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Die 5 größten Fehler beim Hauskauf

  • Von Jesco Puluj
  • Veröffentlicht 9. April 2016
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Wir vom Maklerscout berichten Ihnen heute was die 5 größten Fehler beim Hauskauf sind und wie Sie diese vermeiden können. 

Für Hauskäufer unerlässlich: die Hausbesichtigung (Foto: stockWERK / fotolia.com)

Für Hauskäufer unerlässlich: die Hausbesichtigung (Foto: stockWERK / fotolia.com)

Dass der Hauskauf, ein komplexer und langwieriger Prozess ist, haben wir Ihnen schon in unserem Artikel Hauskauf – alles was man wissen muss verraten. In unserem heutigen Artikel beschäftigen wir uns dabei mit der Frage, was die häufigsten Fehler bei der Wahl des Hauses sind und wie sie am besten vermieden werden können. Schließlich ist der Kauf des eigenen Hauses für viele Menschen eine der wichtigsten Entscheidungen ihres Lebens und wenn man daneben liegt, kann es kompliziert werden, den Fehler wieder gut zu machen.

Fehler 1: Ungeduld bei der Haussuche

Viele Haus-Suchende brennen darauf, endlich in den eigenen vier Wänden wohnen zu dürfen, weswegen es verständlich ist, dass sie bei der komplexen Haussuche schnell ungeduldig werden. Dies kann allerdings zum größten Fehler überhaupt führen: dass man ein Haus kauft ohne sich vorher genau überlegt zu haben ob es auch das richtige ist.

Viele zukünftige Käufer verlassen sich dabei zu sehr auf ihr Gefühl. Sie sehen sich ein paar Häuser an und sagen dann irgendwann: „Hier gefällt’s mir“ ohne sich Gedanken darüber gemacht zu haben, was ihnen eigentlich wichtig ist.

Fragen Sie sich daher auf jeden Fall: Was sind meine Bedürfnisse heute und wie werden sie sich im kommenden Jahrzehnt entwickeln? Ein klassischer Fehler ist etwa, dass man beim Hauskauf noch keine Kinder hat und deswegen nicht daran denkt, dass Schul- und Kindergartennähe einmal ein wichtiges Bedürfnis sein werden. Es heißt also nicht nur das Haus selber unter die Lupe zu nehmen sondern auch die Lage, in welcher es sich befindet.

Es gilt zudem zu beachten, dass sich die Witterung im Laufe des Jahres ändert und ein Haus, das sich im Sommer gut anfühlt, im Winter eher unangenehm ist – etwa weil die Wände nicht gut gedämmt sind. Doch wer sich die Zeit nimmt vor der endgültigen Entscheidung solche Dinge zu überprüfen, der wird im Nachhinein belohnt.

Also: nicht den Fehler machen und voller Ungeduld zu voreilig zu kaufen!

Fehler 2: Die Hausbesichtigung wird nicht ernst genug genommen

Der Makler organisiert die Hausbesichtigung (Foto: Kzenon / Fotolia.com)

Der Makler organisiert die Hausbesichtigung (Foto: Kzenon / Fotolia.com)

Die Hausbesichtigung ist einer der wichtigsten Schritte auf dem Weg zum Eigenheim und sollte daher sehr gründlich vorgenommen werden. Begehen Sie daher nicht den Fehler „Nur mal schnell reinzugucken“. Ansonsten übersehen sie schnell wo noch Modernisierungsbedarf herrscht oder ob sich der Dachstuhl in einem guten Zustand befindet.

Vor allem aber sollten Sie vor der Hausbesichtigung keine Entscheidung fällen ob Sie das Haus kaufen werden oder nicht sondern mit einer möglichst neutralen Einstellung die Besichtigung durchführen. Sie müssen generell davon ausgehen, dass die Fotos des Maklers vorteilhafter wirken als die Realität. Zudem kann es sein, dass der Makler im Vorhinein sympathisch gewirkt hat und sie deswegen automatisch eine positive Einstellung gegenüber dem Haus gewonnen haben ohne es überhaupt gesehen zu haben. Dennoch gilt: erst bei der Besichtigung können Sie sich vergewissern ob Ihnen das Haus wirklich gefällt!

Zudem raten wir Ihnen, sich auf die Hausbesichtigung vorzubereiten. Klären Sie mit dem Makler, dass Ihnen ausreichend Zeit zur Verfügung stehen wird, damit Sie nicht zu hastig vorgehen müssen. Bestenfalls schauen Sie schon vor der Besichtigung an der Adresse vorbei um das Haus von Außen zu begutachten und die Umgebung zu erkundschaften. Es könnte ja sein, dass Sie dann schon feststellen, dass das Haus nichts für Sie ist und somit können Sie sich die Besichtigung gleich ersparen.

Zur Vorbereitung gehört auch, dass Sie ein paar Utensilien zusammenstellen mit der die Hausbesichtigung gründlicher durchgeführt werden kann. Dazu gehört etwa ein Fotoapparat, ein Notizblock, eine Taschenlampe und ein Zollstock.

Noch ausführlichere Tipps zur Hausbesichtigung find Sie hier.

Fehler 3: Die Gesamtkosten werden unterschätzt

Trotz der niedrige Zinsen ist ein Hauskauf ein teure Angelegenheit. Machen Sie deswegen nicht die Fehler die Gesamtkosten zu unterschätzen. Schließlich kommt nicht nur der Kaufpreis allein auf Sie zu, sondern noch allerlei Extrakosten wie Grunderwerbssteuer, Notarkosten, Maklergebühren und Modernisierungskosten.

Sind Sie sich denn bewusst, dass die Maklerprovision bis zu 6% des Kaufpreises betragen kann? Immerhin haben Sie die Möglichkeit, die Provision runterzuhandeln, was bei den anderen Nebenkosten nicht möglich ist. So belaufen sich die Notarkosten samt den Kosten für die Grundbuchänderungen auf 2% des Kaufpreises. Besonders unangenehm ist zudem die Grunderwerbssteuer, die je nach Bundesland zwischen 3,5% und 6% des Kaufpreises liegt.

Hier gibt es mehr Infos zum Thema Grunderwerbssteuer und wie man sie reduzieren kann.

Fehler 4: Erforderliche Modernisierungsmaßnahmen werden unterschätzt

Moderni(Fotolia.com / maho)

Modernisierungsarbeiten (Fotolia.com / maho)

Wer ein Haus kauft, der kauft meist ein gebrauchtes Objekt. Dies bedeutet zum einen, dass möglicherweise Bautechnologien nicht mehr zeitgemäß sind und zum anderen, dass es Abnutzungserscheinungen geben wird.

