Ein ganz wichtiges Thema zur Umsatzgewinnung ist der Einkauf, also die Objektakquise. Nur wer regelmäßig Eigentümer gewinnt, die entsprechenden Objekte Ihnen zu überlassen, sei es zur Vermietung oder zum Verkauf, wird dauerhaft erfolgreich sein. Wir möchten verschiedene Varianten aufzeigen.
Kaltakquise
Diese ist zwar schlicht verboten, wird aber immer noch von Maklern eingesetzt, um so an Objekte zu kommen. Dies geschieht entweder verdeckt, indem ein Strohmann beim Verkäufer auftritt, oder offen, indem man den Eigentümer anspricht und diesem erklärt, dass man den „Kunden“ für dieses Objekt bereits in der Kartei hätte, respektive durch professionelle Arbeit schnell finden würde. Das ganze koste den Eigentümer natürlich nichts.
Zu den verbotenen Methoden zählt selbstverständlich auch der sogenannte „Objektklau“, also das dreiste kopieren eines Angebots um eigene Kunden dafür zu gewinnen. Diese illegalen Methoden können abgemahnt werden und zu empfindlichen Strafen führen. Dass sich dieses Verhalten für einen seriösen Immobilienmakler verbietet, versteht sich von selbst.
Gemeinschaftsgeschäft
Hier hat ein Maklerkollege ein Angebot und ein anderer den Kunden. Der IVD hat bestimmte Rahmenbedingungen für ein solches Gemeinschaftsgeschäft herausgegeben. Der Sinn liegt oft darin, dass sich das Objekt nicht in der Nähe des Maklers befindet, der den Auftrag hat, oder in der Tatsache, dass es sich um eine Spezialimmobilie handelt, bei der der beauftragte Makler weder über Kunden noch die entsprechenden Vertriebskanäle verfügt.
Netzwerke/ persönliche Empfehlungen /Beziehungen
Sicher der Großteil des Einkaufs. Wer über entsprechende Kontakte verfügt, sei es zu Wohnungsbaugesellschaften, Banken oder Bauträgern, der wird immer wieder beauftragt und hat einen Umsatzanteil bereits sicher. Für Vermietungsmakler ist sicher die Kooperation mit Hausverwaltungen und Wohnungsbaugesellschaften sehr hilfreich.
Internetportale
In den Letzten Jahren sind verschiedene Internetportale (so wie auch MaklerScout) auf dem Markt zur Objektakquise tätig. Der Vorteil dieser Internetplattformen sind die überschaubaren Kosten. Je nach Geschäftsmodell pro Lead, mittels Monatspauschale oder als Umsatzabgabe geregelt. Der Makler muss hier prüfen, wie stark das jeweilige Portal selbst wirbt, weil die Eigentümerkontakte von diesen gesammelt gewonnen werden. Fragen Sie hier auch bestehende, möglichst langjährige Mitglieder der Portale, ob sich eine Zusammenarbeit lohnt.
Eigene Internetpräsenz
Zur Ergänzung bietet sich selbstverständlich die eigene Internetseite an. Diese kann, wie bei den Internetportalen, auch suchmaschinenoptimiert werden und über google Adwords etc. Anfragen oder Interessenten gewinnen, die der Immobilienmakler für Newsletterversand, Kundenkartei und zur Akquise von Suchaufträgen benutzen kann.
Die Kosten für eine solche professionelle Websiteoptimierung und -bewerbung sind allerdings nicht zu unterschätzen.
Werbebriefe
Eine Möglichkeit sind Werbebriefe oder das Verteilen von Flyern in bestimmten selektierten Gebieten. Hier bieten Makler meist eine kostenfreie Marktwertermittlung für die Immobilie den Eigentümern an und versuchen so an neue Objekte zu gelangen.
Franchisesysteme / Markenbekanntheit
Ein Vorteil von den starken Franchise Systemen ist sicher, dass neben den Schulungen und Prozessoptimierungen, die bekannte Marke hilft, Objekte zu gewinnen. Der eine oder andere Eigentümer kommt schon von selbst in die entsprechenden Läden und bietet sein Objekt zur Vermarktung an.
Haben wir eine Methode vergessen? Dann scheuen Sie nicht vor der Kommentarfunktion.
Kommentare
Sehr geehrter Herr Kugler,
im Bundesgesetzblatt ist am 04.08.2009 das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen in Kraft getreten.
Unzulässig ist :
• Verbraucher telefonisch, ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung zu kontaktieren, um ihnen Angebote für Kauf- oder Mietobjekte zu unterbreiten,
• Verbraucher telefonisch zu kontaktieren, die eine Anzeige mit einem Kauf- oder Mietgesuch aufgegeben haben, in welcher Makler ausdrücklich ausgeschlossen werden;
• Verbraucher zu kontaktieren, um ihnen Angebote für Kauf- oder Mietobjekte zu unterbreiten, die zuvor ausdrücklich in Telefonwerbung eingewilligt haben, diese Einwilligung sich aber auf einen anderen Bereich als Kauf- oder Mietobjekte bezieht; etwa wenn der Verbraucher zugestimmt hat, dass man ihm telefonisch Angebote für Gebäudereinigung oder Malerarbeiten unterbreitet;
• sonstige Marktteilnehmer zu kontaktieren, um ihnen Angebote für Kauf- oder Mietobjekte zu unterbreiten, wenn unklar ist, ob der Marktteilnehmer überhaupt ein Interesse an einem derartigen Angebot haben könnte.
Also bitte keine Kaltakquise unternehmen !
Die beste Akquise sind und bleiben immer zufriedene Kunden. :-)
Viele Grüße
Daniel Magney
Guten Tag wir sind an einer Immobilie interessiert und das Objekt soll 125,000 Euro kosten jetzt ist die Immobilie plötzlich ein Bieterverfahren obwohl in der Immobilienanzeige nicht von einen Bieterverfahren steht wir so gerne die Immobilie Kaufen und sind jetzt schon bei 135,000 Euro Handelt der Makler von Mac Makler richtig darf er das ohne das in der Immobilienanzeige keinen Satz von einen Bieterverfahren steht
Mit Freundlichen Grüßen
Friedrichs
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe Ihre Nachricht zur Kaltakquise gelesen.
Verstehe ich das richtig, dass ich keine privat Inserate nicht anrufen darf?
Im Voraus vielen Dank für Ihre Antwort.
Freundliche Grüße
Thomas Kugler