Kategorie Archive: Allgemein

Und jetzt sind Sie dran

Welche Themen interessieren Sie ?

Dieses Blog widmet sich den Themen: Immobilienmakler, Immobilien, Verkauf und Vermietung. Es ist ein Insiderblog der Wissen von Immobilienexperten – und Maklern den interessierten Berufskollegen vermittelt. Hauptsächlich sind die 4.330 Mitglieder von MaklerScout und die Seitenbesucher herzlich eingeladen sich hier fachlich auszutauschen.

Selbstverständlich sind hier auch Kaufinteressenten, Wohnungssuchende, Bauträger und sonstig Interessierte eingeladen, zu schreiben und zu kommentieren.

Wir möchten nun Ihnen die Gelegenheit geben interessante Themen vorzuschlagen, die nachfolgende Artikelauswahl zu kommentieren oder selbst etwas zu dem betreffenden Thema bzw. Kategorie zu schreiben.

Artikelvorschau:

Wir möchten für Sie in diesem blog ein wenig „Insider“ Wissen generieren und teilen. Also Informationen aus erster Hand von Profis für Immobilienprofis.

Sollten Sie interessiert sein selbst etwas beizutragen oder einen Themenvorschlag haben, so freuen wir uns auf Ihre Mitteilung.

 

Die besten Tipps zum Immobilienverkauf

  • Von Jesco Puluj
  • Veröffentlicht 4. April 2017
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Der Immobilienverkauf ist trotz der hohen Nachfrage kein Selbstläufer. Wer sein Haus oder seine Wohnung verkaufen will, muss einige Faktoren beachten um Erfolg zu haben. Wir vom MaklerScout geben die besten Tipps zu Themen wie Exposé-Erstellung, Preisgestaltung und Käufersuche.

Immobilien verkaufen will gelernt sein (Fotolia)

Immobilien verkaufen will gelernt sein (Fotolia)

Arbeiten Sie mit einem Immobilienmakler zusammen

Am Einfachsten machen Sie es sich sicher, wenn Sie mit einem Immobilienmakler zusammen arbeiten. Dann müssen Sie sich mit den nachfolgenden Tipps kaum auseinandersetzen, weil ein Profi alles für Sie übernimmt. Es kann aber natürlich auch sein, dass Sie Ihre Gründe haben, den Verkauf komplett selbst zu übernehmen, was ebenso gut gelingen kann.

Nichtsdestotrotz, präsentieren wir hier einen kurzen Einblick in das Leistungs-Spektrum eines Immobilienmaklers.

In einem früheren Blogpost über das Berufsbild des Immobilienmaklers beschrieben wir bereits:

Wer zum Beispiel ein Haus zum Verkauf anbietet und keinen Makler einschaltet, muss selber die Gespräche mit potentiellen Käufern führen. Doch nicht jeder ist ein geborener Verkäufer oder fühlt sich wohl damit, über Geld zu reden. Ein Makler nimmt einem das ab, er muss also nicht nur über Fachwissen im Immobilien- und Baurecht verfügen, sondern auch ein Verkaufstalent sein.

Immobilienmakler engagieren zudem Profifotografen um attraktive Exposés gestalten zu können und wissen wie Sie Ihre spezifische Käufer-Zielgruppe am besten erreichen. Auf unserem Maklerportal MaklerScout können Sie übrigens ganz einfach einen Makler in Ihrer Nähe finden. Auch auf der Seite http://immobilienmaklerinfos-hannover.de erhalten Sie Informationen.

Aber genug von den Vorteilen eines Maklers. Sie wollen die Sache selber in die Hand nehmen? Kein Problem! Die folgenden Tipps helfen Ihnen dabei.

Nehmen Sie sich Zeit für Vorbereitung und Zielsetzung

Zunächst einmal ist es wichtig, dass Sie sich bewusst machen wie wichtig die Vorbereitungszeit ist. Sie sollten Ihr Haus nicht „einfach mal so“ in die Immobilienbörsen einstellen sondern sich wirklich gut mit der Herausforderung auseinandersetzen. Ein Haus verkauft sich nämlich nur von ganz alleine wenn es in bester Lage ist und auch dann bekommt man nicht unbedingt so einfach den Preis den es auch wert ist.