Unterschätzen sind demnach nicht was für einen Zeit- und Kostenaufwand Modernisierungs- und Sanierungsarbeiten mit sich bringen.

Klassische Sanierungsarbeiten sind z.B:

  • Maurerarbeiten (bei brüchigem Mauerwerk)
  • Verglasungsarbeiten (etwa wenn Fenster nur einfach verglast sind)
  • Erneuerung von Wärme- und Hitzedämmung
  • Elektro- und Schlosserarbeiten
  • Verbesserung des Brandschutzes

Besonders bei älteren Häusern müssen Sie mit aufwändigen Sanierungsmaßnahmen rechnen. Nicht unterschätzen!

Fehler 5: Der Kaufvertrag wird nicht gut genug geprüft

Der Kaufvertrag (Foto: picture news / fotolia.com)

Der Kaufvertrag (Foto: picture news / fotolia.com)

Bevor Sie den Kaufvertrag abschließen sollten Sie ihn eingehen prüfen. Das klingt selbstverständlich, wird aber tatsächlich von Hauskäufern häufig übergangen.

Bevor es überhaupt zur Unterzeichnung des Vertrags kommt, sollten Sie sich bewusst sein, dass Sie durchaus Mitspracherecht bei seiner Formulierung haben. Wenn Sie den ersten Entwurf vom Notar zugesendet bekommen, dann sehen Sie ihn als Vorschlag und nicht als endgültig an.

Machen Sie einen Termin mit dem Notar aus um sich unklare Punkte erklären zu lassen. Am besten jedoch besprechen Sie den Vertrag auch mit einem Rechtsanwalt oder einer Verbraucherzentrale.

Wenn Sie Änderungen am Vertrag wünschen, müssen diese mit Notar und Verkäufer abgesprochen werden. Scheuen Sie sich nicht davor, nach Änderungen zu fragen!

Berlin Mitte 10115 – Ein Kiezporträt

  • Von Jesco Puluj
  • Veröffentlicht 28. März 2016
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Heute haben wir vom Maklerscout einen besonderes Leckerbissen für Sie: wir stellen Ihnen den Traditionsbezirk Berlin Mitte 10115 vor. Dabei beleuchten wir die Historie des Viertels, betrachten den dortigen Wohnungsmarkt und gehen der Frage nach inwiefern Berlin auf dem Weg ist das neue London der Immobilienbranche zu werden. Viel Spaß damit!

Der Berliner Stadtbezirk 10115 auf Google Maps

Berlin Mitte 10115 – ein Kiez mit Tradition

Berlin Mitte 10115 ist derzeit einer der beliebteste Gegenden Deutschlands. Mieten und Kaufpreise explodieren hier während es kaum noch Brachflächen für Neubauten gibt. Dementsprechend steht der Bezirk sinnbildlich für den Mietmarkt der deutschen Großstädten: immer mehr Zugezogene und immer weniger freie Wohnungen. Darüber hinaus hat Berlin 10115 eine interessante Historie: auf dem Invalidenfriedhof liegen bedeutende deutsche Kriegsminister begraben und die Chausseestraße war buchstäblich einer der Brandherde während der industriellen Revolution.

All das sind Gründe genug uns mit dem Bezirk einmal näher auseinanderzusetzen und dabei zu erfahren, in welche Richtung sich der Immobilienmarkt Berlins bewegt.

Bei der Recherche für den Artikel hatten wir das Glück einen wahren „Mitte-Experten“ zur Seite zu haben: Ron Hillmann. Herr Hillmann hat nicht nur einen großen Teil seines Lebens in Mitte verbracht sondern hat auch für den Immobilienscout das Online-Marketing aufgebaut. Derzeit entwickelt er Apps für die Immobilienbranche.

In einem ausführlichen Gespräch mit Herrn Hillmann wurde deutlich, wie stark sich Berlin Mitte seit Mauerfall verändert hat:

„Ich habe Berlin in der Neuzeit nach Mauerfall miterlebt, da war nur jede dritte Wohnung bewohnt. Viele Häuser waren wirklich baufällig und ich habe erlebt wie dieser Stadtbezirk sich entwickelt hat. Ich selbst habe eine Wohnung zugewiesen bekommen, hatte 18 Monate mietfrei und habe sie mir selbst gestalten können – Hauptsache die Häuser blieben erhalten und wurden wieder aufgebaut. Ich habe gesehen wie baufälligen Brachflächen sich entwickelten, wie ganze Straßenzüge wieder verdichtet wurden. Ich hab miterlebt wie diese ganze Stadt sich wieder gefüllt hat.“

Luxuswohnungen auf Vormarsch

Heute sieht die Lage in der Tat sehr anders aus. Man muss nicht mehr überredet werden, in Mitte wohnen zu wollen da es die Menschen in Strömen von alleine dorthin zieht. Besonders 10115 zählt als Toplage: der Hauptbahnhof und viele andere Nahverkehrsmittel sorgen für eine hervorragende Anbindung während die vielen Privatschulen und Kindergärten für Eltern attraktiv sind. Darüber hinaus werden hier immer mehr Luxuswohnungen gebaut, was das allgemeinte Mietniveau anzieht.

Ein solches Wohnprojekt ist der Sapphire von Daniel Libeskind in der Chausseestraße Ecke Schwartzkopffstraße. Ein Penthouse kostet hier 1,3 Millionen Euro, während der Quadratmeterpreis von Luxuswohnungen sich generell um die 10.000 Euro bewegt.

Da überrascht es auch nicht, dass es immer mehr Immobilienbüros nach Mitte zieht, die sich auf den Luxusmarkt konzentrieren. Engel & Völkers ist bereits in der Torstraße ansässig und andere Immobilienriesen wie Ziegert (der Auftraggeber des Sapphires), Nagel, Pantera oder Dahler Company haben 10115 im Visier.

Was bedeutet dies nun für die Preisentwicklung im Bezirk und in ganz Berlin? Laut Hillmann betragen die Preissteigerungsraten 20-30% pro Jahr – selbst für Immobilien, die noch gar nicht fertiggestellt sind. Als Immobilieninvestor betrachtet er ständig den Markt nach interessanten Kaufobjekten und konnte dabei beobachten wie der Preis einer Zweizimmer-Wohnung innerhalb von 1,5 Jahren von 336 000 Euro auf 440 000 Euro angestiegen ist, während sich das Gebäude noch immer im Bau befindet…

Seine Erklärung dafür ist neben der tollen Lage auch, dass es inzwischen schick geworden ist, um die Torstraße herum eine Wohnung zu besitzen, selbst wenn man sie gar nicht bewohnt. Das Viertel zieht also auch gut betuchte Sammler an, die einfach Lust darauf haben eine Zweit- oder Drittwohnung in einer hippen Gegend zu besitzen.

