Kategorie Archive: Allgemein

Interview mit dem Berliner Bauträger Alexander Korte

Herr Korte bitte stellen Sie sich und Ihr Unternehmen kurz vor. Wer sind Sie und was machen Sie?

Seit 2010 bin ich geschäftsführender Gesellschafter der AMLT Gruppe mit Sitz in Berlin, die ich zusammen mit Gianmaria Condulmari gegründet habe. Aber vielleicht ist der Weg interessanter, wie ich dazu gekommen bin. Nach Abitur und Bundesmarine habe ich in Mannheim VWL studiert und bin 1994 fasziniert von Berlin hierher gezogen. Christo hatte den Reichstag verhüllt und im Nachhinein wissen wir alle, wie extrem spannend die Zeit damals war. Ich habe 1997 als Immobilienmakler angefangen und Sonder-­Afa-Objekte an Einkommenssteueroptimierer aus der ganzen Republik verkauft.

Schnappschuss während des Interviews. (Foto: Alexander Korte)

Schnappschuss während des Interviews. (Foto: Alexander Korte)

Ich habe mich aber auch privat schon immer für Immobilien und vor allem für Projektentwicklung interessiert. Ich glaube, ich habe mir in dieser Zeit fast jedes Haus in Mitte und Prenzlauer Berg angeschaut. Und auch schon mal eine Ruine in der Ackerstrasse für 700 DM/qm abgelehnt, (lacht), „Zu viel Schuttentsorgung“ war meine Begründung gegenüber dem verdutzen Makler.

In der Zeit habe ich viele Immobilienmenschen kennengelernt, die später in der Ereigniskette irgendwann für mich wichtig wurden. Ich bin sehr neugierig und in Kombination mit meiner penetranten Fragetechnik habe ich aus den Leuten schnell viel Know-­how rausgeholt. Gerade Ältere haben sich gefreut, wenn sie mir Ihre Geschichten erzählen konnten. Irgendwann hab ich dann über einen gemeinsamen privaten Kontakt Michael Schick kennengelernt, der mich schwer beeindruckte (tut er noch heute) und dachte mir „Zinshausmakler“ will ich auch sein. Diese Entscheidung war ein großes Glück, da das Thema Vermittlung von Sonder­-Afa-Immobilien ja 1999 mit Minister Lafontaine ein abruptes Ende fand. Die Zinshausvermittlung war damals auch näher dran am Thema Projektentwicklung. Durch meine Neugierde bin ich leider immer an Kunden geraten, die schwierige Konstellationen hatten. Eine Zeit lang habe ich auch Rückübertragungen und Erbensuche für vornehmlich jüdische Alteigentümer gemacht. Mein gutes Englisch und meine Kommunikationsfähigkeit haben mir hierbei sehr geholfen. Die Kunden waren teilweise 80 und 90 Jahre alt und konnten gar nicht mehr nach Deutschland kommen. Die hatten alle Zeit der Welt, und gleichzeitig lief die Uhr ab, es hat ihnen und mir gut getan, Ihre Lebensgeschichte zu hören. Damals war ich quasi die ganze Nacht wach, um mit Amerika zu telefonieren. Damit ich die Leute besser verstand, habe ich immer über einen regulären Festnetzanschluss telefoniert, da die Qualität von Skype damals einfach erbärmlich war und meine Kunden ohnehin nur ein normales Telefon kannten. Diese Zeit war anstrengend und aufreibend, da sich die Deals über Monate, wenn nicht Jahre hinzogen und auch schon mal Erben verstarben und wir es plötzlich mit vier weiteren auf dem Erdball verstreuten Menschen zu tun hatten. Das Schöne aber war, dass man Weltgeschichte und die persönlichen Lebensgeschichten von echten jüdischen Augenzeugen direkt und ungefiltert zu hören bekam. Das waren logischerweise oft heftige Kriegs-­ und Fluchtgeschichten, aber auch zerrüttete Familiensituationen. Aber ich empfinde das als ein großes Geschenk, all diese Informationen direkt von den Menschen erzählt bekommen zu haben. Wer kennt als Deutscher in meinem Alter (ich bin 1972 geboren) schon Naziopfer oder Juden? Die meisten meiner Kunden sind heute leider verstorben. Einer meine Lieblingskunden, Robert Geminder, lebt noch, wenn Sie Zeit und Lust haben googeln Sie ihn, seine Lebensgeschichte ist wirklich unglaublich. Erstaunlich war für mich immer wieder, dass mir diese Menschen Vollmachten für Millionen-Deals ausgestellt haben, ohne mich auch nur ein einziges Mal zu sehen. Das hat mir gezeigt, was für ein mächtiges Instrument die menschliche Empathie ist und das Zuhören auch über das Telefon funktioniert. Meine Neugierde hat mich immer in neue Nischenmärkte getrieben, auch weil mir leider schnell langweilig wird. In 2005 habe ich dann meine erste Website gebaut und mein Immobilienwissen in Englisch präsentiert, also keine Online­-Visitenkarte mit „ich bin der Tollste, plus schlechtem Foto“, sondern eine Seite mit sehr viel Nutzwert und relevanten Inhalten zum Thema Erwerb, Verkauf und Optimierung von Immobilieninvestments in Berlin bzw. Deutschland.

