Kategorie Archive: Immobilienmakler

Wie kann ich einen guten Makler finden?

Wer geneigt ist, sein Vermögen in Grundeigentum zu binden, geht einerseits einen sicheren Weg, indem er es den volatilen Finanzmärkten vorenthält. Dennoch bleiben Hürden: Wo findet sich ein geeignetes Objekt? Oder andersherum – die Immobilie soll veräußert werden – was sind die optimalen Verkaufsbedingungen für das bestmögliche Ergebnis?

Wenn das Beobachten des Immobilienmarktes nicht zu den bevorzugten Freizeitbeschäftigungen zählt, tut ein Interessierter gut daran, einen Immobilienmakler zurate zu ziehen. Doch auch in diesem Fall ist zunächst Vorsicht geboten – die Berufsbezeichnung „Makler“ ist nicht geschützt, sodass jeder sich als ein solcher ausgeben kann. Zwar ist es richtig, dass es unter den Verkaufsmaklern weit weniger schwarze Schafe gibt als unter den Vermietungsmaklern. Dennoch lohnt sich das genaue Prüfen, denn schließlich geht es bei dem Kauf oder Verkauf einer Immobilie um eine erhebliche Summe. Sie fragen sich also: Wie kann ich einen guten Makler finden? Wie erkenne ich ihn?

Hauskaufvertrag

Hauskaufvertrag

© Alexander Raths fotolia.de]

Was macht einen seriösen Makler aus?

Der Immobilienverband Deutschland (IVD) (Link zu: http://www.ivd.net/der-bundesverband/immobilienverband-ivd.html) nennt einige Merkmale, die einen seriösen und professionellen Makler ausmachen. Schließlich ist es wie bei anderen Berufsständen auch: Die Mitgliedschaft in einem angesehenen Berufsverband sowie der Nachweis einer abgeschlossenen Fachausbildung oder eines Studiums zeugen von Qualität.

Um alle Attribute des kompetenten Maklers vor Augen zu haben, lohnt sich die Orientierung an der folgenden Checkliste:

  1. Kenne den Markt!

Ein guter Makler kennt zunächst den Markt. Er kann Preise, Mieten und Marktentwicklungen nennen und beurteilen. Dass kompetenten Maklern zudem Angebot und Nachfrage des jeweiligen Immobiliensegments geläufig sind und sie sich um alle wichtigen Unterlagen rund um die Transaktion kümmern, ist selbstverständlich. Aufgrund seines Fachwissens kann ein kompetenter Makler für die jeweilige Immobilie realistisch erzielbare Verkaufspreise oder Mieten nennen.

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Social Media für Makler: LinkedIn

Linkedin für Immobilienmakler

Linkedin für Immobilienmakler (Fotos: seewhatmitchsee / depositphotos.com)

Wir vom MaklerScout informieren Sie auf unserem Blog regelmäßig über die neusten Social Media-Trends für Makler. In unserem letzten Post berichteten wir Ihnen davon, wie Social Media Vertrauen zum Kunden aufbaut und wie Sie Facebook und Twitter für Ihr Immobilien-Unternehmen nutzen können. Im heutigen Post beschäftigen wir uns detailreich mit dem Business-Netzwerk LinkedIn. Wozu ist es gut? Wie funktioniert es genau? Und wie können Sie es konkret für Ihre Makler-Tätigkeiten nutzen?

LinkedIn – die wichtigsten Fakten

LinkedIn ist ein soziales Online-Netzwerk, das seinen Schwerpunkt auf Geschäftskontakten hat. Inzwischen sind über 270 Millionen Nutzer aus über 200 Ländern auf der Seite angemeldet, die in über 20 Sprachen verfügbar ist. Das Netzwerk wurde 2003 in Kalifornien gegründet, wo es auch heute noch sein Hauptquartier hat. 2011 erfolgte dann der Börsengang, der Wert der Firma dürfte damit derzeit bei über 8 Milliarden Dollar liegen.