Ein weiteres Luxuswohnungprojekt ist das Lux am Pariser Platz. Es befindet sich zwar südlich der Spree und ist damit nicht Teil des 10115-Bereichs, ist aber dennoch repräsentativ für die Preisexplosionen in Mitte und den Trend in Richtung Luxusimmobilien.

Wird Berlin das neue London?

Einige Wohnungen im Lux kosten mittlerweile sogar absurde 15.000 Euro pro Quadratmeter was einen Vergleich zur europäischen Immobilienmetropole London mit sich zieht. Letztes Jahr hatten wir in unserem Artikel Immobilienmarkt Berlin vs. London – ein Duell der Giganten bereits darauf hingewiesen, dass Berlin für Investoren immer interessanter wird als London. Nun muss sich die Frage gestellt werden ob auch das Preisniveau hierzulande ähnlich explodieren wird.

Hillmann bezeichnet Berlin 10115 sogar als das neue Knightsbridge Europas (Luxusviertel in London), auch wenn die Preise hierzulande glücklicherweise noch nicht so extrem sind. Allerdings macht hellhörig, dass immer mehr ausländische Investoren Geld in Berliner Immobilien stecken. Das Lux wurde beispielsweise von der spanischen Triple A Immobilien erbaut und es passiert immer häufiger, dass Berliner Wohnungen bereits im Ausland verkauft werden und demnach nie auf dem deutschen Markt erscheinen.

Auch Vattenfall ist in 10115 zuhause

Auch Vattenfall ist in 10115 zuhause

Tatsache ist, dass jedes Jahr 40.000 Menschen nach Berlin ziehen und bis 2030 somit ein Bevölkerungswachstum von 250 000 prognostiziert wird. Die schwierige Frage lautet nun, wie lange die Nachfrage nach den hochpreisigen Luxuswohnungen aufrecht erhalten werden kann. Aber auch wenn in Berlin Mitte vermehrt Wohnungen im Mittelklasse-Segment entstehen sollten, muss mit drastischen Mietanstiegen gerechnet werden. In den letzen 6 Jahren stiegen die Berliner Mieten um bis zu 40-50%.

Wird Berlin also das neue London und Berlin Mitte 10115 das neue Knightsbridge? Unsere Prognose: ein derartiges Preisniveau werden wir nicht erreichen, aber das Prestige der Hauptstadt wird der britischen Metropole vielleicht sogar den Rang ablaufen wenn die Jobs hierzulande besser bezahlt werden.

Chausseestraße – die „Silicon Alley“

Überhaupt ist die Frage der wirtschaftlichen Entwicklung Berlins und insbesondere von 10115 interessant. Schließlich wird Berlin als Standort für die IT-Branche immer attraktiver, was bedeutet dass die Berliner zahlungskräftiger werden.

Umgangssprachlich wird die Chausseestraße deswegen auch schon als „Silicon Alley“ bezeichnet, in Anlehnung an das IT-Mekka „Silicon Valley“ in Kalifornien, der Heimat von Google, Facebook und Apple. Schließlich sprießen die Startups in Berlin nur so aus dem Boden und insbesondere die Chausseestraße ist bei den Gründern beliebt. Das Spannende hierbei: Mitte des 19. Jahrhunderts gab es in dieser Gegend schon einmal eine Gründerwelle. Zu dieser Zeit entstanden hier im Rahmen der Industriellen Revolution die ersten Eisengießereien und Maschinenbaubetriebe des Landes. Aufgrund der vielen Schornsteine wurde Berlin Mitte deswegen auch als „Feuerland“ bezeichnet.

„Feuerland“ Chausseestraße (Gemälde von Karl Eduard Biermann)

Auch wenn es vielleicht etwas hochtrabend klingt, spielt sich in Berlin Mitte 10115 derzeit eine neue Revolution ab: kleine Startups wollen mithilfe neuster Technologien den großen Firmen den Rang ablaufen und dann den Weltmarkt angreifen – ganz so wie schon vor 200 Jahren. Kein Wunder also, dass der Immobilienmarkt hier so durch die Decke geht…

Wenn Sie sich noch mehr für das Thema interessieren, dann schauen Sie mal in den Artikel „Berlin will Silicon City werden“ von faz.net rein. Er konzentriert sich auf den Bau des Startup-Bürocamps „Factory Berlin“ auf dem Gelände der ehemaligen Oswald-Brauerei in Mitte.

Die Europacity

Wenn wir schon von den wirtschaftlichen Entwicklungen Berlins reden, darf die Europacity natürlich nicht unerwähnt bleiben. Hierbei handelt es sich um ein Gebiet nördlich des Hauptbahnhofs, das ein hohes kommerzielles Potential und damit gut bezahlte Arbeitsplätze mit sich bringt. Hier stehen und entstehen hochklassige Hotels, Bars und Konzernzentralen. Die Heidestraße wird zum Boulevard ausgebaut und soll eines Tages dem Kurfürstendamm Konkurrenz machen können. Auch dies hat laut Hillmann einen starken Einfluss auf die Entwicklung der Immobilienpreise in Mitte. Sein Kommentar zur Europacity:

„Ich hatte dann das Glück, dass ich als Investor auf diese Gegend setzte. Da sprach man schon von der Europacity aber so richtig hat da niemand dran geglaubt. Dem Berliner fehlt immer so ein bisschen die Weitsicht, er kann sich nicht vorstellen, wie sich die Stadt drumherum entwickelt, der Berliner begreift nicht, dass jetzt jedes Jahr 40.000 Menschen dazukommen und sich dementsprechend die S-Bahntakte erhöhen und der Nahverkehr verdichtet.“

Immobilieninvestor Hillmann betont übrigens auch, dass diese Preisanstiege in ganz Berlin zu merken sind und es immer schwieriger wird günstig zu wohnen. Galten früher nur Charlottenburg und Mitte als preislich höherklassig, so ist es mittlerweile auch in Schönberg, Kreuzberg und anderen Bezirken innerhalb des S-Bahn-Rings deutlich, dass die Hauptstadt ihren Ruf arm aber sexy zu sein abstreifen will. Besonders Familien die günstig wohnen wollen müssen sich außerhalb des Rings umsehen. Es wird also Zeit für einen neuen Slogan. Ein Vorschlag: “ Berlin ist sexy – falls du es dir leisten kannst“.