Es war die Zeit, als vor allem irische und israelische Investoren das damals preiswerte Berlin entdeckten. Da sie sich vorher informieren wollten, hat mir Google die Herren quasi frei Haus geliefert, fast alle haben mindestens einmal vor meinem Schreibtisch gesessen. Und das war wieder ein großes Glück, denn um 2004 hatte ich einen persönlichen Durchhänger und dachte, ich müsste doch noch mal ein bisschen studieren und schrieb mich für Diplom-Design an der Universität der Künste in Berlin ein. In dieser Zeit ging es mit meinen One­-Man­-Show-Umsätzen bergab, aber ich hatte eine neue Passion, Internet und „E­-Business“. 2004 habe ich dann meine heutige Frau und Geschäftspartnerin kennengelernt und schon ein Jahr später bekamen wir Nachwuchs. Obwohl ich mein ganzes Leben komplett auf Unternehmer gebürstet war, habe ich Mitte 2005, auch im Hinblick auf meine neue Funktion als Familienvater, einen Job als Online Marketing Manager bei einem Start-­up angenommen. Freunde, die das Start-­up gegründet hatten, wussten, dass ich Ahnung vom Online Marketing hatte und hatten mich ohne große Bewerbung angeheuert. Den Job habe ich dann 2005 auch tatsächlich sechs Monate gemacht und relativ schnell verstanden, dass ich nicht für das Angestelltendasein tauge. Damals habe ich allerdings wirklich viel über die Onlinebranche gelernt und vor allem wurde ich Excel-­Profi, das hilft mir noch heute. Neben „Zuhören können“ und „Englisch verhandlungssicher“ ist dies sicher eine der Basic­Skills, die ich von jedem Mitarbeiter erwarte und jedem Unternehmensgründer nur wärmstens empfehlen kann.

Im Sommer bevor ich den Job als Online Marketing Manager angenommen hatte, hatte mir mein Bruder zwei Webseiten gebaut und ich hatte sie mit englischen Inhalten gefüllt. Der Erfolg war geradezu umwerfend, ich hatte jeden Tag Anfragen und Anrufe. Tags habe ich als Angestellter gearbeitet und nachts mit meinen ausländischen Kunden telefoniert. Ich habe eigentlich nur die Nachfrage mit dem Angebot zusammengebracht und beraten, beraten, beraten. Meine wirklich umfangreichen und vertrauensvollen Kontakte machten es möglich. Da damals quasi kein Makler einen ordentlichen internationalen Internetauftritt besaß, hatte ich ein Alleinstellungsmerkmal und habe mich schnell als Makler für internationale, englischsprachige Käufer etabliert. Die Objekte kamen meist von Dritten in Form von Teilungsgeschäften. Meine Webseiten lieferten mir allerdings nicht nur Käufer, sondern auch Verkäufer. Später haben verschiedene Makler versucht, meine Strategie zu kopieren. Allerdings ist das nicht ganz einfach, da Google z. B. das Alter einer Domain extrem hoch bewertet. Die Kundenliste und die Website liefern bis heute konstant Leads von Käufern und Verkäufern aus dem Ausland. Man muss betonen, dass wir nie auch nur einen Pfennig für Werbung ausgegeben haben. Seit andere Makler Google AdWords als Traffic-Quelle entdeckt haben, sind wir allerdings auch nicht mehr der Platzhirsch. Es ist heute allerdings recht schwer, solche Werbung einzukaufen, das sollte man lieber spezialisierten SEM-Agenturen wie byteflare.de oder hurra.com überlassen. Unter 1500 Euro Monatsbudget sollte man allerdings gar nicht erst anfangen, denn der Immobiliensektor, vor allem der Berliner, ist sehr kompetitiv. Auch das Suchmaschinenoptimieren, also das Schreiben von Texten für Google ist Voodoo, da Google das Rezept für seine Algorithmen nicht preisgibt und, schlimmer noch, permanent ändert. Wenn ich mich persönlich nicht für diese Art der Abendgestaltung interessieren würde, wäre es relativ teuer, das extern einzukaufen.