Die Vorbereitungszeit

Bevor Sie Ihre Immobilie verkaufen, sollten Sie sich gut überlegen warum Sie überhaupt verkaufen wollen. Brauchen Sie eine bestimmte Summe Geld? Brauchen Sie das Geld unmittelbar oder kommt auch eine Vermietung in Frage? Machen Sie sich auch bewusst, dass bei unattraktiver Lage der Verkauf durchaus lange dauern kann und Sie Ihr Geld dementsprechend spät sehen werden.

Fragen Sie sich wann Sie die Immobilie verlassen wollen und wieviel Zeit Sie benötigen um eine neue Bleibe zu finden (falls Sie noch keine gefunden haben).

Überlegen Sie sich auch was für eine Zielgruppe für das Objekt geeignet ist bzw. wen Sie gerne als neuen Besitzer hätten. Vielleicht finden Sie, dass es für ein älteres Paar besonderes geeignet ist und können dann dementsprechend Ihre Verkaufsstrategie darauf abzielen.

Sie sollten sich auch bewusst sein, dass es Käufer gibt, die sich nur für das Grundstück interessieren und das Haus abreißen wollen. Oder ein Käufer möchte das Gebäude für gewerbliche Zwecke umbauen. Das muss Ihnen nichts ausmachen aber vielleicht haben Sie ja Ihre Gründe bestimmte Nutzungszwecke auszuschließen.

Wissen Sie auch schon was Sie mit dem Haus alles mitverkaufen? Wie sieht es z.B mit der Küche samt Einrichtungsgegenständen aus?

Studieren Sie Annoncen um den Preis zu ermitteln (Fotolia/gradt)

Studieren Sie Annoncen um den Preis zu ermitteln (Fotolia/gradt)

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Insidertipps: Was macht einen Top-Immobiliennotar aus?

Der heutige Artikel ergänzt unseren Artikel „Was zeichnet einen guten Notar aus ?“ um handfeste Insidertipps von Immobilienprofi Alexander Korte. Als Bauträger geht Korte etwa 50 Mal, als Makler und Käufer rund 20 Mal im Jahr zum Notar. Seine Erfahrung ist, dass keinesfalls alle Notare gleich sind, wie wir in unserem Artikel „Was zeichnet einen guten Notars aus?“ vom 22. März 2016 ausgesagt hatten. Alexander Korte vergleicht Notare anhand Ihres Wissenstandes, Verhandlungs- und Erklärungsgeschicks, Ihres Personals, Ihren Büros und deren Ausstattung und sogar anhand ihrer Kleidung mit denjenigen – welche im weiteren Verlauf noch anhand treffender Anekdoten ein Gesicht bekommen werden – die nicht mit den Top-Notaren mithalten können.

Aber entscheiden Sie selbst.

In seiner Beschreibung des „Notars als solchem“ stellt Korte zunächst heraus, dass nur die besten Juraabsolventen eines Jahrgangs überhaupt Notare werden dürfen. Ein Schritt auf ihrem Weg zum Notardasein ist die Tätigkeit als Notarvertreter. Wenn der zukünftige Notar also schon in seiner Zeit als Rechtsanwalt und Notarvertreter in einer Kanzlei mit Immobilienschwerpunkt gearbeitet hat, ist der Wissensvorsprung massiv. Gerade für Bauträger können diese Erfahrung und der Wissensvorsprung überlebenswichtig sein.

Fachwissen ist Trumpf, da sich die Rechtssprechung zum Thema Immobilien ständig ändert

In allen Bundesländern, die die Mischung Rechtsanwalt/Notar zulassen, so wie zum Beispiel Berlin und Hamburg, hat man das Problem, dass ein Notar evtl. zu 90 Prozent als Anwalt tätig ist und somit seine Fortbildung in Sachen Notariat und Immobilien etwas schleifen lässt. Wo der Notar seine persönlichen Schwerpunkte setzt und seine Erfahrungen gewinnen konnte, bleibt nämlich ihm überlassen, Notar ist erst einmal Notar. Die Empfehlung von Korte heißt deshalb: Arbeiten Sie mit einem Notar, der zu 100 Prozent als Notar arbeitet. Suchen Sie sich einen Notar, der einen Immobilienschwerpunkt hat, wenn möglich auch in eine Kanzlei eingebunden ist, die ebenfalls immobilienlastig ist. So kann der Notar in schwierigen Fällen auch immer seine Kollegen zurate ziehen.