LinkedIn ist kostenlos nutzbar. Über ein kostenpflichtiges Upgrade können zusätzliche Funktionen freigeschaltet werden. Hier eine Übersicht:

Kostenlose Basisfunktionen:

  • Profilerstellung
  • Das Gründen, Beitreten und Kommentieren von Gruppen
  • Statistiken (z.B wie oft Ihr Profil gesehen wurde)
  • Senden und Empfangen von Nachrichten innerhalb Ihres Netzwerks
  • Suche und Betrachtung anderer Profile
  • Erstellung einer Kontaktliste

Kostenpflichtige Funktionen:

  • Versenden von Nachrichten von Personen außerhalb Ihres Netzwerks
  • Job-Bewerbungsverfahren erstellen
  • An Bewerbungsverfahren teilnehmen
  • Mehr Optionen bei der Suche von Personen und Unternehmen

Eine genaue Übersicht über die verschiedenen Tarif-Optionen ist hier zu finden.

Meine Empfehlung: fangen Sie einfach mal mit der kostenlosen Variante an und überlegen Sie sich dann ob sich ein Upgrade lohnt. Für mich hat sich der Upgrade besonders dann gelohnt, wenn ich Nachrichten an die „hohen Tiere“ außerhalb meines Netzwerks schreiben wollte. Mittels LinkedIn haben Sie also die Möglichkeit, potentielle Geschäftskontakte anzuschreiben auch wenn Sie diese noch nicht kennengelernt haben und nicht an ihre E-Mail kommen.

LinkedIn vs. Xing

Bevor ich LinkedIn im Detail beschreiben werden, möchte ich zunächst noch auf seinen größten Konkurrenten in Deutschland, XING, hinweisen. XING ist ebenfalls ein Online-Netzwerk zur Pflege von Geschäftskontakten und war in den letzten Jahren in Deutschland angesagter als LinkedIN. LinkedIN ist allerdings viel stärker am Wachsen und international weitaus prominenter, weswegen LinkedIn Xing in Deutschland inzwischen überholt hat. Zwar hat LinkedIn immer noch weniger Mitglieder in Deutschland, wird aber häufiger besucht und hat weitaus mehr Social Media Features, wie etwa einen Newsfeed mit Status-Updates. Bloggerin Inken Kuhlmann beschreibt in ihrem Post „7 Gründe, warum LinkedIn Xing überholend wird“ noch ausführlicher, was LinkedIn für Vorteile hat. Sie weist zudem darauf hin, dass der Mitgliederwachstum bei LinkedIn von April 2013 bis April 2014 bei 46% lag und bei XING lediglich bei 29%.

Falls Sie bereits auf XING aktiv sind, bedeutet das jedoch nicht, dass sie sofort aufgeben sollen. Geben Sie lediglich LinkedIN eine Chance und dann überprüfen Sie, wo Sie sich wohler fühlen und vor allem wo Sie mehr Interaktionen haben. Social Media lebt von Interaktionen, diese sorgen schließlich dafür, dass Sie bei Ihren Geschäftskontakten in Erinnerung bleiben.

Die wichtigsten Funktionen

Mobiler Zugriff LinkedIn lässt sich einem etwas reduzierten Umfang auch auf Ihrem Mobil-Telefon benutzen, hier geht es zur Android-App und hier hier zur iPhone-App.

Gruppen Ähnlich wie bei Facebook gibt es auch bei LinkedIn Gruppen, die sich nach Interessen sortieren. So können Sie schnell mit Mitgliedern aus Ihrer Branche in Kontakt treten und sich über Geschäftstrends austauschen, ein Beispiel hierfür ist die Gruppe Immobiliennetzwerk Hamburg, auf der über regionale Events informiert wird. Wenn Sie Ihre eigene Gruppe gründen, haben Sie zudem die Möglichkeit, zusätzlich an Vertrauen oder Status zu gewinnen. Sie können etwa eine Gruppe gründen, die über Bauprojekte in Ihrer Region informiert und so das Interesse potentieller Kunden gewinnen.

Kontaktliste Alle neuen Kontakte erscheinen in Ihrer Kontaktliste und lassen sich auf verschiedene Weise sortieren; Sie können sich etwa kürzlich hinzugefügte Kontakte zuerst anzeigen lassen oder diejenigen, mit denen sie zuletzt in Kontakt waren.