Eines der Häuser in der Schönhauser Allee, das ich in den 1990er-Jahren leider nicht gekauft habe. (Foto: Alexander Korte)

Eines der Häuser in der Schönhauser Allee, das ich in den 1990er-Jahren leider nicht gekauft habe. (Foto: Alexander Korte)

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Immobilien ersteigern – die ersten Schritte

  • Von Jesco Puluj
  • Veröffentlicht 26. Mai 2016
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Eine Immobilie zu ersteigern ist ein schneller Weg um Hausbesitzer zu werden. Wer also keine Lust hat, Bauherr zu werden, sollte sich dem Thema beschäftigen. Wir vom Maklerscout erklären in diesem Artikel, was die ersten Schritte beim Ersteigern einer Immobilie sind.

Ersteigern Sie sich Ihr Haus (Fotolia/fabstyle)

Ersteigern Sie sich Ihr Haus (Fotolia/fabstyle)

Nicht immer ein Schnäppchen: Immobilien ersteigern

Allein 2013 wurden in Deutschland über 47.000 Immobilien versteigert. 70 Prozent davon waren Eigentumswohnungen, Ein- und Zweifamilienhäuser. Trotz des hohen Angebots ist es jedoch nicht leicht ein Schnäppchen zu erzielen da die Nachfrage ebenso hoch ist. Claudia Kammermeier vom Bundesverband deutscher Rechtspfleger meint sogar: „Viele Objekte werden aufgrund der hohen Nachfrage sogar über ihrem Verkehrswert ersteigert“.

Dennoch kann es sich lohnen! Allerdings kann man leicht ins Fettnäpfchen tappen, wenn man sich mit den Eigenheiten des Ersteigerns von Immobilien nicht auskennt.

Grundwissen Immobilienversteigerung

Zunächst kurz und knapp die wichtigsten Fakten zum Thema Immobilienversteigerung:

  • Immobilien werden grundsätzlich in dem Amtsgericht versteigert in dem sie eingetragen sind.
  • Die Versteigerung wird vom Rechtspfleger durchgeführt – nicht vom Notar oder Gerichtsvollzieher.
  • Offiziell versteigert das Gericht keine Häuser sondern Grundstücke. Dies liegt daran, dass laut BGB der Eigentümer eines Grundstücks automatisch der Eigentümer des darauf errichteten Hauses ist. Allerdings kann es auch vorkommen, dass unbebaute Grundstücke versteigert werden.
  • Termin für Versteigerungen sind unter www.zvg-portal.de zu finden.
  • Vor dem Bieten sollte unbedingt das Wertgutachten der Immobilie gelesen werde, um sich über seinen Wert im Klaren zu sein
  • Das Objekt sollte man im Vorhinein von Außen unter Augenschein nehmen um sich über Lage, Verkehrsanbindung und Zustand zu informieren. Bestenfalls wird die Besichtigung mit einem Sachverständigen vollzogen um den Sanierungsbedarf besser abschätzen zu können.
  • Für die Finanzierung müssen bereits am Biet-Termin zehn Prozent des Verkehrswertes hinterlegt werden
  • Liegt das Höchstgebot unter 50 Prozent des Verkehrswertes erhält niemand den Zuschlag und ein neuer Termin wird angesetzt.
  • Nach der Versteigerung muss das Gebäude sofort versichert werden
  • Es kann vorkommen, dass der bisherige Eigentümer sich weigert auszuziehen – dann muss man zwangsräumen lassen.
Im Amtsgericht wird zwangsversteigert (Fotolia/cameris)

Im Amtsgericht wird zwangsversteigert (Fotolia/cameris)

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Makler News: das Neuste vom Immobilienmarkt – 25.5.2016

  • Von Jesco Puluj
  • Veröffentlicht 24. Mai 2016
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Was tut sich auf dem Immobilienmarkt?

Wenn Sie dem Blog vom Maklerscout schon eine Weile folgen, dann wissen Sie, dass wir die Immobilienbranche und den Beruf des Immobilienmaklers in seiner ganzen Breite abdecken. Dabei achten wir darauf, Ihnen stets von neusten Entwicklungen zu berichten, wie etwa den Immobilienmakler auf dem Land oder Maklerstartups. Heute präsentieren wir Ihnen die Makler-News. Das bedeutet, dass wir Ihnen einen kurzen Überblick über die aktuellen Entwicklungen in der Branche geben. 

