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Das Bestellerprinzip für Makler kommt − Aufgepasst!

Was des Mieters Freude ist – insbesondere in Ballungsgebieten mit hohem Mietspiegel und knappem Wohnraum − ist des Maklers Schrecken: das „Bestellerprinzip“. Bereits seit Mitte 2013 geistert der Begriff durch die Medien, im Frühjahr 2015 soll die neue Regelung „Wer bestellt, bezahlt“ nun in Kraft treten. Es heißt also: Achtung, das Bestellerprinzip für Makler kommt!

Das bedeutet, dass das langjährig übliche Prozedere des die Courtage zahlenden Mieters mit dem sogenannten Mietrechtsnovellierungsgesetz passé sein wird. Vermieter, die künftig einen Makler mit der Suche nach neuen Mietern beauftragen, werden die Provision selbst zahlen müssen. Auch wenn die Möglichkeit besteht, diesen Mehraufwand mittelfristig durch erhöhte Mieten auf die Mieter umzulegen, wirkt das Bestellerprinzip abschreckend. Mehr Vermieter werden sich auf eigene Faust auf Nachmietersuche begeben, um die Ausgaben in Höhe von bis zu zwei Monatsmieten zzgl. Mehrwertsteuer zu umgehen.

Auswirkungen für Makler

Bislang gab es im Wohnungsvermittlungsgesetz keine Regelung darüber, wer die Maklerprovision zu zahlen hat. Dass der Mieter dies tut, war lange Zeit schlichtweg gängige Praxis. Insbesondere in Großstädten, wo 20 oder mehr Interessenten für eine vakante Wohnung Standard sind, war auf diese Weise ein sehr angemessenes Einkommen von Maklern gesichert. Ob qualifiziert oder nicht. Da dieser Zustand in absehbarer Zeit ein Ende finden wird, sind Makler nun angehalten, sich die Auswirkungen des Mietrechtsnovellierungsgesetzes auf die Praxis genau anzuschauen. Was wird geschehen?

© Alexander Raths - Fotolia.com

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Auftraggeber Mieter

Die Vermieter werden weniger Makler beauftragen und stattdessen eigenständig Mieter suchen. Da sie dabei in der Regel nicht so professionell vorgehen werden wir ein erfahrener Immobilienmakler, werden deutlich weniger Wohnungssuchende Zugang zu der Information über freien Mietraum haben. Da die Dringlichkeit für diesen Personenkreis nunmehr wachsen wird, ist abzusehen, dass auch Mietwillige selbst Makler beauftragen werden. Da sie somit zu den Auftraggebern werden, zahlen sie auch nach der Gesetzesänderung die Courtage.

Makler können sich unter diesen Voraussetzungen dazu entscheiden, sich auf die Zielgruppe „Wohnungssuchende“ zu spezialisieren. Sie sollten in diesem Fall ihren neuen Kundenkreis gezielt analysieren, um Marketingmaßnahmen zielführend einsetzen zu können. Unter Umständen kann es sogar sinnvoll sein, einen Marketingprofi mit der Umsetzung des neuen Images zu beauftragen.

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