Profil Ihr Profil ist sicherlich die wichtigste Funktion und so umfangreich, dass es seinen eigenen Blogpost verdient hat. Hier die für Sie wichtigsten Komponenten des Profils:

  • Profilbild: Im Gegensatz zu anderen Netzwerken, haben Sie nicht die Möglichkeit mehrere Bilder hochzuladen. Ihr Profilbild sollte deswegen so professionell und aussagekräftig wie möglich sein.
  • Zusammenfassung: Unter diesem Punkt führen Sie genau aus, wer Sie sind, welche Leistungen Sie anbieten, was für Kontakte Sie suchen und was Ihre beruflicher Hintergrund ist.
  • Zusätzliche Kenntnisse: Hier können Sie besondere Fähigkeiten wie Sprachen und Zertifikaten anführen, etwa jegliche Zusatzausbildungen, die Sie im Immobilienbereich erworben haben.

 Fazit

LinkedIn lohnt sich auf jeden Fall um Ihr Netzwerk zu pflegen und zu erweitern und um mit Leuten aus Ihrer Branche in Kontakt zu treten. Die Profilseite erlaubt Ihnen sich mit vielen Details darzustellen und Status-Updates halten Sie über berufliche Veränderungen ihrer Kontakte auf dem Laufenden. Probieren Sie es aus, es lohnt sich!

von Jesco Puluj

Das Bestellerprinzip für Makler kommt − Aufgepasst!

Was des Mieters Freude ist – insbesondere in Ballungsgebieten mit hohem Mietspiegel und knappem Wohnraum − ist des Maklers Schrecken: das „Bestellerprinzip“. Bereits seit Mitte 2013 geistert der Begriff durch die Medien, im Frühjahr 2015 soll die neue Regelung „Wer bestellt, bezahlt“ nun in Kraft treten. Es heißt also: Achtung, das Bestellerprinzip für Makler kommt!

Das bedeutet, dass das langjährig übliche Prozedere des die Courtage zahlenden Mieters mit dem sogenannten Mietrechtsnovellierungsgesetz passé sein wird. Vermieter, die künftig einen Makler mit der Suche nach neuen Mietern beauftragen, werden die Provision selbst zahlen müssen. Auch wenn die Möglichkeit besteht, diesen Mehraufwand mittelfristig durch erhöhte Mieten auf die Mieter umzulegen, wirkt das Bestellerprinzip abschreckend. Mehr Vermieter werden sich auf eigene Faust auf Nachmietersuche begeben, um die Ausgaben in Höhe von bis zu zwei Monatsmieten zzgl. Mehrwertsteuer zu umgehen.

Auswirkungen für Makler

Bislang gab es im Wohnungsvermittlungsgesetz keine Regelung darüber, wer die Maklerprovision zu zahlen hat. Dass der Mieter dies tut, war lange Zeit schlichtweg gängige Praxis. Insbesondere in Großstädten, wo 20 oder mehr Interessenten für eine vakante Wohnung Standard sind, war auf diese Weise ein sehr angemessenes Einkommen von Maklern gesichert. Ob qualifiziert oder nicht. Da dieser Zustand in absehbarer Zeit ein Ende finden wird, sind Makler nun angehalten, sich die Auswirkungen des Mietrechtsnovellierungsgesetzes auf die Praxis genau anzuschauen. Was wird geschehen?

© Alexander Raths - Fotolia.com

© Alexander Raths – Fotolia.com

Auftraggeber Mieter

Die Vermieter werden weniger Makler beauftragen und stattdessen eigenständig Mieter suchen. Da sie dabei in der Regel nicht so professionell vorgehen werden wir ein erfahrener Immobilienmakler, werden deutlich weniger Wohnungssuchende Zugang zu der Information über freien Mietraum haben. Da die Dringlichkeit für diesen Personenkreis nunmehr wachsen wird, ist abzusehen, dass auch Mietwillige selbst Makler beauftragen werden. Da sie somit zu den Auftraggebern werden, zahlen sie auch nach der Gesetzesänderung die Courtage.

Makler können sich unter diesen Voraussetzungen dazu entscheiden, sich auf die Zielgruppe „Wohnungssuchende“ zu spezialisieren. Sie sollten in diesem Fall ihren neuen Kundenkreis gezielt analysieren, um Marketingmaßnahmen zielführend einsetzen zu können. Unter Umständen kann es sogar sinnvoll sein, einen Marketingprofi mit der Umsetzung des neuen Images zu beauftragen.