Es ergeben sich aber weitere Probleme.

Wenn ein Notar sein Geld zu 90 Prozent als Rechtsanwalt und nur zu 10 Prozent als Notar verdient, hat dies aber auch Auswirkungen auf die personelle Ausstattung und das Know-how der Angestellten, denn höchstwahrscheinlich hat dieser 10 %-Notar auch keine Vollzeit-Notariatsfachangestellte, die die Aufgaben routiniert und schnell erledigt. „Ich hatte mal einen dringenden Fall und dann sagte mir die Anwaltsgehilfin des Notars, dass die Notariatsfachangestellte immer nur Freitagvormittag da sei, und ich jetzt eben leider warten müsste. So was passiert mir nur einmal.”, erläutert Korte das Problem an dieser Konstellation aus eigener Erfahrung. Wie die Kanzlei personell aufgestellt ist, ist also sehr wichtig.

Drei Notare pro Kanzlei hält Immobilienprofi Korte für das Minimum. „Alle anderen können mich nicht rund ums Jahr bedienen. Und bei Fragen hat man mindestens einen der Partner zur Hand und muss nicht warten, bis der betreuende Notar nach Stunden in einer Verhandlung zurückruft. Wobei wir schon beim nächsten Thema sind: Schnelligkeit.“

Schnelligkeit ist das A und O

Wenn der Käufer sich erst einmal entschieden hat, sollte es schnell gehen, denn oft sitzen einem andere Käufer – im schlimmsten Fall die eines anderen Maklers – im Nacken. Und letztlich wartet doch keiner gerne.

Um eine Immobilientransaktion erfolgreich abzuwickeln, ist Schnelligkeit gemäß Korte eine der wichtigsten Komponenten.

Alle Beteiligten sollten so zeitnah wie möglich den Grundstückskaufvertragsentwurf erhalten, denn Verkäufer und Käufer möchten den Vertrag normalerweise prüfen und der finanzierenden Bank vorlegen.

Einige Berliner Notare haben sogar einen Vollzeit-Grundbucheinseher, also einen Mitarbeiter, der nur zu den Berliner Amtsgerichten geht, um die Grundakten einzusehen. Das beschleunigt vieles, und im Vergleich zu Käufern, die die Grundakten eben nicht eingesehen, hat man einen Wissenvorsprung. In den Grundakten steht alles, was dem Amtsgericht zu dem Grundstück bekannt ist, außer dem Preis, der wird im Allgemeinen geschwärzt.

Gute und an Erfolg interessierte Makler sollten daher zwei bis drei gute Kanzleien, sowie deren Notariatsfachangestellte kennen. So lässt sich vieles auf dem „kurzen Dienstweg“ lösen und die Zeit bis zum Vertragsentwurf verkürzen.

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Immobilien verschenken und vererben – Teil 2

  • Von Jesco Puluj
  • Veröffentlicht 6. Februar 2017
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Sie wollen eine Immobilie verschenken oder vererben? Oder ist es durchaus wahrscheinlich, dass Sie in den nächsten Jahren selber in den Genuss eines kostenlosen Wohnobjekts kommen?

In Teil 1 unserer Reihe haben wir vom Maklerscout Sie bereits aufgeklärt mit welcher Steuerlast zu rechnen ist und warum es so wichtig ist, Bilanz zu ziehen. In diesem Teil gehen beschäftigen wir uns mit dem Thema der Nachlassplanung und dem Vererben von Immobilien im Todesfall.

