Wer ein Haus zum Verkauf anbietet, braucht den Energieausweis. Das behauptet zumindest der Gesetzgeber. Doch wie sieht der Ausweis genau aus und wie ernst wird die Kontrolle wirklich genommen? Der Maklerscout klärt auf.
Sollte jeder Hausverkäufer haben: der Energieausweis (despositphotos/krispi313)
Im Sommer diesen Jahres hatten wir in einem Artikel über den Energieausweis bereits darauf hingewiesen, was für Pläne der Gesetzgeber hinsichtlich der Energiesparverordnung hat. Und auch in unserem umfassenden Artikel über den Hauskauf haben wir das Thema zur Sprache gebracht. Nun möchten wir Ihr Gedächtnis ein wenig auffrischen und Ihnen vor allem berichten, inwiefern die neuen Gesetzgebungen in der Praxis zur Geltung kommen.
Was ist der Energieausweis?
Der Energieausweis ist ein Dokument, das Auskünfte über die Energiebilanz und Energie-Effizienz eines Gebäudes gibt. Hintergrund des Ausweises ist das Bestreben der Bundesregierung bis 2050 einen klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen. Deswegen ist im Mai 2014 die Energiesparverordnung (EnEV) in Kraft getreten um die Ausstellung und die Grundlagen von Energieausweisen zu regeln.
Ist für viele Hausbesitzer eine lästige Pflicht: Energieausweis (Fotolia)
Zudem wird zwischen dem Bedarfsausweis und dem Verbrauchsausweis unterschieden. Der Bedarfsausweis basiert auf der Berechnung des Energiebedarfs während der Verbrauchsausweis den Energieverbrauch berücksichtigt.
Was passiert wen man den Energieausweis nicht vorweisen kann?
Erfolgt ein Verkauf oder eine Neuvermietung eines Gebäudes ohne vollständigen Energieausweis so drohen die Bauaufsichtsbehörden der Bundesländer mit Bußgeldern bis zu 15.000 Euro. Laut eines Berichts von Immowelt.de werden viele Hausbesitzer von diesen Drohungen jedoch nicht abgeschreckt. So hatte der Deutsche Mieterbund (DMB) bei einer Untersuchung von 40 Wohnungen in verschiedenen deutschen Großstädten herausgefunden, dass die Hälfte der Verkäufer (bzw. Vermieter oder Makler) den Energieausweis nicht vorlegen. Darüber hinaus sieht die EnEV vor, dass Angaben zum Energieausweis auch in den Immobilieninseraten vorgelegt werden sollen. Auch hier offenbarte die Untersuchung des Mieterbundes, dass die Branche den Ausweis kaum ernst nimmt. Die Auswertung von über 3.500 gewerblichen Anzeigen ergab, dass ein Drittel die Energie-Informationen nicht angegeben hatte. Bei den privaten Inseraten hatten sogar nur 14 Prozent die erforderten Angaben enthalten.
Woran liegt es nun, dass trotz der deutlichen Strafandrohungen seitens der Bundesbehörde der Energieausweis von Hausbesitzer in vielen Fällen nicht ernst genommen wird? Die Antwort ist einfach: es wird nicht überprüft…
So führt kein einziges Bundesland auf eigene Initiative hin Kontrollen durch und nur Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern, Bremen und Hamburg gehen fehlenden Energieausweisen auf die Spur–vorausgesetzt sie werden zunächst von Bürgern auf mögliche „Missetäter“ aufmerksam gemacht.
Wie Makler beim Energieausweis helfen können
Da das Erstellen des Energieausweises durchaus umständlich ist, haben Immobilienmakler hier die Chance sich als Branchenkenner zu beweisen und ihren Kunden zusätzliche Dienstleistungen anzubieten. Laut einer Studie des Markmonitors Immobilien 2015 besitzt fast die Hälfte der Verkäufer keinen Energieausweis wenn sie auf Maklersuche gehen. Deswegen empfiehlt es sich für Makler die Energieeinsparverordnung gut zu kennen um potentielle Kunden bestens beraten zu können. Dies ist insbesondere wichtig, da bereits in der Immobilienanzeige Angaben über die Energie-Effizienz der Immobilie gemacht werden müssen.
Hier ein grober Überblick was in der Anzeige stehen muss:
- Höhe des Energiebedarfs bzw. Energieverbrauchs
- Mit welchen Energieträgern wird geheizt?
- Baujahr der Immobilie
- Energie-Effizienzklasse der Immobilie
- Handelt es sich um einen Energiebedarfsausweis oder einen Energieverbrauchsausweis?
Noch mehr Informationen zum Energieausweis finden Sie bei der Verbraucherzentrale.