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Checkliste: Notwendige Verkaufsunterlagen

Verkaufsunterlagen zum Immobilienverkauf

Verkaufsunterlagen zum Immobilienverkauf (vinnstock / depositphotos.com)

Professionelles Arbeiten bedeutet für Immobilienmakler nicht allein gut zu beraten, immer ansprechbar zu sein und Kunden für das Angebot zu begeistern, sondern auch alle notwendigen Unterlagen rechtzeitig zusammen zu tragen. Oft genug kommt der Eigentümer „aus dem Mustopf“ und muss erst zur Unzeit gebeten werden die jetzt auf einmal ganz dringlichen Unterlagen zu beschaffen. Oder Ihr Verkäufer dreht den Spieß um uns sagt: das hätten sie mir doch früher erklären müssen !

Also unser Tipp: klären Sie die zum Verkauf eines Hauses, oder einer Eigentumswohnung , notwendigen Verkaufsunterlagen mit dem Verkäufer rechtzeitig und besorgen sie mit ihm gemeinsam diese ohne, dass die finanzierende Bank, der Kaufinteressent, ein externer Berater oder der Notar das anmahnt.

Diese Unterlagen sollten im Regelfall zum Verkauf vorhanden sein :

Objektzeichnungen (Grundrisse, Ansichten, Schnitte)

                                                                                die hat entweder der Eigentümer oder das Bauamt

BRI Berechnung (Umbauter Raum)                                 wie vor

Wohnflächenberechnung                                                 wie vor

Lageplan oder Katasterauszug                                        Eigentümer oder Vermessungsamt

Teilungserklärung                                                             Eigentümer oder Verwaltung

letzte Wohngeldabrechnung                                            wie vor

letzte Mieterabrechnung                                                  wie vor

letztes Versammlungsprotokoll                                       wie vor

Mietverträge                                                                       wie vor

Grundbuchauszug                                                            Grundbuchamt oder Notar

Energieausweis                                                                 Eigentümer oder Verwaltung

Gebäude- und Feuerversicherungsnachweis                wie vor

Neuerdings lassen sich bei vermieteten Anlagen die Kaufinteressenten gerne einen Aktuellen Kontoauszug geben um die Mieteingänge zu verifizieren.

…fehlt noch was ? Dann geben Sie uns bitte Bescheid !

Wie habe ich als Immobilienmakler Erfolg? Reflektion und Morgenrituale

Immobilienmakler

Immobilienmakler (photography33 / depositphotos.com)

Fragen Sie sich auch manchmal: Wie habe ich als Immobilienmakler Erfolg? Wir vom MaklerScout helfen gerne weiter! In unserem heutigen Artikel dreht sich alles um das Thema Erfolgsgewohnheiten. Das bedeutet: Wir stellen Ihnen verschiedene Gewohnheiten vor, die Sie in Ihren Alltag integrieren können um Ihren beruflichen Erfolg zu erhöhen. Sei es hochwertigere Objekte, mehr Interessenten für Ihre Objekte oder produktivere Arbeitszeit, diese Erfolgsgewohnheiten bringen Sie sicher voran.

Erfolgsgewohnheit Nummer 1: Reflektion

Ich bin mir sicher, dass Sie einen prall gefüllten Tag haben: Objektbesichtigungen, Fototermine, Kundengespräche, Anzeigengestaltungen, Buchhaltungsbesprechungen… Dabei kann es schnell zu kurz kommen, dass Sie einmal über Ihre aktuelle berufliche Situation reflektieren und sich genau anschauen, wofür Sie Ihre Zeit eigentlich aufwenden und wohin Sie das führt. Was halten Sie davon, sich einmal folgende Fragen zu stellen?:

  • Mache ich die Fortschritte, die ich mir erhofft habe?
  • Verfolge ich überhaupt, ob ich Fortschritte mache?
  • Habe ich mir Ziele gesetzt, wohin ich mein Unternehmen führen möchte?
  • Welche Aspekte an meinem Makler-Dasein gefallen mir? Welche gefallen mir nicht?
  • Welche Aktivitäten, die mir nicht gefallen, kann ich outsourcen?
  • Welche Aktivitäten, die mir nicht gefallen, kann ich fallen lassen, weil sie sich nicht lohnen?
  • Was sind meine Stärken und wie kann ich sie häufiger einsetzen?
  • Vor welchen wichtigen Aufgaben drücke ich mich? Wer kann mir dabei helfen sie trotzdem zu erledigen?