Immer begehrter: Immobilien in Deutschland(Fotolia.com / maho)

Immer begehrter: Immobilien in Deutschland (Fotolia.com / maho)

Streit um intelligente Stromzähler

Zum Jahresanfang 2017 will die Regierung Stomkunden zum Einbau intelligenter Zähler zwingen. Die sogenannten „Smart Meter“ können den Stromverbrauch einzelner Geräte ermitteln und liefern den Energielieferanten Verbrauchsdaten im Minuten-Takt. Die Pflicht betrifft jedoch zunächst nur Großkunden; ab 2020 soll es dann auch Privathaushalte treffen, die jährlich mehr als 6000 Kilowattstunden Strom verbrauchen. Die Kosten tragen die Wohnungsbesitzer – allerdings dürfen die Kosten auf die Miete aufgeschlagen werden.

Datenschützer kritisieren die Tatsache, dass die Energieunternehmen somit umfassende Daten über den Tagesablauf der Kunden erhalten. So würde etwa die Gefahr bestehen, dass Hacker die Daten auslesen könnten um sie für Einbrüche auszunutzen. Dies soll durch eine Verschlüsselung der Datenübertragung verhindert werden.

Der Sinn intelligenter Stromnetze liegt darin, erneuerbare Energien besser einspeisen zu können. So können sie bei gutem Wetter den Anteil konventionell produzierten Stroms drosseln um Solar- und Windenergie den Vorzug zu geben.

Ökostrom auf Vormarsch

Strom aus erneuerbaren Energien wird in Deutschland weiter vorangetrieben. Das bedeutet allerdings auch, dass der Aufschlag für Ökostrom erhöht wird. Wie das Wirtschaftsministerium berichtet, ist die Ökostrom-Umlage auf den Strompreis für das kommende Jahr sehr wahrscheinlich. Dies liegt auch an den stark gefallenen Großhandelspreisen für Strom.

Die Umlage berechnet sich nämlich aus der Differenz zwischen Börsenstrompreis und garantiertem Abnahmepreis für Wind- und Solarstrom.

Die derzeitige Umlage beträgt 6,354 Cent pro Kilowattstunde, womit sie bereits den Höchststand erreicht hat.

Solarzellen auf dem Dach (Smileus / Fotolia)

Ökostrom auf Vormarsch(Smileus / Fotolia)

Frohe Kunde: Mieter erwartet Heizkostenrückzahlung

Gute Nachrichten für Mieter: aufgrund des billigen Öls im vergangenen Jahr stehen Rückerstattungskosten bevor. Laut einer Prognose des Deutschen Mieterbundes hat der niedrige Ölpreis die Kosten für Heizung und Warmwasser 2015 um bis zu 20 Prozent gesenkt. Insgesamt werden damit um die 200 Millionen Euro an deutsche Mieter zurückerstattet. Wer dagegen mit Gas geheizt hat, darf sich nicht freuen: hier stieg die Rechnung um 3-5 Prozent, da der kalte Winter den Verbrauch ankurbelte.

Wer demnach im letzten Jahr seine Wohnung mit Öl beheizt hat kann mit einer 70-Quadratmeter-Wohnung um die 186 Euro zurückerstattet bekommen.

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Makler News: das Neuste vom Immobilienmarkt – 18.5.2016

  • Von Jesco Puluj
  • Veröffentlicht 18. Mai 2016
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Was tut sich auf dem Immobilienmarkt?

Wenn Sie dem Blog vom Maklerscout schon eine Weile folgen, dann wissen Sie, dass wir die Immobilienbranche und den Beruf des Immobilienmaklers in seiner ganzen Breite abdecken. Dabei achten wir darauf, Ihnen stets von neusten Entwicklungen zu berichten, wie etwa den Apps für Immobilienmaklern oder dem Vermietungstrend AirBnb. Heute präsentieren wir Ihnen die Makler-News. Das bedeutet, dass wir Ihnen einen kurzen Überblick über die aktuellen Entwicklungen in der Branche geben. 

Keine Überraschung: der Mietmarkt ist immer noch angespannt (depositphotos/liza1979)

Keine Überraschung: der Mietmarkt ist immer noch angespannt (depositphotos/liza1979)

Auf die Mietpreisbremse ist nicht Verlass

Die Mietpreisbremse wurde eingeführt um die starken Mietsteigungen in den Großstädten einzuschränken. Allerdings wird sie von den Vermietern nicht ernst genommen. So stellte das Forschungsinstitut „Regio Kontext“ fest, dass allein in Berlin die Mietpreise um 31 % zu hoch sind.

