit 2014 vorgeschrieben sind, sind Angaben, die im Energieausweis stehen.

Dies ist Pflicht in der Immobilienanzeige:

  • die Art des Energieausweises (Energiebedarfsausweis oder Energieverbrauchsausweis)
  • Energieträger der Heizung
  • der Endenergiekennwert
  • das Baujahr
  • die Effizienzklasse.

Sollte noch kein Energieausweis vorliegen, muss das in der Anzeige anstelle der o. g. Angaben erwähnt werden. Vorgeschrieben ist aber, dass der Energieausweis spätestens zur Wohnungsbesichtigung vorliegen muss. Ist er dann nicht vorhanden, begeht der Vermieter eine Ordnungswidrigkeit und ein Bußgeld kann fällig werden.

Wichtig: Wenn ein privater Vermieter eine Immobilienanzeige schaltet, ist dies automatisch eine kommerzielle Anzeige, sodass die genannten Angaben gemacht werden müssen.

Tipp: Wenn die Immobilie in einem Immobilienportal online inseriert wird, ist die Fehlergefahr viel geringer, da die notwendigen Felder vorgegeben sind. Inseriert man mit den notwendigen Angaben in einem Printmedium, wird es zudem durch die vielen Zeichen recht teuer.

Den Falschen vertraut

Dem aktuellen Mieter die Nachmietersuche zu überlassen, klingt nur zu verlockend. Doch Vorsicht! Er handelt hier zum einen im eigenen Interesse, etwa um mit seinem neuen Mietobjekt keine doppelte Miete zahlen zu müssen. Zum anderen wird dem Mieter zu viel Verantwortung übergeben. Er hat mit Sicherheit irgendwelche subjektiven Kriterien, die er bei der Vorauswahl hinzuzieht. Von Mitleid bis Sympathie: Die von dem Mieter angelegten Kriterien sind in der Regel nicht dazu geeignet, einen den passenden Nachmieter zu finden. Auch wenn diese Methode gutgehen kann, ist grundsätzlich von ihr abzuraten. Dasselbe gilt für Anfragen von Nachbarn, die von dem Auszug des aktuellen Mieters erfahren haben. Sie möchten in der Regel Freunde, Verwandte oder Bekannte in der Nähe unterbringen. Auch das sind keine Kriterien, die ein privater Vermieter anlegen sollte.

Das verheerende Bauchgefühl bei der Mieterwahl

Dass Sympathie ein nicht zu unterschätzender Faktor ist, steht außer Frage. Dennoch sollten private Vermieter sich nicht zu sehr vom Idealbild ihres Wunschmieters leiten lassen. Auch wenn die junge Familie mit den süßen Zwillingsmädchen noch so bezaubernd ist – passt sie in die Hausgemeinschaft, die überwiegend aus Rentnern besteht? Wenn das Gefüge im Haus nicht stimmt, ist die Gefahr groß, dass die neuen Mieter nicht lange bleiben. Vor allem von dem Vorzeigen einer Schufa-Selbstauskunft sollten die vielen Sympathiepunkte nicht abhalten. Wo ein erfahrener Makler routiniert die wichtigen Stellen der Bonität abklopft, bleibt die Prüfung eines privaten Vermieters oft zu oberflächlich.

Private Vermieter wählen den falschen Mietvertrag

Auf den richtigen Mietvertrag achten! (c) pixabay

Auf den richtigen Mietvertrag achten! (c) pixabay

Was Makler aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung wissen, ist Privatvermietern oft unbekannt. Welcher Mietvertrag ist der Richtige und was er muss beinhalten, um als Vermieter keine Nachteile zu erfahren? Wenn private Vermieter aus Unwissenheit und falscher Sparsamkeit einen vorgefertigten Mietvertrag aus dem Internet herunterladen, können sie Glück haben. Das heißt, der Vertrag ist vermieterfreundlich und hier sind alle Spielräume in Sachen Reparaturen, Kaution, Nebenkosten und ähnliches ausgeschöpft. Warum ist das nicht selbstverständlich?

Das deutsche Mietrecht stellt den Schutz des Mieters deutlich in den Vordergrund. Stellt der private Vermieter also aus Unkenntnis einen mieterfreundlichen Mietvertrag aus, so hat er schnell das Nachsehen. Im Internet finden Sie verschiedene vermieterfreundliche Mietverträge zum Download. Laden Sie zum Beispiel hier einen vermieterfreundlichen Mietvertrag sowie weitere wichtige Formulare kostenfrei herunter.

Fazit private Mietersuche

Wer über ausreichende Kenntnisse verfügt oder sich tief in das Mietrecht einarbeiten möchte, kann die Mietersuche und Vermietung selbst in die Hand nehmen. Wer das nicht möchte und auch keine Zeit investieren kann oder will, ist mit der Beauftragung eines Maklers sehr gut beraten. Zwar ist die Courtage zu zahlen, die Vermietung und ein routinierter Ablauf sind aber sichergestellt. Im Zweifel ist die Bezahlung eines Maklers also gut investiertes Geld, da er passende und bonitätsstarke Mieter auswählen wird.

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