Mein Tipp: Nehmen Sie sich ab und an Zeit, diese Fragen zu beantworten, Sie könnten dabei Erstaunliches über sich lernen und mit diesem Wissen Ihr Unternehmen voran bringen und den Spaß am Beruf erhöhen. Wenn Sie tagein tagaus nur Gas geben aber sich nicht die Zeit nehmen um zu reflektieren ob alles auch in Ihrem Sinne läuft, besteht die Gefahr in Stillstand zu geraten oder gar mit Gewinn-Rückgängen konfrontiert zu werden.

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Maklerwissen – Wie wird eine Wohnung zur Eigentumswohnung ?

Eigentumswohnung

Eigentumswohnung (Foto: Tiberius Gracchus / Fotolia.com)

Immer wieder hört man den schlauen Spruch, jede Wohnung ist eine Eigentumswohnung, schließlich gehört jede Wohnung ja irgendwem.

Das ist natürlich nur die halbe Wahrheit.

Eine Eigentumswohnung http://de.wikipedia.org/wiki/Wohnungseigentum_%28Deutschland%29

hat ein eigenes Grundbuchblatt und ist somit eine separate, einzeln veräußerbare, verschenkbare und belastbare Einheit. Ob diese Wohnung nun selbst genutzt wird oder vermietet ist spielt dabei keine Rolle.

Wie wird nun eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus zur Eigentumswohnung?

 Zunächst muss eine sogenannte Abgeschlossenheitsbescheinigung http://de.wikipedia.org/wiki/Abgeschlossenheitsbescheinigung beim zuständigen Bauamt eingereicht werden. Hier werden die Bauzeichnungen vorgelegt und die einzelnen Wohnungen mit Nummern versehen. Diese Nummern zeigen auch die zugehörigen Sondernutzungsflächen, Garagen und Kellerräume an.

Man unterscheidet zwischen Wohneigentum und Teileigentum, dieses wiederum definiert Raum der nicht zu Wohnzwecken verwendet wird, zum Beispiel: Gewerberäume, Garagen oder Kellerräume.

Das Bauamt prüft nun ob die baurechtlichen Grundlagen einer einzelnen Wohnung vorliegen. Ob also eine Küche und ein Toilette vorhanden ist, ausreichende Belichtung und Rettungswege vorhanden sind etc. Sollte das alles eingehalten sein, erstellt das Bauamt eine Abgeschlossenheitsbescheinigung.

Auf dieser Grundlage wird nun eine Teilungserklärung http://de.wikipedia.org/wiki/Teilungserkl%C3%A4rung entworfen. Diese regelt genau, wer der Verwalter dieser neuen Eigentümergemeinschaft wird und welche Miteigentumsanteile die jeweiligen Wohnungsbesitzer erhalten. Dies stellt regelmäßig einen anderen Verteilungsschlüssel als die reine Wohnflächenverteilung (die für Mietwohnungsabrechnungen benutzt wird) dar.

In dieser TE werden auch verschiedene Standardregularien des Wohnungseigentumsgesetz aufgezählt, wie: Abgrenzung des Sondereigentums zu Gemeinschaftseigentum, Formvorschriften zur Eigentümerversammlung, Verwalterpflichten etc.

Diese Teilungserklärung wird nun beim Grundbuchamt eingereicht mit der Bitte, das Grundbuch in mehrere Wohnungsgrundbücher aufzuteilen. Die TE unterzeichnet der Eigentümer der zuzuteilenden Anlage.

Nach Eintragung im Grundbuch handelt es sich um eine Eigentumswohnung.

Das Verfahren nennt man auch Umwandlung, hier ein weiterer interessanter Artikel http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps-a-z/artikel/umwandlung-und-wohnungsverkauf.html der Berliner Mieter Gemeinschaft zu diesem Thema.

In Deutschland verfügen im Jahr 2013 schätzungsweise ca. 13,5 Prozent aller Haushalte (ca. 5,3 Millionen Haushalte) über Eigentumswohnungen.

 Dieser Bericht stellt keine Rechtsberatung da.

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