Dabei wird die Mietpreisbremse seit ihrer Einführung im letzten Jahr als die Maßnahme schlechthin gesehen um die Mieter vor zu hohen Mieten zu schützen. Die Vorgabe war, dass bei Neuvermietungen, die Miete maximal zehn Prozent über der marktüblichen Durchschnittsmiete liegen darf. Allerdings gibt es einige Kritikpunkte an der Mietpreisebremse. So wird sie nicht für Neubauten angewendet und auch umfassend modernisierte Gebäude dürfen beliebig hohe Mieten verlangen. Diese Einschränkungen sind verständlich, da befürchtet wird, ansonsten einen Rückschritt im Wohnungsbau zu bewirken.

Die Mietpreisbremse zieht nicht an

Die Mietpreisbremse zieht nicht an

Weniger verständlich ist, dass die Mietpreisbremse auch dann nicht gültig ist, falls die Miete der betroffenen Wohnung schon vor Abschluss des neuen Vertrags über der Kappungsgrenze war. Diese darf lediglich nicht noch weiter angehoben werden.

All diese Regeln sind jedoch irrelevant, wenn die Mietpreisbremse so oder so von den Vermietern ignoriert wird. Es gibt nämlich keine gesetzliche Instanz, welche die Regelung überprüft. Zwar bietet der Berliner Mietverein auf Wunsch eine Überprüfung an, doch es gibt kaum Wohnungssuchende, die das Angebot wahrnehmen. Dies liegt hauptsächlich daran, dass in Berlin der Wohnungsmarkt so umkämpft ist, dass man sich mit überhöhten Mieten schnell zufrieden gibt – aus Erleichterung, überhaupt eine Wohnung gefunden zu haben.

Momentan beschäftigt den Mietverein zudem die Tatsache, dass bei einer erfolgreichen Klage der Vermieter die überhöhte Miete erst ab Zeitpunkt der Klage zurückzahlen soll und nicht bereits ab dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.

Millionen Mieter wollen umziehen, finden aber keine Wohnung

2007 wechselten noch 13 Prozent der deutschen Miethaushalte die Wohnung, doch letztes Jahr waren es nur noch neun Prozent. Das ist insofern ein Problem, als sogar 26 Prozent aller Mieter gerne umziehen würden, es wegen der angespannten Lage auf dem Mietmarkt aber nicht können.

Der sogenannte „Lock-in-Effekt“ ist – wie zu erwarten –  besonders in den Großstädten zu beobachten, allen voran München und Hamburg. Hier zogen 2015 nur um die 7,7% der Mieter um, während es in Dortmund immerhin noch zehn Prozent waren.

Die Welt berichtet zudem, dass sich unter den Umziehenden vor allem Studierende befinden und in den Studentenstädten, die Umzugsraten demnach noch hoch sind. Mehrköpfige Familien haben es dagegen besonders schwer. Nicht nur gibt es für sie weniger Angebote, sind zudem darauf angewiesen umzuziehen wenn sie sich vergrößern wollen.

Auch wer sich verkleinern will hat es schwer: neue Mietverträge sind inzwischen so teuer, dass es sogar sein kann für eine kleinere Wohnung mehr zahlen zu müssen als für die aktuelle größere.

Immer mehr junge Menschen bleiben zu Hause wohnen

Bei all diesen Neuigkeiten über die schwierige Lage auf dem deutschen Mietmarkt überrascht es nicht, dass junge Menschen häufiger zu Hause wohnen bleiben. Traditionell ziehen in Deutschland die Kinder zu Beginn des Studiums in Studentenwohnheime oder günstige Mietwohnungen um. Doch da der Platz immer knapper wird und die Mieten steigen, sieht die Wohnsituation junger Menschen hierzulande inzwischen anders aus. Laut dem Statistischen Bundesamt wohnt jeder zweite 23-Jährige noch bei den Eltern. Die Meinung des Volkes ist laut einer Umfrage allerdings eher gegen diesen Trend.

Und auch wenn Studierende noch in ihrem Mittzwanzigern zu Hause wohnen, wird es wohl kaum etwas daran ändern, dass sie dann doch bald von „Hotel Mama“ überdrüssig werden. Die Statistik besagt nämlich auch, dass in Deutschland nur vier Prozent aller Männer über 40 Jahre noch bei den Eltern wohnen. Bei den Frauen sind es sogar nur ein Prozent.