Real estate agent holds architectural model with red bow

Immobilien zu erben kommt mit Verpflichtungen (Fotolia)

Die Nachlassplanung

Als „Nachlass“ wird das Vermögen bezeichnet, das ein Verstorbener für die Hinterbliebenen zurücklässt. Da dieser Vorgang viele steuerliche und rechtliche Aspekte mit sich bringt, ist es wichtig, sich als Vermögender früh genug um die Nachlassplanung zu kümmern.

Je mehr Immobilien man hierbei besitzt, desto wichtiger ist es dabei, sich Gedanken darüber zu machen, wer sie bekommen wird. Gibt es nämlich kein Testament oder Erbvertrag dann greift die gesetzliche Erbfolge. Diese ist allerdings häufig nicht im Interesse der Erben und des Erblassers und sollte deswegen vor allem bei größeren Vermögen vermieden werden. Laut einer Studie der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge ist es allerdings so, dass nur ein Viertel der Erblasser sich um die Nachlassplanung mittels Testament oder Erbvertrag kümmert.

Die gesetzliche Erbfolge

Im Bürgerliche Gesetzbuch (Paragraphen 1922–2385) wird die gesetzliche Erbfolge geregelt. Diese bestimmt, wie im Todesfall einer Person mit dessen Erbe umgegangen wird. Die Hauptfrage hierbei ist ob das Vermögen (bzw. die Erbschaft) auf eine oder mehrere Personen übergeht.

Wenn mehrere Personen als Erben in Frage kommen, bestimmt der Verwandtschaftsgrad über die Ordnung der Erben. Als Erben erster Ordnung gelten dabei die Abkömmlinge des Erblassers: Die Kinder, Enkel und Urenkel.

Die Eltern des Vaters gelten dagegen lediglich als Erben zweiter Ordnung, sowie deren Abkömmlinge wie Schwestern, Brüder, Nichten und Neffen.

Als Erben dritter Ordnung gelten Großeltern und deren Abkömmlinge wie Tante, Onkel, Cousine oder Cousin während Urgroßeltern und deren Abkömmlinge zur vierten Ordnung zählen.

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Wenns ums Erben geht droht Streit (Fotolia/trueffelpix)

Dies ist die gesetzlich vorgeschriebene Reihenfolge falls es kein Testament oder Erbvertrag gibt. Zweifelsohne wird diese in vielen Fällen weder im Sinne des Erblassers noch im Sinne der Erben sein, was deutlich macht wie wichtig die Nachlassplanung ist. Wer sich nicht selber die Regelung seines Erbes kümmert, der überlasst es dem Staat! Davon abgesehen schließt die gesetzliche Erbfolge Lebensgefährten komplett aus. Wer also mit dem Erblasser ohne Trauschein liiert war, erhält nichts.

Erbvertrag und Testament

Die umstrittene Regelung der gesetzlichen Erbfolge macht deutlich, dass vor allem in nichtehelichen Lebensgemeinschaften ein Erbvertrag Pflicht ist. Dieser Vertrag wird von einem Notar abgeschlossen und ermöglicht es den Lebensgefährten, sich gegenseitig als Erben einzusetzen. Ein Rücktrittsvorbehalt annulliert den Vertrag falls die Partnerschaft vor Todesfall beendet wird.

Der Erbvertrag kann zudem regeln, dass die Kinder erst dann erben, wenn beide Elternteile gestorben sind.

Vertragsunterzeichnung beim Notar (c) CC0

Auf den Erbvertrag sollte nicht verzichtet werden (c) CC0

Es ist auch tatsächlich möglich, dass die Eheleute vor ihrem Tod in einer letztwilligen Verfügen die Höhe des Erbes umverteilen um Wohlgefallen bzw. Missfallen ihren Kindern gegenüber auszudrücken.

Ähnlich dem Erbvertrag ist das Berliner Testament in welchem sich Ehegatten als gegenseitige Erben bestimmen. Das Testament zieht allerdings deutlich höhere Notargebühren mit sich.

Es ist auch ein möglich sein Testament ganz ohne Notar zu beschließen. Es muss dann handschriftlich verfasst sein und vom Erblasser unterschrieben werden. Zudem sollten Ort und Zeitpunkt der Testament-Erstellung hinzugefügt werden. Trotzdem ist es weitaus verlässlicher die Notar- und Gerichtskosten zu bezahlen um sicherzugehen, dass das Erbe wie gewünscht übertragen wird.