Berlin Mitte 10115 im Überblick

Wie sieht 10115 nun derzeit aus und was sind die charakteristischen Straßen und Gebäude des Bezirks?

Die Friedhöfe

Zunächst einmal fällt auf, wieviel Historie der Stadtteil noch vorweisen kann. Besonders geschichtsträchtig ist hierbei der Invalidenfriedhof. Er befindet sich zwischen der Scharnhorststraße und dem Berlin-Spandauer Schifffahrtskanal und ist Symbol der preußischen und deutschen Militärgeschichte – insbesondere der Befreiungskriege 1813-1815. So ist hier das Grabmal des Kriegsministers Gerhard von Scharnhorst anzufinden. Auch der „Rote Baron“ Manfred von Richthofen war für einige Zeit auf dem Invalidenfriedhof beerdigt und heute ist der Friedhof ein beliebtes Ziel für Stadtspaziergänger – allen voran die Bewohner von Berlin 10115.

Der Invalidenfriedhof ist übrigens nicht der einzige Friedhof des Bezirks, der einen Ausflug wert ist. Im Dorotheenfriedhof (Zugang über die Chausseestraße) liegen neben vielen anderen Persönlichkeiten Bertold Brecht und Heinrich Mann begraben und der Französische Friedhof kann klassizistische Grabmalkunst aus dem 19. Jahrhundert vorweisen.

Der Invalidenfriedhof (Foto: Beek100, CC 3.0)

Der Invalidenfriedhof (Foto: Beek100, CC 3.0)

Die Torstraße

Die Torstraße ist eine der beliebtesten Ausgeh-Zonen Berlins und ist zudem wegen der renovierten Altbauwohnungen heißbegehrt. Hillmann, der wie anfangs erwähnt die Entwicklung des Viertels miterlebt hat, beobachtet auch, dass die schon totgeglaubten Obsthändler und Bäckereien wieder zurückkommen und sich Bio-Supermärkte immer mehr gegen die üblichen Ketten durchsetzen können.

Hier tummelt sich die Berliner Kreativ-Branche im Szene-Café St. Oberholz oder im Privatclub Soho-House und isst in den zahlreichen Gourmet-Restaurants zu Abend.

Damit ist die Torstraße zum Inbegriff von 10115 geworden und es ist mittlerweile fast unmöglich hier noch eine Miet- oder Kaufwohnung zu finden.

Das Torstraßen-Festival (Foto: Newthinking via Flickr)

Das Torstraßen-Festival (Foto: Newthinking via Flickr)

Oranienburger Straße

Die Oranienburger Straße ist eine weitere beliebte Flaniermeile in Mitte und weist zudem eine hohe Dichte an Touristen auf.

Eines ihrer bekanntesten Gebäude ist das Kunsthaus Tacheles, dem schon häufig mit dem Abriss gedroht wurde. Allerdings ist es unter Denkmalschutz, steht aber trotzdem derzeit einer ungewissen Zukunft gegenüber.

Direkt neben dem Gebäude befindet sich ein aus Sicht von Immobilieninvestoren extrem kostbares Gut: ungenutzte Bracheflächen. Kein Wunder, dass diese letztes Jahr für 150 Millionen an eine internationale Fondsgesellschaft verkauft wurde, die nun hier Hotels, Wohnungen und Läden plant. Insgesamt werden hier 83.000 Quadratmeter Bruttogeschossfläche mit einem Wohnanteil von 38 Prozent entstehen.

 

Das Tacheles (Foto: Oh-Berlin.com, CC 3.0)

Das Tacheles (Foto: Oh-Berlin.com, CC 3.0)

S-Bahnhof Oranienburgerstraße (Foto: Olaf, CC 2.0)

S-Bahnhof Oranienburgerstraße (Foto: Olaf, CC 2.0)

Die Chausseestraße

Wie schon erwähnt ist die Chausseestraße aus wirtschaftlicher Sicht interessant und auch architektonisch und historisch hat sie einiges zu bieten. So lag an der Ecke Chausseestraße/Liesenstraße eine Grenzübergangsstelle der DDR und die Berliner Mauer trennten die Straße hier auf 280 Meter Länge vom Nordwesten der Stadt ab.

Die Chausseestraße mündet an der Torstraße mit einem Wohn- und Geschäftshaus im neobarocken Stil. Zu „Feuerland-Zeiten“ befand sich hier der Eingang zur Maschinenbauanstalt von August Borsig.

Zudem ist hier das BND-Gebäude und das Luxuswohnprojekt von Ziegert/Libeskind zu finden.

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Die Chaussee-Straße

 

 

 

Was zeichnet einen guten Notar aus?

  • Von Jesco Puluj
  • Veröffentlicht 22. März 2016
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Kauf oder Verkauf von Immobilien ist in der Regel – vor allem im privaten Bereich – eine der größten finanziellen Transaktionen des Lebens. Mitunter besteht für beide Parteien – Käufer und Verkäufer – eine große Unsicherheit: Erhalte ich meine unbelastete Immobilie/mein Grundstück im Gegenzug der Zahlung des Kaufpreises? Erhalte ich für das Abtreten meines Eigentums die vereinbarte Kaufsumme – und wann? Um die Unwägbarkeiten so überschaubar und gering wie möglich zu halten, ist der Einsatz eines guten und vertrauenswürdigen Notars der richtige Schritt.

Im folgenden wird ein Überblick gegeben, was einen guten Notar ausmacht.

Josef_Wagner-Höhenberg_Beim_Notar

Beim Notar © Josef Wagner-Höhenberg | WikimediaCommons

 

Berufsbild und Tätigkeitsfeld von Notaren

Das Tätigkeitsfeld von Notaren wird sehr häufig nur mit dem Verlesen von Verträgen und eventuell noch mit dem Aufsetzen von Testamenten assoziiert. In Wirklichkeit jedoch geht ihre Tätigkeit weit darüber hinaus. Sie sind vielmehr Berater im Zusammenhang mit schwierigen und vor allem folgenreichen Rechtsgeschäften – wozu Immobilien-und Grundstückstransaktionen zweifelsohne zählen.

Notare gehören zwar zu den Freiberuflern, haben aber dabei ein öffentliches Amt inne – ohne jedoch verbeamtet zu sein. Die notariellen Gebühren sind bundesweit einheitlich geregelt. Da sich jedoch ihre Höhe an den Geschäftswerten orientiert, können die Einnahmen stark schwanken. Zudem trägt ein Notar das volle unternehmerische Risiko für seine Kanzlei. Er ist – wie ein Architekt – mit seinem gesamten (auch persönlichen) Vermögen haftbar.