Bei der Anschlussfinanzierung lässt sich leicht Geld sparen

Ein neuer Darlehensvertrag lohnt sich, wenn die Zinsen niedriger sind (Foto: picture news / fotolia.com)

Ein neuer Darlehensvertrag lohnt sich, wenn die Zinsen niedriger sind (Foto: picture news / fotolia.com)

Zum Abschluss noch ein Spartipp:

Immobilienbesitzern ist oft nicht bewusst, dass der Bankwechsel nach Ende der Sollzinsbindung finanzielle Vorteile bringt.

Die sogenannte Anschlussfinanzierung bezeichnet, den Prozess, bei dem sich der Käufer oder Bauherr einer Immobilien einen neuen Darlehensgeber sucht.

Die Umschreibung der Restschuld auf den neuen Kreditgeber erfordert zwar einiges an Unterlagen, kann sich aber finanziell lohnen. Um sich die Vorteile zu sichern, sollte man sich zunächst von einem Baufinanzierungsspezialisten beraten lassen und verschieden Darlehensangebote vergleichen. Wichtig ist vor allem, dass die Zinsen des neuen Kreditgeber deutlich günstiger sind. Dann werden die Kosten, die bei der Übertragung entstehen, leicht abgedeckt und langfristig lässt sich gut sparen.

Immobilienfotografie – die besten Tipps

  • Von Jesco Puluj
  • Veröffentlicht 2. Mai 2016
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Heute präsentieren wir vom MaklerScout Ihnen einige Tipps zum Thema Immobilienfotografie. Dabei haben wir einen Experten als Gastautor gewinnen können:  Andreas Martin, der weltweit als Architekturfotograf für Privat- und Geschäftskunden tätig ist.

Die häufigsten Fehler bei Immobilienfotografie und wie sie zu lösen sind

Jeder will schöne Fotos. Sowohl bei Käufern von Immobilien als auch auf der Verkäuferseite. Damit diese gelingen erhalten Sie im Folgenden 4 entscheidende Tipps für gute Fotos von Architektur und Immobilien – egal ob gewerbliche oder privaten Objekte.

1. Verwackelte Bilder

Gerade in Innenräumen kann es schonmal so dunkel werden, dass die Kamera eine lange Verschlusszeit benötigt. Verwackelte Bilder sind die Folge. Hier hilft in allen Fällen ein Stativ. Mit Stativ wird kein einziges Bild mehr verwackelt sein.

Tipp 1: Verwenden Sie ein Stativ – so wird nie mehr eine Aufnahme verwackelt

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Keine Verwacklung – das ist die erste Grundzutat für ein gutes Architekturfoto.

2. Helligkeit

Viele Fotos auf Immobilienportalen sind zu hell oder zu dunkel. Kunden wollen einen möglichst natürlichen Eindruck vom Objekt haben. Durch die manuelle Steuerung der Kamera können Sie die Helligkeit erhöhen oder verringern. Alternativ kann man am Computer über die Bildbearbeitung hier noch hellere oder dunklere Bilder erzeugen. Allerdings ist die bereits korrekte Aufnahme von der Qualität her deutlich einer Nachbearbeitung vorzuziehen.

Tipp 2: Stellen Sie die Helligkeit bei der Aufnahme bereits korrekt ein.

 

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Mit richtiger Belichtung wirkt das Bild besonders professionell

 

3. Schiefe Fotos

Vermutlich die „Hauptsünde“ Nummer eins. Ein Foto bei dem die Wände nicht mehr gerade sind und im schlimmsten Fall auch die Decke schräg ist. Hier ist die Lösung sehr einfach: Man darf die Kamera bei der Aufnahme nicht kippen – weder nach vorne/hinten noch nach links/rechts. Selbst eine kleine Kippung um 1 Grad führt zu einem schiefen Foto. Man kann mit Software heutzutage zwar einiges wieder „geradebiegen“ jedoch leidet auch hier die Qualität. Mein wichtigstes Argument ist aber ein anderes: Ihre Zeit ist zu wertvoll um sie für noch eine Tätigkeit am Computer zu verschwenden.

Tipp 3: Achten Sie bei der Aufnahme darauf die Kamera absolut gerade auszurichten. Ansonsten „kippt“ das Haus visuell um.