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Immobilien verschenken und vererben – Steuern sparen und Bilanz ziehen

  • Von Jesco Puluj
  • Veröffentlicht 28. August 2016
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Sie wollen eine Immobilie verschenken oder vererben? Oder ist es durchaus wahrscheinlich, dass Sie in den nächsten Jahren selber in den Genuss eines kostenlosen Wohnobjekts kommen? Egal welcher Generation Sie angehören, das deutsche Immobilienrecht hat auch bei dieser Thematik seine Tücken. Wir vom Maklerscout klären Sie darüber auf, mit welcher Steuerlast zu rechnen ist und warum es so wichtig ist, Bilanz zu ziehen.

Immobilien verschenken ist nicht immer unkompliziert (Fotolia/Alexander Raths)

Immobilien verschenken ist nicht immer unkompliziert (Fotolia/Alexander Raths)

Immobilien verschenken und vererben – die Grundlagen

Zunächst gilt es sich bewusst zu machen um welche Art von Immobilien es überhaupt geht. Simpel ist es, wenn es sich um ein einzelnes Eigenheim handelt. Komplizierter wird es dagegen, wenn es um vermietete Wohnungen, Mietwohnhäuser, Wohn- und Geschäftshäuser oder Gewerbeimmobilien geht. Wenn es sogar um Immobilienfonds oder Anteile von Betriebsvermögen geht, ist es zudem besonders wichtig Bilanz zu ziehen. Doch dazu später mehr.

Zunächst widmen wir uns der Frage: Wie lässt sich beim Verschenken und Vererben von Immobilien Erbschafts- und Schenkungssteuer sparen?

Die gute Nachricht hierbei: es ist generell problemlos (und legal) möglich, die Schenkungs- bzw. Erbschaftsteuer stark zu senken oder sogar ganz zu vermeiden.

Um diese Steuermechanismen ganz verstehen zu können, müssen wir zunächst betrachten, wie die Umstände der Immobilienübertragung genau aussehen.

Nehmen wir zunächst das Beispiel, bei dem der Lebenspartner verstirbt und somit die Immobilie auf den Hinterbliebenen übertragen wird. Hier gilt die Frage: Wie gut ist der Hinterbliebene finanziell versorgt? Besteht eine Witwen- bzw. Witwerrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder aus der Beamtenversorgung des Verstorbenen? Bei einem hohen Eigenvermögen des Hinterbliebenen lässt sich diese nämlich kürzen.

Und jetzt zum besonders wichtigen Punkt: Eigenheime sind von der Steuer befreit wenn die Hinterbliebenen mindestens die nächsten zehn Jahre in der geerbten Immobilie wohnen werden. 

Wenn es die Kinder sind, die erben, darf die die Wohnfläche allerdings nicht mehr als 200 Quadratmeter betragen, damit diese Regelung greift.

Bei einer Größe ab 250 Quadratmeter sind nur 80 Prozent des Verkehrswerts von der Erbschaftssteuer befreit.

Und noch eine Sonderregelung: Der Besitzer eines Eigenheims kann es seinem Partner auch schon zu Lebzeiten steuerfrei vermachen wenn es sich um eine eheliche Lebensgemeinschaft handelt.

Die Höhe der Erbschaft- und Schenkunsteuer

Je größer die Familie desto komplexer die Nachlassplanung (Fotolia/drubig-Photo)

Je größer die Familie desto komplexer die Nachlassplanung (Fotolia/drubig-Photo)

Was Viele nicht wissen: Der Wert des steuerpflichtigen Erwerbs bestimmt die Höhe der Erbschaft- und Schenkungsteuer.

Dabei werden die verschiedenen Steuerklassen berücksichtigt:

  • Steuerklasse I (Ehegatten, Kinder, Enkel, Eltern, Großeltern)
  • Steuerklasse II (Geschwister, Nichten, Neffen, Schwiegereltern, Schwiegerkinder, geschiedene Ehegatten)
  • Steuerklasse III (diejenigen auf die Steuerklassen I und II nicht zutreffen)

Je nach Schenkungswert steigt der Steuersatz dabei von mindestens 7% für Steuerklasse I bis zu höchstens 50% für Steuerklasse III.