Das Aufgabenfeld eines Notars ist äußerst vielfältig, da es zahlreiche Rechtsgebiete berührt. Er befasst sich beispielsweise mit folgenden Themen:

  • Erbrecht
  • Grundstücksrecht
  • Familienrecht
  • Gesellschaftsrecht

 

So ist die Kompetenz der Juristen mit Zweitem Saatsexamen und absolviertem dreijährigem Vorbereitungsdienst als Notarassessoren jederzeit in hohem Maße gefordert. Sie beurkunden, beraten, überwachen Zahlungen und verwalten treuhänderisch Gelder. Für Immobilientransaktionen relevant ist das Kümmern um rechtmäßige Grundbucheinträge. Die 7 156 Notare in Deutschland (statista.de, 2015) besetzen so viele Stellen, wie durch die Bundesländer gefordert werden.

Notare sind zwar von Haus aus Juristen, aber im Gegensatz zu beispielsweise Richtern nicht befugt, Entscheidungen für ihre Mandanten zu treffen. Sie halten in Urkunden lediglich den Willen der Mandanten fest – ein sehr gutes und bekanntes Beispiel hierfür sind Testamente.

Weiterlesen…

Die Deutschen Maklerstartups – eine Übersicht

  • Von Jesco Puluj
  • Veröffentlicht 26. Februar 2016
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Seitdem im Juni letzten Jahres das Bestellerprinzip bundesweit gültig wurde, haben sich einige Maklerstartups auf den Markt gedrängt. Sie alle haben vor allem ein Ziel: den traditionellen Beruf des Immobilienmaklers überflüßig zu machen. Wir vom Maklerscout haben uns genauer angesehen, ob sie die Drohung auch nur ansatzweise wahrmachen.

Maklerstartups – eine Bedrohung für die Branche?

Das Bestellerprinzip sorgte letztes Jahr durchaus für Unruhe in der Branche. Viele Makler fragten sich ob ihr Geschäft in Gefahr wäre. Zum einen war die Befürchtung, dass weniger Immobilienbesitzer ihre Dienste in Anspruch nehmen würden; zum anderen drängten einige Unternehmen auf den Markt um die Gunst der Stunde zu nutzen – sogenannte „Maklerstartups“. Nun ist ein Dreivierteljahr seit der Einführung des Bestellerprinzips vergangen und die Lage hat sich deutlich beruhigt.

So ist es natürlich nicht zur großen Krise gekommen. Der Beruf des Immobilienmaklers ist weiterhin ein wichtiger Bestandteil der Branche und die Startups haben sich bis heute nicht durchsetzen können.

Dennoch wollten wir einige dieser Unternehmen genauer unter die Lupe nehmen. Es kann nicht schaden, im Bilde zu sein wie es der Konkurrenz geht und vielleicht kann man ja doch etwas dazulernen. Schließlich ist es nicht zu unterschätzen, dass viele Berufe mit neuen Technologien „aufgepäppelt“ werden und sich sogar die Gewohnheiten der älteren Generationen ändern.

Vendomo

 

Ist schon Vergangenheit: das Maklerstarup Righthome bzw. Venodrom

Ist schon Vergangenheit: das Maklerstarup Righthome bzw. Vendomo

Vendomo wurde Mitte 2015 unter dem Namen RightHome auf den Markt gebracht. Das Unternehmen bezeichnete sich als Alternative zum Makler mit dem Angebot: „Wir vermieten Ihre Wohnung zum Festpreis von nur 499 Euro“. Vendomo verstand sich dabei als Full-Service-Agentur, die fast das ganze Spektrum des Maklerberufs abdeckte: von der Anfertigung von Fotografien über die Exposé-Erstellung bis hin zur Veröffentlichung auf Immobilienportalen.

Gegründet wurde es vom Berliner Inkubator Rocket Internet, der dafür bekannt ist ein Startup nach dem anderen aus dem Boden zu schießen.

Und müssen Makler nun fürchten, dass der Online-Dienstleister ihnen die Kunden stibitzt?

Von wegen! Vendomo ist bereits Geschichte. Das offizielle Statement: „Das Kundeninteresse an Vendomo war sehr groß. Leider haben wir in der Zwischenzeit noch mehr über den Markt gelernt und einige Merkmale machen ihn weniger interessant“.

Als einer der Hauptgründe wurde dabei die Vielzahl der konkurrierenden Startups angegeben. Wir glauben, der wahre Grund ist, dass Rocket Internet einfach zu verwöhnt von den hohen Margen ihrer anderen Unternehmen ist.  Mit anderen Worten, sie haben erkannt, dass das Maklern eben doch nicht hauptsächlich Online passiert…

Realbest

Realbest aus Berlin wirkt auf den ersten Blick wie eine weitere Agentur im Stile von Vendomo. Das Unternehmen konzentriert sich auf die Digitalisierung des Immobilienkauf-Prozesses. Allerdings soll der Makler nicht übergangen sondern miteinbezogen werden, ganz im Stile großer Immobilienportale wie Immowelt.

Die Plattform finanziert sich über Provisionen, aktuell kommt der Geldfluss aber vor allem über Venture Capital im Millionen-Bereich. Noch ist nicht abzusehen inwiefern sich Realbest auf dem überfüllten Startup-Markt durchsetzen kann, aber das

Housy

Housy ist ein weiteres Startup, das sich dadurch auszeichnen will den Makler zu ersetzen. Das Motto: „Housy sucht dir deine Wunschimmobilie. Wohnen, wenn andere noch suchen!“. Wer sich bei Housy anmeldet, erhält sofort passende Immobilien-Angebote – direkt vom Vermieter. Die Bewerbung auf die Wohnung erfolgt dann per Online-Profil um lästigen Papierkram zu umgehen.

So vielversprechend das Konzept auch klingt – bislang hat es Housy es nicht geschafft sich auf dem dicht besiedelten Markt der Maklerstartups durchzusetzen. Schließlich hilft auch das beste Konzept nichts, wenn das Angebot an Mietobjekten gering ist…

McMakler

McMakler bietet Maklerdienstleistungen zum Festpreis an – ganz genau wie auch Vendomo es versucht hat. Das Unternehmen brüstet sich damit über 80% gegenüber einem herkömmlichen Makler einzusparen und bezeichnet sich als „Schnellstwachsender Immobilienmakler in Deutschland“

Tatsächlich ist McMakler ist einer der wenigen Startups, die einen deutlichen Wachstum hinsichtlich der Anzahl angebotener Wohnungen verzeichnen kann. Wie dieser Bericht von Gründerszene.de verrät sind es allerdings auch gerade mal um die 200, während andere Startups nicht einmal auf 100 kommen. Für Online-Anbieter sind dies wirklich schwache Zahlen – die größeren traditionellen deutschen Maklerbüros kommen auf deutlich mehr.

