Professionelles Arbeiten bedeutet für Immobilienmakler nicht allein gut zu beraten, immer ansprechbar zu sein und Kunden für das Angebot zu begeistern, sondern auch alle notwendigen Unterlagen rechtzeitig zusammen zu tragen. Oft genug kommt der Eigentümer „aus dem Mustopf“ und muss erst zur Unzeit gebeten werden die jetzt auf einmal ganz dringlichen Unterlagen zu beschaffen. Oder Ihr Verkäufer dreht den Spieß um uns sagt: das hätten sie mir doch früher erklären müssen !
Also unser Tipp: klären Sie die zum Verkauf eines Hauses, oder einer Eigentumswohnung , notwendigen Verkaufsunterlagen mit dem Verkäufer rechtzeitig und besorgen sie mit ihm gemeinsam diese ohne, dass die finanzierende Bank, der Kaufinteressent, ein externer Berater oder der Notar das anmahnt.
Diese Unterlagen sollten im Regelfall zum Verkauf vorhanden sein :
Objektzeichnungen (Grundrisse, Ansichten, Schnitte)
die hat entweder der Eigentümer oder das Bauamt
BRI Berechnung (Umbauter Raum) wie vor
Wohnflächenberechnung wie vor
Lageplan oder Katasterauszug Eigentümer oder Vermessungsamt
Teilungserklärung Eigentümer oder Verwaltung
letzte Wohngeldabrechnung wie vor
letzte Mieterabrechnung wie vor
letztes Versammlungsprotokoll wie vor
Mietverträge wie vor
Grundbuchauszug Grundbuchamt oder Notar
Energieausweis Eigentümer oder Verwaltung
Gebäude- und Feuerversicherungsnachweis wie vor
Neuerdings lassen sich bei vermieteten Anlagen die Kaufinteressenten gerne einen Aktuellen Kontoauszug geben um die Mieteingänge zu verifizieren.
…fehlt noch was ? Dann geben Sie uns bitte Bescheid !