Ein Beispiel: Nach Abzug der Freibeträge beträgt der zu versteuernde Wert eines Gebäudes 300 000 Euro. Wer zu Steuerklasse I gehört müsste hierauf 11% Steuern zahlen und bei Steuerklasse III sogar 30%.

Die gute Nachricht ist jedoch, dass die Freibeträge generell so hoch sind, dass mit tatsächlich zu zahlenden Steuern kaum zu rechnen ist.

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Maklernews: das Neuste vom Immobilienmarkt – 23.8.2016

  • Von Jesco Puluj
  • Veröffentlicht 23. August 2016
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Was tut sich auf dem Immobilienmarkt?

Wenn Sie dem Blog vom Maklerscout schon eine Weile folgen, dann wissen Sie, dass wir die Immobilienbranche und den Beruf des Immobilienmaklers in seiner ganzen Breite abdecken. Dabei achten wir darauf, Ihnen stets von neusten Entwicklungen zu berichten, wie etwa dem Immobilienmakler auf dem Land oder Maklerstartups. Heute präsentieren wir Ihnen die Makler-News. Das bedeutet, dass wir Ihnen einen kurzen Überblick über die aktuellen Entwicklungen in der Branche geben.

Vermieter umgehen Mietpreisbremse

Hilft dem Vermieter die Mietpreisebremse zu umgehen: die Wärmedämmung (Fotolia.com / maho)

Hilft dem Vermieter die Mietpreisebremse zu umgehen: die Wärmedämmung (Fotolia.com / maho)

Die Mietpreisbremse erzielt in Deutschland nach wie vor nicht den gewünschten Effekt. Zwar gibt es jetzt in einigen Großstädten die Regel, dass Mieterhöhungen nicht mehr als zehn Prozent der ortsüblichen Miete betragen dürfen, aber viele Vermieter umgehen diese Hürde. Das liegt zum einen daran, dass kaum Kontrollen durchgeführt werden.  Allerdings gibt es auch einige Tricks mit welchen Vermieter die Mietpreisbremse umgehen können. So darf die Miete zu mehr als 10 Prozent erhöht werden, wenn eine energetische Sanierung durchgeführt wird. Dann werden nämlich 11 Prozent der Sanierungskosten auf den Mieter umgelegt.

Wie der Focus berichtet muss in einem aktuellen Fall eine Berliner Familie eine Mieterhöhung von 79 Prozent in Kauf nehmen weil der Vermieter an der Außenwand eine neue Wärmedämmung anbringt. Doch damit handelt der Vermieter genau so wie die Bundesregierung sich es wünscht. Sie möchte dafür sorgen, dass bis 2050 zehn Prozent der Immobilien in Deutschland energieeffizient saniert werden.

Dabei ist es umstritten ob eine Wärmedämmung an der Außenfassade überhaupt zu einem Energieersparnis führt. In Bezug auf die Berliner Familie meinte ein Experte sogar, dass es 50 Jahre dauern würde, bis ein Ersparnis zu einem bemerkbaren Ersparnis führen würde.

Darüber hinaus hat der Mieter kein Mitspracherecht in Bezug auf geplante Sanierungsmaßnahmen. Er muss sie über sich ergehen lassen und sie über die erhöhte Miete mitbezahlen – im Extremfall kann er sich dies nicht leisten und muss kündigen.

Immerhin muss der Vermieter bevorstehende Sanierungsmaßnahmen drei Monate vorher schriftlich ankündigen und über die voraussichtliche Länge der Bauarbeiten sowie die Mieterhöhung informieren. Mieter sollten sich in einem solchen Fall genau anschauen, wie sich die Baukosten zusammensetzen. Es kann nämlich sein, dass der Vermieter Instandhaltungskosten mitberechnet für die er tatsächlich selber aufkommen muss. Der Vermieter darf zudem keine Finanzierungskosten oder Reparaturkosten auf den Mieter umlegen.

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