Allerdings hat es auch McMakler geschafft einige Wagniskaptialgeber an Bord zu holen. Es ist also nicht von der Hand zu weisen, dass die Investoren der heutigen Generation in das finanzielle Potential von Maklerstartups glauben.

Fazit

Es ist faszinierend zu beobachten mit welchem Eifer sich ein Maklerstartup nach dem anderen auf den Markt wirft. Das dürft wohl auch die größte Schwäche dieser Bewegung sein. Sie ähneln sich alle extrem und nehmen sich unter einander die Marktanteile weg. Dabei ist das Interesse an den Plattformen sowieso noch eher gering. Allerdings sollte man diese Entwicklungen als alteingesessener Immobilienmakler auch nicht ignorieren. Zu richtigen Gefahr können die Startups nämlich werden wenn sie sich zusammenschließen oder wenn sich eine Plattform in großem Stil durchsetzen kann.

Maklerprovision – Kosten, die sich immer lohnen!

Die Maklerprovision

Die Maklerprovision

Der Wunsch, sein verdientes Geld weitsichtig und klug in eine Immobilie anzulegen, hat sich Generationen übergreifend nicht verändert. Er ist gleichbleibend groß und wird derzeit zudem von sehr günstigen Umständen einer lang andauernden Niedrigzinsphase begleitet. Aber wer von den Immobilieninteressierten hat schon das Fachwissen rund um den Kauf einer Immobilie? Daher ist es ratsam das Know-how eines erfahrenen Immobilienmaklers zu nutzen.
Immobilienmakler sind auf dem vieladrigen Feld der Immobilienvermittlung tätig. Sie beraten private Eigentümer und Firmen und sind ein ebenso perfekter Ansprechpartner für Mieter, Vermieter, Käufer und Verkäufer. Nur sie haben das fundierte Branchenwissen. Angefangen von der derzeitigen Marktsituation und -entwicklung, über die richtige Finanzierung und Darlehenslaufzeit, bis hin zur korrekten Grundbucheintragung und anfallende Nebenkosten. Unter sogenannte Nebenkosten fallen nicht nur Verwaltungsgebühren und Anschlusskosten, sondern auch die Maklerprovision. Diese Provision/ Vergütung – auch bekannt unter dem Namen „Courtage“ – ist ein erfolgsabhängiges Entgelt für eine vermittelnde Tätigkeit zwischen zwei Geschäftspartnern. Das können Käufer oder Verkäufer, Mieter oder Vermieter respektive Makler oder eine Agentur sein. Der Maklervertrag ist ein privatrechtlicher Vertrag und bedarf nicht zwingend einer schriftlichen Form. Bereits ein schlüssiges Verhalten eines Maklers – man spricht von „konkludentem Handeln“ – wie etwa die Bitte eines Auftraggebers einen Besichtigungstermin zu vereinbaren, birgt aber schon den rechtlichen Anspruch auf eine Maklerprovision (LG Coburg, 21 O 115/00). Vorausblickend ist es daher ratsam zu Beweiszwecken einen schriftlichen Maklervertrag in den Händen zu halten. Aus ihm muss klar hervorgehen, dass bei einer erfolgreichen Vermittlung eine Provision fällig ist (BGH, 16.11.2006, III ZR 57/06). Hinweise im Exposé oder eine simple Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtfertigen die Zahlung einer Provision nicht (AG München, 27.10.2011, 222 C 5991/11). Dagegen muss die Höhe der Maklerprovision in der Vereinbarung nicht zwingend angegeben werden. Fehlt diese Angabe, gilt die ortsübliche Maklerprovision gemäß § 653 Abs. 2 BGB. Nur in Ausnahmen ist eine notarielle Beurkundung vonnöten. Nämlich dann, wenn es sich bei dem Vertragsinhalt explizit um die Veräußerung oder den Erwerb eines Grundstückes handelt.

Unterschiede von Maklerverträgen

In Deutschland gibt es drei verschiedene Arten von Maklerverträgen. Der „Einfache Maklerauftrag“, der „Alleinauftrag“ und der
„Qualifizierte Alleinauftrag“. Bei allen Verträgen geht der Makler die Verpflichtung ein, seinem Auftraggeber alle ihm bekannten Fakten und Umstände mitzuteilen. Er ist jedoch nicht verpflichtet, die Angaben seines Auftraggebers bezüglich einer Immobilie auf deren Richtigkeit hin zu überprüfen (OLG Frankfurt am Main, 12.12.2003, 24 U 5/02). Bei etwaigen Zweifeln respektive Wissen, dass die gemachten Angaben nicht richtig sind, ist er dazu verpflichtet, der oder die Interessenten davon in Kenntnis zu setzen (LG Frankfurt am Main, 12.12.2003, 24 U 5/02). Bei bewusster Weitergabe falscher Angaben, beziehungsweise bei Erstellung eines unwahrheitsgemäßen Exposés, muss der Makler gemäß BGH, 28.09.2000, III ZR 43/999 dafür haften.

Einfacher Maklerauftrag

Wenn keine anderen Vereinbarungen vorliegen, spricht man von einem „Einfachen Maklerauftrag“. Bei dieser Vertragsart muss der Makler nicht tätig werden. Eine Empfehlung wäre es dennoch nicht, da er nur eine Provision erhält, wenn die Vermittlung erfolgreich war.

Alleinauftrag

Ein „Alleinauftrag“ stellt eine Laufzeit bezogene Vereinbarung dar. Dabei verzichtet der Auftraggeber auf die Beauftragung eines anderen Maklers, behält aber gleichzeitig das Recht, sich selbst um die Vermietung oder Veräußerung seiner Immobilie zu kümmern. Macht er das erfolgreich, muss er keine Provision an den Makler bezahlen. Wurde vom Auftraggeber aber doch ein weiterer Makler hinzugezogen und dieser kommt zu einem erfolgreichen Abschluss erhält der per „Alleinvertrag“ verpflichtete Makler die vereinbarte Maklerprovision. Das wiederum verpflichtet ihn zum Tätigwerden.