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Grade Linien wirken sich immer positiv auf Immobilienfotos aus

4. Bild-Arrangement

Handelt es sich um bewohnte Objekte, so sieht es oft so aus wie im „echten Leben“. Sprich im Wohnzimmer liegen Zeitschriften, auf der Arbeitsplatte in der Küche sind noch Speisen oder im Bad stehen allerlei Kosmetik- und Körperpflegeprodukte herum. Bei einer 1-Zimmer-Studentenwohnung mag das noch in Ordnung sein. Spätestens wenn es sich um Objekte im mittleren oder gehobenen Segment handelt, sollten jedoch auch die Fotos entsprechend hochwertig sein. Nehmen Sie als Vergleich ein hochwertiges Wohn- oder Architekturmagazin zur Hand – beispielsweise AD Architectural Digest, the esthete oder cube magazine. Dort sind alle Räume aufs Kleinste genau aufgeräumt. Diese Aufgabe übernimmt ein guter Fotograf und rechnet je nach Objekt durchaus ein Drittel der Foto-Zeit für solche Tätigkeiten ein.

Tipp 4: Mit etwas „Styling“ und dem Arrangement von Möbeln und Dekor kann der Raum subtil aufgewertet werden.

So sieht der Raum vor dem Styling aus:

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Und so sieht er danach aus:

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Anmerkung: Das Bild wurde noch zusätzlich mit Photoshop bearbeitet

 

Andreas Martin ist Architekturfotograf, Fotografie-Trainer und unterrichtet bundesweit Unternehmen, Architekten, Makler und Immobilienprofis in kurzweiligen Workshops. Ein individuelles Angebot können Interessierte hier anfordern. Auf seiner Webseite sind über 100 kostenfreie Fachartikel zur Fotografie zu finden und in seinem Newsletter erhält man einmal pro Monat kostenfreie Tipps zum Thema Fotografie. 

Grundlagen Immobilien- und Steuerrecht: Teil 2

  • Von Jesco Puluj
  • Veröffentlicht 28. April 2016
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Wer in der Immobilienbranche tätig ist, sollte Grundkenntnisse im Immobilien- und Steuerrecht haben. In Teil 1 unserer Reihe haben wir Ihnen erläutert warum das so ist, woraus das deutsche Immobilienrecht besteht und einige Steuertipps gegeben. In diesem Artikel gehen wir weiter auf Steuersparmodelle und die verschiedenen Steuerverpflichtungen ein. 

Wichtig: Dieser Artikel wurde lediglich redaktionell recherchiert und stellt weder eine Rechtsberatung noch eine steuerliche Beratung da.

Immobilienrecht, wichtig für jeden Investoren (Foto: Alexander Raths / Fotolia)

Immobilienrecht, wichtig für jeden Investoren (Foto: Alexander Raths / Fotolia)

Steuersparmodelle

Stimmt es, dass Immobilen besonders steuersparend sind, wenn sie Verluste einfahren? Das lässt sich so einfach nicht sagen. Zunächst muss zwischen rechnerischen Buchverlusten und operativen Verlusten unterschieden werden.

Rechnerische Buchverluste entstehen, wenn die Abschreibungen für Abnutzung (AfA) höher sind als die Einnahmen, die sich aus der Immobilie ergeben. Dies ist allerdings eher bei Immobilien der Fall bei denen zunächst hohe Sonderabschreibungen anfallen wie etwa Mietshäuser mit Sozialbindung.

Operative Verluste dagegen sind häufiger aufzufinden. Hierbei handelt es sich um Verluste, die aus tatsächlichen Kosten wie Reparaturen oder Darlehen entstehen. Operative Verluste treten besonders bei Leerstand auf, weil die Kosten trotz der fehlenden Einnahmen weiterhin bestehen bleiben.

Und jetzt der wichtige Teil: Steuervorteile sind bei rechnerischen Buchverlusten möglich und sinnvoll, bei operativen Verlusten dagegen sind sie schädlich.

Es ist nämlich so, dass man nicht davon ausgehen kann einen operativen Verlust durch Steuereinsparung ausgleichen zu können. Der Verlust kann nur in Höhe des Spitzensteuersatzes kompensierter werden – maximal also 42%. Deswegen sollte jeder Investor das Ziel haben, operative Gewinne zu erzielen und nur bei rechnerischen Buchverlusten auf Steuereinsparungen zu hoffen.

Steuervorteile bei unter Denkmalschutz stehenden Immobilien

Wer im Besitz einer Denkmalschutzimmobilie ist, kann sich über erhöhte Abschreibungssätze freuen. Diese beziehen sich jedoch lediglich auf die Kosten, welche verursacht werden um das Gebäude als Denkmal zu erhalten. Allerdings beinhaltet dies auch Baumaßnahmen welche das Gebäude modernisieren, sprich dafür sorgen, dass das Gebäude ordentlich genutzt werden kann.