Qualifizierter Alleinauftrag

Die dritte Variante „Maklervertrag“ ist der sogenannte „Qualifizierte Alleinauftrag“. Dieser von beiden Vertragsparteien vereinbarte Kontrakt enthält Übereinkünfte die keiner Norm entsprechen. In ihm können individuelle Wünsche mit gegenseitigem Einverständnis festgehalten werden. So auch die ausschließliche Vermittlung des Immobilienmaklers. Diese individuelle Art eines Maklervertrages schreit förmlich nach einer schriftlichen Fixierung.
Oftmals werden Maklerverträge abgeschlossen, die einen bestimmten Vertragszeitraum festlegen, in dem sie wirksam sind. Nach Ablauf der zeitlichen Vorgabe, kann der Auftraggeber jederzeit den Kontrakt mit einer einmonatigen Frist kündigen. Ist der Makler in diesem Zeitraum erfolgreich, steht ihm auch die Maklerprovision zu. Auch dann, wenn der Auftraggeber die Kündigung bereits ausgesprochen hat.

Provisionsabsicherung

Die Absicherung einer Maklerprovision kann nach § 328 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) in einem notariellen Kauf-/ Mietvertrag zu seinen Gunsten vereinbart werden. Wichtig ist die eindeutige Formulierung, aus der klar die Verpflichtung des Versprechenden und der Anspruch des Begünstigten herauszulesen ist. Ein unkonkreter Hinweis, dass der Mieter oder Vermieter bzw. der Käufer oder Verkäufer bereit ist eine Provision an den Makler zu zahlen, reicht nicht aus. Tritt nämlich der Fall des Vorkaufsrechts eines Dritten ein, ist diese Vertragskonstruktion eines notariellen Kaufvertrages von großer Bedeutung. Denn nur wenn die Zahlungspflicht einer Maklerprovision des Vorkaufsberechtigten auch Bestandteil des Hauptvertrages zwischen Käufer und Makler ist, hat der Makler Anspruch auf eine Provision. Die erfolgreiche Sicherung des Anspruchs einer Maklerprovision kann nur auf den vom Bundesgerichtshof erarbeiteten Grundsätzen basieren. Andernfalls wird der wahre Parteiwille eines Dritten nicht entsprochen. Mit der Folge, dass der Kaufvertrag unwirksam wird und sich der Makler nicht darauf dem Vorverkaufsberechtigten gegenüber berufen kann. Somit muss der Vorverkaufsberechtigte keineProvision bezahlen. Auch wenn der Käufer Vertragspartner des Immobilienmaklers ist und eine Maklerklausel zu Gunsten Dritter in den Kaufvertrag einarbeiten lässt, ist das im Sinne des § 464 Abs. 2 BGB nur eine Wiederholung der bereits bestehenden Verpflichtung. Man spricht in diesem Fall auch von einem „deklaratorischen Anerkenntnis“, an das sich der Vorkaufsberechtigte nicht gebunden fühlen muss.

Unterschiedliche Regelungen

Leider ist selbst unter Immobilienmaklern keine einheitliche Betrachtungsweise festzustellen, wer denn letztendlich dieMaklerprovision zu bezahlen hat. Der Verkäufer, der Käufer oder doch beide? Selbst in den Bundesländern weichen die Regelungen im Segment „Provision eines Immobilienmaklers“ erheblich von einander ab. Die einen finden eine Teilung derMaklerprovision gerecht, während die derzeitige Minderheit die reine sogenannte „Innenprovision“ favorisieren, wonach der Verkäufer die alleinige Verpflichtung hat, die Provision von 5 bis 6 Prozent des Immobilienpreises plus Mehrwertsteuer zu bezahlen. Erstaunlich dabei ist, dass die Befürworter dieser Regelung auch aus den Bundesländern Hamburg, Hessen oder Berlin kommen, in denen die Provisionspflicht des Käufers, also die „Außenprovision“, längst gang und gäbe ist.

Fazit:

Jeder Immobilienmakler sollte zwischen sich und seinem Auftraggeber – auch und gerade, was seine Provision betrifft – für klare Verhältnisse sorgen. Die beste Garantie ist selbstredend eine schriftliche Vereinbarung. Bewährt hat sich die Unterzeichnung einer Nachweisbestätigung. Klare Verhältnisse schaffen heißt auch, dass sein Anspruch auf eineMaklerprovision im Streitfall auch zu beweisen ist. Zu vermeiden ist jedwede wirtschaftliche oder persönliche Verflechtung. Wichtig ist auch, dass eine zügige Abwicklung des Auftrages und ein zeitnaher Abschluss des Hauptvertrages den Provisionsanspruch sichern. Sollte der Anspruch auf Provision doch einmal streitig werden, bedarf es einer gerichtlichen Geltendmachung innerhalb einer 3-jährigen Verjährungsfrist. Damit der Makler für getane Arbeit auch das bekommt, was ihm zusteht. Eine entsprechende Maklerprovision.

Die wichtigsten Immobilienfachbegriffe – Wissen, das sich auszahlt!

  • Von OP
  • Veröffentlicht 27. Januar 2016
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komplizierte Fachbegriffe beim Immobilienkauf

komplizierte Fachbegriffe beim Immobilienkauf

In Zeiten von Niedrigzinsen ist der Kauf respektive Verkauf einer Immobilie ein gutes und lohnendes Geschäft. Trotzdem sollten Interessenten nicht blauäugig und ohne dezidiertes Branchenwissen an diese Art von Geschäften herangehen. Einige Immobilienfachbegriffe können von vielen Menschen oftmals nicht richtig einsortiert werden. Ihre genaue Bedeutung bleibt im nebulösen Bereich der Vermutungen stecken und kann im schlimmsten Fall nicht unerhebliche Nachteile mit sich bringen. Um professionelle Immobiliengeschäfte tätigen zu können sind Fachwissen und Wortsinn allerdings unabdingbar.
Die wichtigsten Immobilienfachbegriffe rund um das Thema „Immobilien“ werden nachfolgend in verständlicher Formulierung einfach und verständlich erklärt. Von A wie Annuität über Courtage, Erschließungskosten, Grundbuch, Grunderwerbsteuer, Grundsteuer, Hypothek, Nebenkosten, Wohngeld bis Z wie Zeitwert.