Zudem muss beachtet werden, dass die Baumaßnahmen von der Denkmalschutzbehörde bestätigt werden müssen um die Steuervorteile zu gewährleisten.

Veräußerungsgewinne

Wußten Sie, dass die Veräußerung einer Immobilie (sprich ihr Verkauf) einkommenssteuerfrei sein kann?

Dafür muss allerdings eine grundlegende Bedingung erfüllt werden: Die Immobilie muss sich mindestens zehn Jahre in Privatvermögen befunden haben – wenn sie in dieser Zeit vermietet wurde. Wurde sie selber genutzt darf diese Zeitspanne sogar unterboten werden.

Inwiefern es sich nun bei der Immobilie um Privatvermögen handelt kann durchaus strittig sein. Das Finanzamt achtet hierbei darauf, ob der Besitzer beim Kauf der Immobilie bereits eine langfristige Vermietung geplant hat, was auf gewerblichen Besitz schließen würde.

Wichtig ist auch die Drei-Objekte-Grenze zu beachten. Wer innerhalb von fünf Jahren mehr als drei Immobilien verkauft verliert die Steuerfreiheit aus den Veräußerungsgewinnen!

Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer

Immobilien halten länger als ein Menschenleben weswegen jeder Investor sich Gedanken über die Steuergesetze im Falle einer Vererbung oder Schenkung machen sollte. Schließlich sind Immobilien vom Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz betroffen und werden sowohl im Fall der Schenkung wie der Vererbung gleich berechnet.

Beachten Sie, dass 2009 die Steuerregelungen deutlich überarbeitet wurden. Aktuell gilt:

  • Im Erbfall wird der Teil der Immobilie belastet, der auf den Erben übergeht und nicht zwingend die ganze Immobilie. Dies ist dann relevant wenn eine Immobilie auf mehr als ein Person übertragen wird.
  • Wer eine Immobilie erbt oder geschenkt bekommt erhält einen Freibetrag, der in seiner Höhe vom Verwandtschaftsgrad abhängig ist. Hier finden Sie einen Online-Rechner zum ermitteln des Betrags.
  • Bei Schenkungen können anders als bei Vererbungen die Steuerfreibeträge alle zehn Jahre erneut angewendet werden – es empfiehlt sich also eine ratenweise Schenkung.
  • Die Ermittlung des zu besteuernden Werts einer verschenkten oder vererbten Immobilie ist kompliziert. Bis Ende 2008 war es noch so, dass nur die Hälfte des Werts besteuert werden muss. Inzwischen wird der Wert mithilfe des Vergleichwertsverfahrens ermittelt. Hierbei wird die betroffene Immobilie mit ähnlichen verkauften Immobilien verglichen.
  • Immobilien aus Privatvermögen werden vom Bundesverfassungsgericht bevorzugt behandelt und nur zu 90% ihres tatsächlichen Wertes werden als steuerpflichtig anerkannt.
Lassen Sie sich die Steuervorteile nicht entgehen (Fotolia / Marco2811)

Lassen Sie sich die Steuervorteile nicht entgehen (Fotolia / Marco2811)

Die Grunderwerbssteuer

Bei der Übertragung eines Grundstücks fällt die Grunderwerbssteuer an, welche im Grunderwerbssteuergesetz geregelt wird. Lediglich bei der Übertragung unter Ehegatten oder anderen nahen Lebenspartner fällt die Steuer nicht an.

Die Steuer wird fällig, sobald ein Grundstückskaufvertrag abgeschlossen wird. Ihre Höhe bezieht sich auf den Steuersatz, der für den Kaufpreis anfällt. Der Steuersatz ist dabei von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und bewegt sich um die 5%.

Wichtig: die Grunderwerbssteuer fällt auch dann an wenn der Kaufvertrag zwar abgeschlossen aber nicht ausgeführt wird. Deswegen empfiehlt es sich im Vertrag anzumerken, dass nur der Käufer die Grunderwerbssteuer zahlen muss.

Grundsteuer

Auf alle Grundstücke fällt die Grundsteuer an. Allerdings können die Kosten auf den Mieter umgelegt werden. Sie müssen lediglich in die Betriebskostenabrechnung mit eingeführt werden.

Hier noch einige hilfreiche Ressourcen zum Thema:

 

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