Die wichtigsten Fachbegriffe unseres Immobilienlexikons von MaklerScout

– Annuität

Der Begriff „Annuität“ meint die regelmäßige und konstante Rückzahlung – respektive Tilgung – einer Rückzahlungsrate zur Abbezahlung eines Bankdarlehens. Die zu zahlende Rate bleibt über die festgelegte Darlehenslaufzeit gleich. Annuität oder „Annuitätenrate“ setzt sich aus einem Tilgungs- und einem Zinsanteil zusammen. Bei der Tilgung der Restschuld verringert sich mit jeder Rate der Zinsanteil zugunsten des Anteils der Tilgung. Das Gegenteil eines Annuitätendarlehens ist das Tilgungsdarlehen.

– Courtage

Was früher die „Courtage“ war, wird heute mit dem Synonym „Provision“ belegt. Provision ist ein erfolgabhängiges Entgelt und bezeichnet die Vergütung einer Vermittlung von einem Geschäft, das durch einen Dritten zwischen mindestens zwei Geschäftspartnern zustande kommt. Dabei ist es egal, ob die Geschäftspartner Mieter, Vermieter, Käufer oder Verkäufer sind und der Vermittler ein Vertreter, Makler oder eine Agentur ist.

– Erschließungskosten

Erschließungskosten sind Kosten die anfallen, wenn das Grundstück an die Kanalisation, Wasser- und Energieversorgung angeschlossen wird. Anteilig darin sind auch die Kosten des Straßenausbaus, der Gehwege samt ihrer Beleuchtung und die der Lärmschutzanlagen und öffentlichen Grünflächen enthalten. Erschließungskosten müssen zudem für das Telefon- und Kabelfernsehnetz entrichtet werden, an die der Eigentümer sich bis zu 90 % beteiligen muss.

– Grundbuch

Der Besitzer oder Teilbesitzer von Grund und Boden, respektive Wohnungs- oder Teileigentum oder auch Erbbaurechte, wird namentlich in das amtliche Register „Grundbuch“ eingetragen. Das Grundbuch enthält Angaben über den Eigentümer, eventuelle Vorverkaufs- und Wohnrechte, Verfügungsbeschränkungen, Grundpfandrechte und Hypotheken. Grundstücksgrenzen sind nicht enthalten. Über Grundstücksgrenzen geben kommunale „Katasterämter Auskunft. Eintragungen und Löschen eines Grundbuchs müssen grundsätzlich notariell beglaubigt werden.

– Grunderwerbssteuer (GrESt)

Die Grunderwerbssteuer (GrESt) ist eine Bundessteuer, die auf inländische Liegenschaften bzw. Liegenschaftsteilen, Gebäuden auf fremden Boden so wie auf Baurechte erhoben wird. Die Grunderwerbssteuer bezieht sich auf den Kaufpreis und liegt je nach Bundesland zwischen 3,5 und 6,5 Prozent. Grunderwerbssteuerfrei sind Erbschaften, Schenkungen und der Verkauf zwischen in gerader Linie direkt verwandte Personen.

– Grundsteuer

In Deutschland wird auf jegliche Art von Grundbesitz – von der Wohnung übers Haus bis zum Industriegebäude – eine Grundsteuer erhoben. Diese laufend zu entrichtende Gemeindesteuer ist eine Realsteuer, objektbezogen strukturiert, und bezieht sich einzig und allein auf den Wert und die Beschaffenheit des Grundbesitzes. Die Steuerschuldhaftung liegt beim eingetragenen Eigentümer.

– Hypothek

Wer einen Kredit für eine Baufinanzierung abschließt muss bei langfristigen Finanzierungen in der Regel eine Hypothek aufnehmen. Dieses Grundpfandrecht stellt der Liegenschaftseigentümer dem finanzierenden Geldinstitut als Sicherheit zur Verfügung. Die Höhe einer Hypothek hängt vom Wert des betreffenden Objektes ab. Zur Absicherung des Grundpfandrechts wird eine Hypothek auch ins Grundbuch eingetragen. Rechtliche Bestimmungen dazu sind im Bürgerlichen Gesetzbuch ( BGB) festgelegt.

– Nebenkosten

Bei Immobiliengeschäften entstehen zusätzlich zum Kaufpreis und zum Pacht- oder Mietzins verschiedene Nebenkosten. Dazu zählen unter anderem: mögliche Courtagen und Honorare, die Grundbucheintragungsgebühr, Verwaltungsabgaben für behördliche Genehmigungen, Anschlusskosten für Strom, Wasser und Kanal so wie die Grunderwerbsteuer.

Wohngeld – Es gibt zwei Formen von Wohngeld

1. Mietzuschuss
Wohngeld ist ein finanzieller Zuschuss zur Miete einer Wohnung oder eines angemieteten Zimmers. Es ist eine durch das Wohngeldgesetz (WoGG) gewährte Sozialleistung für Bürger mit geringerem Einkommen.

2. Lastenzuschuss
Auch Eigentümer einer Immobilie haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Wohngeld. Diese Form von Lastenzuschuss wird gewährt, wenn der Eigentümer die Immobilie selbst nutzt. Der Lastenzuschuss dient, wie auch der Mietzuschuss, der wirtschaftlichen Sicherung familienfreundlichen Wohnens.

Achtung ! Der Begriff Wohngeld wird auch verwand für die monatlichen Zahlung als Eigentümer an die Eigentümergemeinschaft bei einer Eigentumswohnung. Mit diesem Wohngeld werden alle laufenden Kosten einer Wohnung einschließlich Verwaltung, Reparaturen und Instandhaltungsrücklage bezahlt. Dieser Begriff wird oft synonym mit Hausgeld benutzt.
– ZeitwertWer eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchte, wird sich immer um eine objektive Werteinschätzung eines Immobilienfachmannes bemühen. Der Immobilien-Profi wird fernab von persönlichen Emotionen den realistischen Zeitwert der Immobilie nach bestimmten Kriterien festlegen. Diese beinhalten neben der baulichen Substanz, das aktuelle Marktumfeld, die Lage, Nachbarschaft und das Entwicklungspotenzial. Alle Faktoren vereint machen eine objektive Bestimmung des Zeitwertes einer Immobilie möglich.

Schlussgedanken:

Wer sich in die bunte Welt der Immobilien stürzen möchte, möge dies selbstverständlich und ohne Vorbehalte tun. Erfolgreiche Immobiliengeschäfte basieren jedoch nur auf gut selektiertes Branchenwissen. Schwammig daher kommendeImmobilienfachbegriffe – aus welchen Gründen auch immer – schreien nach Klarstellung. Eine Immobilie zu kaufen oder sie zu veräußern birgt im Normalfall den wertigen Charakter einer Einmaligkeit im Leben.

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